Suthep wegen Verleumdung von Rothemden freigesprochen

Das Gericht in Bankok sprach am Dienstag Suthep Thaugsuban, den Gründer der PDRC-Foundation, von einer Verleumdungsklage frei, die drei Rothemdenführer nach Sutheps Äußerungen auf einer Pressekonferenz im Mai 2011 eingereicht hatten.

Suthep, der damals als stellvertretender Premierminister für Sicherheitsangelegenheiten zuständig war, hatte die drei UDD-Führer Weng Tochirakarn, Natthawut Saikua und Jatuporn Promphan als Terroristen bezeichnet, die durch das Aufhetzen der Demonstranten für das Abfackeln von Gebäuden in Bangkok und anderen Provinzen im Frühjahr 2010 während der gewalttätigen Proteste gegen die Regierung Abhisit verantwortlich seien.

In der Verleumdungsklage behauptet das Rothemden-Trio, dass Sutheps diffamierende Behauptungen ihrem guten Ruf und dem der Puea Thai Partei geschadet hätten.

Die Richter entschieden, dass es sich nicht um Verleumdung handele, denn 1. seien während der Unruhen tatsächlich Gebäude in Bangkok und anderen Provinzen abgefackelt worden und 2. seien die von Suthep gemachten Aussagen deckungsgleich mit den zuvor erstellten Berichten des Departments of Special Investigation (DSI) über die Ergebnisse der Untersuchungen der gewalttätigen Proteste im Frühjahr 2010.

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
29. März 2017 1:10 pm

Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte wenn Thaksins Volksverhetzer damit durchgekommen wären!
Aber im heutigen Thailand wackelt seit Langem der Schwanz mit dem Hund.

Die Richter entschieden, dass es sich nicht um Verleumdung handele, denn 1. seien während der Unruhen tatsächlich Gebäude in Bangkok und anderen Provinzen abgefackelt worden und 2. seien die von Suthep gemachten Aussagen deckungsgleich mit den zuvor erstellten Berichten des Departments of Special Investigation (DSI) über die Ergebnisse der Untersuchungen der gewalttätigen Proteste im Frühjahr 2010.

Wenn dies so ist, warum werden die Verantwortlichen nicht endlich angeklagt und verurteilt?
Und zwar strafrechtlich!

Jatuporn und Nattawut sind bisher ausschliesslich zivilrechtlich für ihre Taten bis 2009
angeklagt und teilweise verurteilt worden.

Wo bleibt die strafrechtliche Behandlung?