Haftstrafe bei Nichtzahlung von Bussgeld

Das Nichtbezahlen von Verkehrsbußen könnte schon bald unangenehme Folgen haben.

Da über eine Million Verkehrssünder ihr auferlegtes Bußgeld noch nicht beglichen haben, hat die Verkehrspolizei der Regierung den Vorschlag unterbreitet, den Paragraphen 44 der Übergangsverfassung zu nutzen, um über Verkehrsteilnehmer eine Haftstrafe zu verhängen, wenn sie ihre Strafzahlung nicht innerhalb von drei Monaten begleichen.

Pol. Col. Ekarak Limsangkat, stellvertretender Kommandeur Verkehrspolizeiabteilung, schlägt vor: Bußgeldbescheide, die nicht innerhalb von zwei Monaten beglichen werden, sollen um 1.000 bis 5.000 Baht erhöht werden. Werden sie auch nach drei Monaten nicht bezahlt, fordert er eine Haftstrafe von drei Monaten und eine zusätzliche Buße zwischen 2.000 und 10.000 Baht.

Auch sollte Bußgeldsündern der Führerschein entzogen werden, so Ekarak: für einen Monat oder gar lebenslang. Im Jahr 2015 wurden in Thailand 1,4 Millionen Bußgeldbescheide ausgestellt, von diesen jedoch nur 400.000 bezahlt.

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. April 2016 11:54 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: hier läuft das anders. In keinem EU-Staat holt sich ein Gläubiger sein Geld mit der Polizei beim Schuldner, in TH schon.
Die Polizei hat hier in der Provinzverwaltung eine eigene Rechtsabteilung, die holt sich dann auch die Bussgelder und schickt ggf.
Beamte vorbei.

Das stimmt doch ueberhaupt nicht! Hast du mal euren Beitrag gelesen? Wofuer braucht es denn den 44, wenn das alles schon so waere?!
Sorry das ist nicht in ordnung.
Das Geld gehoert in den Gesamthaushalt! Dann laeuft das mit den anderen Ausstaenden zusammen und ist insgesamt nur die halbe Arbeit (SIEHE UNTEN)!
Wenn die Polizei dieses … “Privatvermoegen” nicht mehr hat, ist sie auf den Staat angewiesen und nicht mehr auf den /Staatsausbeuter!
Auch das habt er sehr wohl verstanden, und muellt es zu, wie alles was zum Wohle des LAndes und der Reform waere!!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. April 2016 12:03 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: es wird an die Adresse von der ID-Card zugesandt und gilt somit als zugestellt.

🙄 ‘Zustellung’ ist ein formmelles Verfahren, zumindest in Rechtsstaaten!
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29#.C3.96ffentliche_Zustellung

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Ich bleibe bei meinen Ausfuehrungen, siehe unten!

darfst du ja, entspricht halt nicht der Realität.

Die Realitaet in TH = lex specialis takkikus
https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_specialis
Die erlaubten “Neben-Verdienst-Moeglichkeiten” sind eine SpezialGesetz von Takki dem “Durchblicker”! Etwas vergleichbares gibt es in einem Rechtsstaat nicht!
Wenn in D eine Politesse, Polizist einen Bussgeldbescheid ausstellt, geht der Anspruch in den Haushalt der Behoerde. In TH geht es an die Polizei! Deswegen ja auch hier der Konflikt, dass die Polizei sich nicht um ihre ureigensten Aufgaben kuemmert, sondern um die Eintreibung ihres Geldes.
In einem Rechtsstaat gibt es eine zentrale Stelle mit dem von mir dargestellten Verfahren und von STIN zerredet! Siehe unten!
Hier kuemmert sich die ueberlastete Polizei um Verwaltungsverfahrensablauefe, weil es “ihr Geld” ist! Das ist aber meines Wissens erst seit etwa 13-14 Jahren so! Dadurch wurde es ja auch “seine” Polizei!!
Die Frage bleibt, welcher Revision diese “Kasse” unterliegt!
Es ist eben nicht so in D, dass die Gelder von den Knoellchen usw der Polizei zur Verfuegung steht, die damit Belohnungen an Beamte auszahlen kann, Belohnungen fuer die Ergreifung von Straftaetern aussetzen kann , Entschaedigungen auszahlen kann, …..
Einnahmen sind zur Deckung aller Ausgaben da und fliessen in den Gesamthaushalt. Einer der wichtigsten Haushaltsgrundsaetze!
Das ist aber das Problem in TH, da darf jeder Verwaltungsbereich selbst “Gesetze” “erlassen”, wobei man dort das geltende Haushaltsrecht u.a. nicht kennt, und auch keine Stellungnahme einholt , bevor man die Verfuegung (“Gesetz”) heraus gibt.
Nochmal, in keinem anderen Land ist die Polizei mit der Beitreibung der Bussgelder beschaeftigt, weil sie dafuer ueberhaupt nicht ausgebildet ist und eigentlich auch “ueberbezahlt” ist!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: wie schon erwähnt, bedarf es einer Inhaftierung wegen Nichtzahlungs eines Ordnungsgeldes kein Gericht und keinen Richter.
Nur ums das ging es – schweif nicht ab. Man wird also keinem Richter vorgeführt, auch wenn ev. ein Mahnbescheid vom Gericht ausgestellt wird.
Einen Haftrichter sieht man trotzdem nie.

In einem Rechtsstaat waere das Freiheitsberaubung! … und Verstoss gegen Menschenrechte!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: A1-Sprachprüfung für Ehefrauen ist illegal,
dagegen steht Art. 6 des GG. Trotzdem kümmert es keinen in D. Der EUGH hat es geändert, D hält sich nicht dran.
Hör mir auf mit Rechtsstaat Deutschland.

Genau das wurde monatelang von Bukeo abgestritten! Der Member der es richtig darstellte, wurde als Depp abgestempelt! Jetzt schreibt ihr es euch auf eure Fahnen, habt vorher aber eure Kunden anders beraten. D bleibt trotzdem ein Rechtsstaat, weil man dagegen wirkungsvoll Rechtsmittel einlegen kann!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Haben sie dir das beim Farang-Hilssheriff-Programm beigebracht!?

in Thailand 7x 12 Tage ohne Richter.

Mein lieber “Praktiker” und Thairechtsbeuger, hast du dir mal ueberlegt, warum es immer nach 12 Tagen eine Unterbrechung gibt!? Ganz einfach, weil auch in TH ein Richter die Inhaftierung ohne Urteil anordnen muss! Also NIX OHNE Richter!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Und dabei helft ihr wieder, also All In One.

ja, aber i.d.R. nur im Raum Chiang Mai. Wenn meine Frau z.B. nach Pattaya fliegen müsste, wäre das wohl zu teuer für den Kunden.
Dann kann er sich gleich ein Legal-Service oder Law-Office in Pattaya suchen.

Diese teuren “Legal-Service” waeren ueberhaupt nicht noetig, wenn Thai- und Botschaftsbeamte buergerfreundlich agieren wuerden, statt Dienst nach Vorschrift und alle 5 Schritte neu ihre “Ermessensspielraeume” heraushaengen liessen! Ist eh nicht gut fuer die Leber, staendig die “LieblingsMarken” zu trinken!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: So richtig glauben kann ich das nicht, weil nur aufgrund
einer “Beschwerde” kann niemand, auch nicht in TH, ins Gefaengnis eingesperrt werden.

nein, wegen einer Beschwerde nicht. Es muss eine Anzeige vorliegen. Wenn ich dich heute anzeige, egal wegen was – gehst du erstmal ins Gefängnis.
Danach kannst du dich bemühen, das du auf Kaution wieder rauskommst – bis zur Gerichtsverhandlung.

Wenn die Wohnadresse bekannt ist, keine Fluchtgefahr besteht, …. keine Gefahr im Verzuge ist, darf keine vorlaeufige Festnahme erfolgen!
Ansonsten:

Die Polizei ist in der Regel diejenige Strafverfolgungsbehörde, die als erste vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt, zum Beispiel durch eine Strafanzeige. Sie hat dann im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 163 StPO den Sachverhalt zu erforschen. Auch wenn in der Praxis die Polizei bis zu einem bestimmten Verfahrensstand selbständig ermittelt, wird dieser Verfahrensabschnitt rechtlich von der Staatsanwaltschaft geleitet, die gegenüber einer zuständigen Polizei weisungsbefugt ist. Man spricht insoweit von der Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“.

Wird zB der (verheiratete) Lover der Tochter mit dieser im Elternhaus beim Sex erwischt, wird er wegen Einbruch angezeigt. Der “Taeter” ist bekannt, die Polizei kann ermitteln und die Strafanzeige ueber Staatsanwalt zum Gericht bringen.
Es gibt keinen Grund zur vorlaeufigen oder gar “dauerhaften” Festnahme. Genau das passiert aber und ist in meinen Augen Freiheitsberaubung! In der Regel wird der Herr dann nach einer “Entschaedigungszahlung” an die Eltern wieder freigelassen. Da waere dann sogar schon Beihilfe zur Erpressung erfuellt!
Wenn eine Frau anzeigt, ihr Gatte haette sie geschlagen, ist keine Gefahr im Verzuge! Es sei denn sie sagt, er wuerde mit dem Schlachtermesser vor dem Polizeirevier stehen! Also darf keine Festnahme erfolgen. Der Angezeigte erhaelt eine Vorladung. Danach oder auch schon durch die Anzeige der Frau, werden weitere Zeugen gehoert. Sind die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen geht alles an den Staatsanwalt (Info schon vorher) und der erhebt Anklage oder nicht!

Alles andere ist in meinen Augen unrechtsstaatlich und Freiheitsberaubung!

Das gilt auch fuer Verkehrskontrollen, wo Menschen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, und sich ausweisen koennen, (mit entbloesten Oberkoerper) mit Handfesseln auf dem Boden aufgereiht werden! Das waere dann auch noch Verstoss gegen die Wuerde des Menschen, ….

Statt Staatsgelder einzutreiben, sollte die Polizei sich um ihre Aufgaben kuemmern, da gibt es genug Rueckstaende! Dazu gehoert auch Fort- und Weiter-Bildung!

emi_rambus
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emi_rambus
27. März 2016 12:36 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Gibt es die Französin überhaupt.

“DIE” nicht, aber andere genug! 🙁

emi_rambus
Gast
emi_rambus
27. März 2016 5:38 am

STIN: So richtig glauben kann ich das nicht, weil nur aufgrund
einer “Beschwerde” kann niemand, auch nicht in TH, ins Gefaengnis eingesperrt werden.

nein, wegen einer Beschwerde nicht. Es muss eine Anzeige vorliegen. Wenn ich dich heute anzeige, egal wegen was – gehst du erstmal ins Gefängnis.

Das hat die Franzoesin auch gedacht, dann war sie aber drin!
Es kommt scheinbar drauf an, wer den besseren”Zeiger” hat!
Mach dir keine Muehe, an mir sind schon andere genug dran! Hier wurde bei der Massage sogar meine Umhaengetasche auf Schusswaffen kontrolliert! 🙄

STIN: Danach kannst du dich bemühen, das du auf Kaution wieder rauskommst

Und dabei helft ihr wieder, also All In One.

Die Stellung des Vergewaltigers ist immer noch unklar! Der muss ja wohl auch die Entschaedigung zahlen!!

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. März 2016 11:37 am

Den Link kann ich nicht oeffnen, denn bei denen stehe ich auf der schwarzen Liste und die “Lieben” haben mir eine Wanze im PC eingebrannt!

Anonymous: Sie sucht jetzt nach Spendern die in der Lage sind, ihren Prozess vor Gericht zu finanzieren.

Wenn das ansonsten alles stimmt, soll die Regierung ein Machtwort sprechen und Disziplinarmassnahmen einleiten! Der Frau steht natuerlich ein nach franzoesischem Recht eine angemessene Entschaedigung zu!

Anonymous: Der 31-jährige Wirayut S., den sie der Vergewaltigung beschuldige reichte wenig später eine Beschwerde wegen Verleumdung bei er Polizei ein. Daraufhin wurde die 31-jährige Französin verhaftet und ins Gefängnis gesteckt.

So richtig glauben kann ich das nicht, weil nur aufgrund einer “Beschwerde” kann niemand, auch nicht in TH, ins Gefaengnis eingesperrt werden.

Anonymous: Nachdem sie nun mehr als ein Jahr im Gefängnis gesessen hatte wurde die Anklage gegen sie fallengelassen.

Wenn es eine Anklage gab, vor Gericht, haette es da auch eine Verhandlung geben muessen! Spaetestens nach 84 Tagen haette der Richter die Anklage verlesen muessen und die weitere Verwahrung anordnen muessen!

Anonymous: sofort nach ihrer Freilassung wieder verhaftet

Das ist halt entscheident! Wie sofort war das? Sie hatte ja offenbar bis zur Verhaftung ein Visum! ….

Wenn sie aber nach der Entlassung keine Verbindung mit der Immi aufgenommen hat und sich laengere Zeit nach der Freilassung “ohne” in TH aufgehalten hat, …. Dann traegt sie schon Schuld.
Ihr kann aber auf keinen Fall die Zeit im Gefaengnis angerechnet werden. Somit sollte sich das noch im Bereich des “legalen” Overstays (Bussgeldbereich) bewegen. Ich denke eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte dann ausreichen. Was aber nicht heisst, dass bei der Pruefung der Beschwerde auch Straftatbestaende der beteiligten Beamte aufgedeckt werden. Interessant ist auch, wer ihre Anzeige “niedergeschlagen” hat und welche Position der Vergewaltiger hat und ob die Anklage wieder auflebte, nach dem es neue Beweise gab!?

Anonym
Gast
Anonym
26. März 2016 8:30 am

Wer das liest, kann sich nur noch an den Kopf fassen!!!
____________________________.
Französisches Vergewaltigungsopfer steht jetzt auf der schwarzen Liste für Overstay
26. März 2016

Chiang Mai. Im vergangenen Jahr reichte die Französin Marjorie C auf der Polizeiwache in Chiang Mai eine Anzeige gegen ihren damaligen thailändischen Freund wegen Vergewaltigung ein. Sie teilte dann weitere Details ihrer Tortur auf ihrer Facebook Seite und veröffentlichte ebenfalls den Namen ihres Peinigers. Sie wollte damit andere Frauen warnen, hatte sie damals dazu geschrieben.

Der 31-jährige Wirayut S., den sie der Vergewaltigung beschuldige reichte wenig später eine Beschwerde wegen Verleumdung bei er Polizei ein. Daraufhin wurde die 31-jährige Französin verhaftet und ins Gefängnis gesteckt.

Nachdem sie nun mehr als ein Jahr im Gefängnis gesessen hatte wurde die Anklage gegen sie fallengelassen. Die Polizei hatte mehrere Beweise auf dem Handy des Verdächtigen gefunden der daraufhin bei einer erneuten Befragung die Vergewaltigung der 31-jährigen Frau zugab.

Allerdings wurde das französische Vergewaltigungsopfer sofort nach ihrer Freilassung wieder verhaftet und in ein Gefängnis nach Bangkok überführt. Das Visum der Frau war während ihrer Haft abgelaufen und die Behörden hatten sie auf eine schwarze Liste wegen Overstay (Aufenthaltsüberziehung) gesetzt.

Laut den neuen Regeln für Overstay die am 20. März in Kraft getreten waren, wurde ihr eine erneute Einreise in das Königreich für die nächsten drei Jahre verboten.
Nach mehr als fünf Jahren Aufenthalt in Thailand will nun Frau Marjorie gegen ihre Abschiebung und gegen das Urteil vor Gericht kämpfen. Sie sucht jetzt nach Spendern die in der Lage sind, ihren Prozess vor Gericht zu finanzieren.

http://thailandtip.info/2016/03/26/franzoesisches-vergewaltigungsopfer-steht-jetzt-auf-der-schwarzen-liste-fuer-overstay/

emi_rambus
Gast
emi_rambus
24. März 2016 6:53 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Ich bleibe bei meinen Ausfuehrungen, siehe unten!

darfst du ja, entspricht halt nicht der Realität.

Wenn es nicht der STIN-“Realitaet” entspricht und es keine Gegendarstellung gibt, kann ich gut damit leben!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
23. März 2016 3:29 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Das aus der Luft gegriffene Beispiel mit der Beugehaft schliesst sich an das “6stufige-” Mahnverfahren an,
die richterlich angeordnet waren, natuerlich auch die Beugehaft!

wie schon erwähnt, bedarf es einer Inhaftierung wegen Nichtzahlungs eines Ordnungsgeldes kein Gericht und keinen Richter.
Nur ums das ging es – schweif nicht ab. Man wird also keinem Richter vorgeführt, auch wenn ev. ein Mahnbescheid vom Gericht ausgestellt wird.
Einen Haftrichter sieht man trotzdem nie.

TH ist kein Rechtsstaat, wird mit den Beratern wohl auch nie einer werden!

gibt es noch Rechtsstaaten. Merkel bricht momentan alle intern. Gesetze – die sie nur brechen kann. A1-Sprachprüfung für Ehefrauen ist illegal,
dagegen steht Art. 6 des GG. Trotzdem kümmert es keinen in D. Der EUGH hat es geändert, D hält sich nicht dran.
Hör mir auf mit Rechtsstaat Deutschland.

Ich habe aufgezeigt, wie es in D laeuft, wo natuerlich auch jederzeit Widerspruch eingelegt
werden kann. Das ist wohl in Nicht-Rechtsstaat auch wieder ein “Fremdwort!?

ich kann hier in TH bei jedem Verfahren bis zum Supreme Court Einspruch einlegen.

Ganz ehrlich, du und dein Freund, ihr koenntet im Kasperle-Theater auftreten,
mit Krokodil und Keule! Nur werden da nicht mal die Kinder lachen!

nein, wir haben das hier alles im Griff. Keine Sorge….
Mir ist aber bewusst, das (Verschwörungs)-Theoretiker etwas anders denken 🙂 Ich bleibe lieber Realist und orientiere mich an Fakten und 30j. Erfahrung.

Das sind alles nur billige Totschlagargumente!
Ich bleibe bei meinen Ausfuehrungen, siehe unten!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
22. März 2016 2:32 pm

STIN: Selbst in TH sollte es zur Inhaftierung eines Gerichtsverfahrens beduerfen, mit Rechtsmitteln !?

nein, muss es nicht. In Deutschland bekommt man bei Ordnungswidrigkeiten Tagessätze mit einem bestimmten Betrag. Zahlt man die nicht,
geht man die Tage in den Knast. Ohne Gerichtsverfahren. Auch bei Nichtzahlung bzw. Verweigerung einer EV geht man bis zu 6 Monaten ohne Gericht in
den Knast, heisst dann wohl Beugehaft. So etwas meinte ich eigentlich. Da ist kein Gericht erforderlich – ist ja keine Freiheitsstrafe, sondern Beugehaft und
wenn man zahlt, kommt man sofort raus.

In Kultivierten Laendern gibt es das Mahnverfahren.

bei Ordnungswidrigkeiten gibt es kein allzulanges Mahnverfahren.

Hhhhhmm! Das geht aber

so nicht. Es braucht vorab einen “Bescheid”! ?? !

Deutschland legt das schon im Bescheid ober die Ordnungswidrigkeit fest. So würde ich das auch machen.

Das Problem duerfte in TH die erforderliche “Zustellung” sein!

es wird an die Adresse von der ID-Card zugesandt und gilt somit als zugestellt. Wie auch bei uns das der Fall ist.
Meist ist die ID-Card Adresse auch die Familienadresse, d.h. die Familie muss dann halt denjenigen unterrichten bzw. die
Post weiterleiten.

Dieses Busgeld wird ausgesetzt, wenn er alternativ in 3 Monaten den Fuehrerschein macht.

zu milde – besser Deutschland-System. 1 Jahr oder so Sperre. Dann weiss er auch, das er mit Konsequenzen rechnen muss, wenn er
wieder Mist baut. Ausserdem kannst du mir verraten, wie der den Führerschein machen soll? Hahahahahahahaha
Wieder ohne FS fahren um zu lernen – was wenn er wieder erwischt wird. Dann Knast, oder? Hab dir doch schon erklärt, das TH eines der
sehr wenigen Länder ist, wo man legal keinen Füherschein erwerben kann.

Außergerichtliches (kaufmännisches) Mahnverfahren, 1.-3Mahnung mit der Androhung eines Mahnbescheides (gerichtliche Mahnung). Also Einziehung der 5.000TB + Gebuehren und (?)3-5 jaehrige Fuehrerscheinsperre.

läuft bei Nichtzahlung von Strafgeldern anders.

Und ganz ohne Fuehrerschein und ohne Fahrschule fuer Losverkaeufer!

die benötigen i.d.R keinen FÜherschein, die sind meist behindert. Bei uns hier gibt es zig Losverkäufer, da könnte keiner ein
Autofahren, eine fährt mit einer Hand Motorrad, auch sehr gefährlich. Hat aber eh keinen Führerschein.

Du hast wieder gar nichts von meinem Betrag gelesen und /oder kapiert!
Insofern verweise ich auf den!
Das aus der Luft gegriffene Beispiel mit der Beugehaft schliesst sich an das “6stufige-” Mahnverfahren an, die richterlich angeordnet waren, natuerlich auch die Beugehaft!
TH ist kein Rechtsstaat, wird mit den Beratern wohl auch nie einer werden!
Ich habe aufgezeigt, wie es in D laeuft, wo natuerlich auch jederzeit Widerspruch eingelegt werden kann. Das ist wohl in Nicht-Rechtsstaat auch wieder ein “Fremdwort!? 🙄
Ganz ehrlich, du und dein Freund, ihr koenntet im Kasperle-Theater auftreten, mit Krokodil und Keule! Nur werden da nicht mal die Kinder lachen!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Haben sie dir das beim Farang-Hilssheriff-Programm beigebracht!?

in Thailand 7x 12 Tage ohne Richter.

Du bringst diesen Staat echt noch wegen Menschenrechtsverletzungen nach Den Hag!

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
21. März 2016 6:26 am

exil: Alles Wunschdenken, die Gefängnisse sind jetzt schon überfüllt.

Die meisten sind mit Fuss”fesseln”draussen. Haste die Rede von P am Freitag nicht gesehen?

exil: würde die Anzahl der Polizisten nicht ausreichen

Die haben 2-3 Stellvertreter und viele 2-3 Nebenbeschaeftigungen!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
21. März 2016 6:12 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Selbst in TH sollte es zur Inhaftierung eines Gerichtsverfahrens beduerfen, mit Rechtsmitteln !?

nein, muss es nicht. In Deutschland bekommt man bei Ordnungswidrigkeiten Tagessätze mit einem bestimmten Betrag. Zahlt man die nicht,
geht man die Tage in den Knast. Ohne Gerichtsverfahren.

Das haste bei BWL gelernt? Ich habe noch NIE gehoert, es geht einer wegen einem Bussgeld (Ornungswidrigkeit) in den Bau und dasnoch ohne Richter. Haben sie dir das beim Farang-Hilssheriff-Programm beigebracht!? 😆 Darf man aber nur gegen Farangs anwenden?? Und gleich noch ein blutige Messer in die Hand druecken?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Das Problem duerfte in TH die erforderliche “Zustellung” sein!

es wird an die Adresse von der ID-Card zugesandt und gilt somit als zugestellt.

Wenn du das sagst! 🙄

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Dieses Busgeld wird ausgesetzt, wenn er alternativ in 3 Monaten den Fuehrerschein macht.

zu milde – besser Deutschland-System. 1 Jahr oder so Sperre.

Das ist aber thailandfremd!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Und ganz ohne Fuehrerschein und ohne Fahrschule fuer Losverkaeufer!

die benötigen i.d.R keinen FÜherschein, die sind meist behindert. Bei uns hier gibt es zig Losverkäufer, da könnte keiner ein
Autofahren, eine fährt mit einer Hand Motorrad, auch sehr gefährlich. Hat aber eh keinen Führerschein.

Hier sind kaum noch Behinderte! Das ist ja die Sauerei! Da sind viele aus der “Siedlungspolitik”!
Sind aber auch noch viele Aeltere, die ueber die soziale Schiene Lose bekommen. Manchmal glaube ich, die sind …. vorsortiert!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Hab dir doch schon erklärt, das TH eines der
sehr wenigen Länder ist, wo man legal keinen Füherschein erwerben kann.

Wie oft denn noch? Man geht zur Fuehrerscheinbehoerde, macht den 3Tage turn mit Pruefung und had ganz legal den Schein!! Hat Prayut eingefuehrt! Was soll da illegal dran sein??

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: wenn nun das noch rigoros umgesetzt wird, dann ist das ein Fortschritt. Jene, die keinen Führerschein haben,
würde ich gleich mit 20.000 Baht belegen, nach 2 Monaten dann 25.000 Baht und nach 3 Monaten Haftstrafe und
Füherscheinsperre.

Und wenn der dann unbekannt verzogen ist, muss all die Arbeit wieder aufgehoben werden. Du Koenntest sogar in der BAMF noch als Bremsklotz dienen! Bleib am Ball , die sind bald durch! Schau dir mal die akteuellen Zahlen an!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: 2x ohne Erfolg – wo die Verkäuferin dann an Ort und Stelle verhaftet wurden, danach funktionierte es – bis heute noch.

Und was traeumst du nachts?

exil
Gast
exil
21. März 2016 5:46 am

Alles Wunschdenken, die Gefängnisse sind jetzt schon überfüllt.

Es gibt so viele Verbrechen oder eben Gesetzwidrigkeiten in diesem Land da bräuchte man um die 5 -10 Millionen Gefängnisplätze um alle weg zu sperren die nicht bezahlen oder die man aus Platzmangel mit 100 Bath Strafen ziehen lässt.

Lernen werden die lieben Thais wirklich erst wenn die vorhandenen Gesetze von der Polizei durchgesetzt werden. Aber den meisten Kleinganoven geschieht eben aus Platzmangel nichts und um alle Verkehrssünder aus dem Verkehr zu ziehen würde die Anzahl der Polizisten nicht ausreichen, da müsste schon die Armee aushelfen.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
21. März 2016 3:03 am

Bussgelder treffen eh nur arme Thais welche nicht zahlen können.
Reiche Thais zahlen sowieso weniger weil sie den “Polizisten”
direkt bezahlen.
Gefängnis nützt nix weil da kein reicher Thai reinkommt!
Gemeinnützige Arbeit wäre Ideal, aber welcher Thai
würde schon aufpassen?
Das gäbe nur Besäufnisse!

Artikel 44 wäre Unsinn weil der nach der Militärdiktatur verschwindet.
Wenn wir eine wirkliche “Polizei” hätten wäre nur eine
Durchführungsverodnung notwendig.
Die notwendigen Gesetze gibt es Alle. Nur wendet sie keiner an.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
21. März 2016 1:33 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: wenn nun das noch rigoros umgesetzt wird, dann ist das ein Fortschritt.

Das wird wieder ein typisches “Verwaltungs-“Gesetz”” ohne Hand und Fuss!
Selbst in TH sollte es zur Inhaftierung eines Gerichtsverfahrens beduerfen, mit Rechtsmitteln !?
In Kultivierten Laendern gibt es das Mahnverfahren.
Hier ist es sehr “nett” beschrieben!
http://www.rechnungswesen-verstehen.de/business/mahnverfahren.php
Hier nochmal wikipediamaessig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Das Problem duerfte in TH die erforderliche “Zustellung” sein!
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29
Der Hauptknackpunkt ist dabei das fehlende Meldewesen!
Vielleicht gibt es aber etwas vergleichbares und ich weiss es nur nicht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Einwohnermeldeamt

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Jene, die keinen Führerschein haben,
würde ich gleich mit 20.000 Baht belegen, nach 2 Monaten dann 25.000 Baht und nach 3 Monaten Haftstrafe und
Füherscheinsperre.

Man kann das auch in eine Art automatisiertes Mahnverfahren nehmen. Nach (?)3 Monaten erhaelt er eine Mahnung.
Hhhhhmm! Das geht aber so nicht. Es braucht vorab einen “Bescheid”! ?? !
Keine Ahnung ob das geht, der erhaelt von Anfang an einen Bussgeldbescheid von 5.000TB (Fahren ohne Fuehrerschein). Dieses Busgeld wird ausgesetzt, wenn er alternativ in 3 Monaten den Fuehrerschein macht. Da koennte man dann mit einem Mahnverfahren ansetzen.
Außergerichtliches (kaufmännisches) Mahnverfahren, 1.-3Mahnung mit der Androhung eines Mahnbescheides (gerichtliche Mahnung). Also Einziehung der 5.000TB + Gebuehren und (?)3-5 jaehrige Fuehrerscheinsperre.

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Sah man bei den 80 Baht Lotterielosen recht deutlich.
2x ohne Erfolg – wo die Verkäuferin dann an Ort und Stelle verhaftet wurden, danach funktionierte es – bis heute noch.

Und ganz ohne Fuehrerschein und ohne Fahrschule fuer Losverkaeufer! 🙄