Mae Hong Son: Mutter kämpft verzweifelt um Ermittlungen im Fall ihrer Tochter

Eine Mutter entdeckte ihre eigene minderjährige Tochter, in einem Prostitutionsring mit anderen minderjährigen Mädchen und wandte sich an die zuständigen Polizeidienststelle und an das zuständige Damrongdhama Center und bat diese die Ermittlungen in diesem Fall aufzunehmen. Allerdings wurde ihre Anzeige seit über sechs Monaten von den Behörden systematisch ignoriert.

Die 43 Jahre alte Nampetch Keuyputsa aus Mae Hong Son hat sich schließlich völlig verzweifelt an die lokalen Medien in einem Versuch gewendet, doch noch Licht in den Fall zu bringen. Ihren Angaben zufolge wird der Fall von den Behörden durch eine sehr verdächtiger Bürokratie gestoppt und systematisch ignoriert, nachdem sie selber entdeckt hatte, dass ein hoher Polizeibeamter in Mae Hong Son ihre minderjährige Tochter zusammen mit 20 anderen minderjährigen Mädchen angeblich zur Prostitution gezwungen haben soll.

Der Polizeibeamte, dessen Namen bisher von den Behörden zurückgehgalten wird, soll ein Sergant Major der Polizeistation Mae Hong Son sein.

Die Mutter des Mädchens arbeitete sogar als Privatdetektiv für die Polizei und gab den Behörden Informationen über Drogen- und Prostitutionsbanden und Aktivitäten in der Region. Sie kontaktierte sofort das „Provincial Damrongdhama Center“ in Mae Hong Son, nachdem sie ebenfalls selber Beweise sowie die Kontaktdaten und Fotos von ihrer Tochter in einer Werbung für minderjährige Prostituierte zusammen mit 20 anderen minderjährigen Mädchen im November 2016 entdeckt hatte.

Das Damrongdhama-Zentrum kontaktierte den Polizeichef von Mae Hong Son, Herrn Pulsarb Prasert, und forderte ihn auf, sofort einen Fall zu öffnen und die Ermittlungen aufzunehmen. Allerdings wurde der Fall merkwürdiger Weise kurze Zeit später wieder gestoppt und schließlich nach einem angeblichen “Mangel an Beweisen” wieder geschlossen.

Danach kontaktierte Frau Nampetch das Verteidigungszentrum des Menschenhandels,“Human Trafficking Prevention Centre“, um zu sehen, ob ihr diese Abteilung weiter helfen könnte.

Nachdem sie Kontakt mit dem Verteidigungszentrum des Menschenhandels aufgenommen hatte und ihre Informationen und Beweise auch an die örtlichen Medien übermittelt hatte, eröffnete die Polizei von Mae Hong Son am 1. März 2017 eine Untersuchung zu den Anschuldigungen der Mutter. Die Beamten erklärten dazu, dass sie zunächst mit den Zeugen und den Opfern des angeblichen Minderjährigen-Prostitutionsrings sprechen werden.

Am 23. April gab dann der Oberbefehlshaber Pulsarb Prasert eine Erklärung an die örtlichen Medien über den Fall. Er behauptete, dass, nachdem die Geschichte an die Presse weiter geleitet worden war, hätten viele Nachrichtenagenturen die Nachrichten geteilt und veröffentlicht. Da habe angeblich zu einer Verwirrung von Informationen und Vorwürfen geführt. Aus diesem Grund habe die Polizei den Fall wieder geschlossen.

Kurz darauf widersprach er seiner Aussage und sagte, dass der Fall noch nicht geschlossen sei und die Polizeibeamten weiterhin unparteiisch ihre Ermittlungen fortführen.

Zwischenzeitlich hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ebenfalls eine Untersuchung in dem Fall angeordnet. Sie verlangt, dass alle identifizierbaren Opfer, Angeklagte und die Familien der Betroffenen zu den Vorwürfen befragt und ihre Geschichten weiter untersucht werden müssen.

Allerdings haben einige der Opfer und ihre Familien sich mittlerweile geweigert, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Einige dieser Opfer sind auf einmal für die Beamten nicht mehr zu sprechen oder zu erreichen.

Die Polizei, die die Untersuchung durchführt, hat ihre Berichte an den Staatsanwalt weitergeleitet. Die Beamten warten nun auf eine Überprüfung der Untersuchung, die durchgeführt wurden. Erst danach soll über weitere Maßnahmen entschieden werden.

Die Nord-Thailand-Abteilung des Department of Special Investigations (DSI) hat ebenfalls auch darum gebeten, die Berichte zu überprüfen und wird auch noch selber in dem Fall ermitteln.

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
28. April 2017 8:27 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: emi_rambus: DOCH, es sind 3,8% der Strafrechtssachen!!!

Upps , habe ich vergessen das Bild:

hast du einen Link dazu?

Ja, siehe da, wo ich die gruene Grafik das erste Mal gepostet habe. Viel Glueck beim Suchen. Vielleicht klappt es mit dem “tollen” Suchwortverzeichnis! 555555555555

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Weil ich habe da andere Zahlen, ganz andere.

Ja, wie bei den”Fahrschulen” auch! 555555555555555555555555555555555

emi_rambus
Gast
emi_rambus
27. April 2017 10:53 am

emi_rambus: DOCH, es sind 3,8% der Strafrechtssachen!!!

Upps , habe ich vergessen das Bild:

emi_rambus
Gast
emi_rambus
27. April 2017 10:20 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist in der Praxis die Regel, die Sanktionierung eine Ausnahme. In einer allgemeinen Abteilung werden ca. 75-80 % aller Verfahren eingestellt. Die Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen, sind zahlreich.

Was ist das jetzt fuer ein FAKE-Zitat! Wo kommt das jetzt her????

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Link: 20
http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html

Ich muss wieder Links nummerieren, du hast diesen sicher in 2 Tagen wieder vergessen und fragst wieder nach einen Link,
in der Hoffnung, ich würde den dann nicht mehr finden. Funzt bei mir aber nicht. 🙂

Ach Schneewittchen ist wieder da!!:roll: 55555
DANKE fuer den Link! Hast du irgendetwas verstanden, von dem, was da drinsteht?!
Hundertpro NICHT!!

Dieses “lustige” Beispiel, macht klar, was dahintersteckt:

10 Js 32067/94
Verfügung
1.) Eingestellt gegen Doris Klamauke Bl. 26 aus Mangel an Beweis
2.) Nachricht von der Einstellung an Beschuldigte Bl. 26 und Verteidiger Bl. 27 ohne Gründe
3.) Schreiben an Rechtsanwalt Dr. Pluta Bl. 1 d. A.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt !
Auf Ihre Strafanzeige vom 13. 5. 1994, die namens und im Auftrag der Bregenzer Kammgarnspinnerei AG gegen Doris Klamauke als Inhaberin von Doris Modebude, St. Johanner Markt, Saarbrücken erstattet wurde, sehe ich mich zu einem strafrechtlichen Einschreiten nicht in der Lage.
Die Beschuldigte hat sich zu dem Tatvorwurf, im März 1991 bei Ihrer Mandantin Strickwaren im Wert von 14312 € bestellt und nicht bezahlt zu haben, eingelassen, es sei richtig, dass sie im Jahre 1991 ein Damenmodegeschäft in Saarbrücken betrieben habe. Bei Bestellung der Ware habe sie keine betrügerische Absicht gehabt. Nach der Bestellung sei sie unerwartet krank geworden, habe die Führung des Ladens ihrer Angestellten Anna Wolff überlassen müssen und die Umsätze seien stark zurückgegangen. Ein Teil der Bestellungen sei von Frau Wolff getätigt worden, sie habe Waren an Ihre Mandantin wieder zurückgegeben.
Die Zeugin Wolff hat bestätigt, dass sie während der Erkrankung der Beschuldigten 30 Pullover bei Ihrer Mandantin bestellt hat, die allerdings wegen des unerwartet warmen Winters nicht verkäuflich gewesen seien. Auch im folgenden Winter seien diese Pullover nicht mehr verkäuflich gewesen, da inzwischen karierte Pullover unmodern geworden seien und alle Kunden nur noch nach geringelten Pullovern gefragt hätten. Desgleichen hat der von Ihrer Mandantin beauftragte Handelsvertreter Klaus Ritter aus Schiltach bekundet, dass die Beschuldigte versucht habe, bestellte und bereits gelieferte Ware wieder zurückzugeben, es habe sich dabei allerdings um inzwischen aus der Mode gekommene Pullover gehandelt. Bei einer Überprüfung des Bankkontos des Einzelhandelsgeschäftes wurde von der Sparkasse die Auskunft erteilt, dass der eingeräumte Überziehungskredit bei Bestellung der Waren nicht ausgeschöpft war. Die eidesstattliche Offenbarungsversicherung ist von der Beschuldigten erst am 31. 8. 1993 geleistet worden. Bei dieser Sachlage wird die Einlassung der Beschuldigten, sie habe die Rechnung Ihrer Mandantin aus den Erlösen ihres Einzelhandelsgeschäftes begleichen wollen, in der Hauptverhandlung nicht zu widerlegen sein.
Desgleichen verbietet sich eine Anklageerhebung unter dem Gesichtspunkt der Unterschlagung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Strickwaren, denn hierzu läßt sich die Beschuldigte unwiderlegbar ein, der Warenbestand ihres am St. Johanner Markt in Saarbrücken gelegenen Geschäftes sei in Folge des Hochwassers vom 22. Dezember 1993 vernichtet worden. Das Verfahren muss daher eingestellt werden.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen nach § 172 StPO die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft zu. Die Beschwerde kann nur binnen zwei Wochen nach Eingang dieses Bescheides erhoben werden und zwar bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken, Zähringerstr. 8, Saarbrücken oder bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Zähringerstraße 12, Saarbrücken.
Hochachtungsvoll
4.) weglegen
Saarbrücken, den 31. 10. 1994
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Müller
Staatsanwalt

Liebes Schneewittchen, WER bei der thailaendischen Polizei soll den so etwas NIEDERSCHLAGEN!!!!!?
Nierschlagung ist NICHT mit Vergessen gleichzusetzen. Das ist ein foermlicher Verwaltungsakt, der zugestellt werden MUSS und gegen den Rechtsmittel eingelegt werden kann!
Laeuft bei der deutschen Staatsanwaltschaft alles vorzueglich!
Aber, wer soll denn die Tausenden Vorgaenge bei der Polizei bearbeiten/ niederschlagen?
Die haben Vordrucke, wo sie ankreuzen und was ergaenzen, … aber wer soll da so eine rechtskraeftige Niederschlagung schreiben!
55555555555555555555555555555555555555555555555555555555555555
Du steigst hier gleich wieder mit einer Bueddenrede ein! 55555555555555555
Fasching ist vorbei!
Also, du kannst ja sicher in TH all die schriftlichen Niederschlagungen nachweisen!?
Und die ordnungsgemaessen Zustellungen?!!
Und die ordnungsgemaesse Rechtsmittelbelehrung!??
Die (Beschwerde/Widerspruch)man natuerlich auch muendlich zur Niederschricht einlegen kann!
Das Wichtigste hast du, so nebenbei , auch ueberlesen??:
Durch eine solche Einstellung wird die Strafklage nicht verbraucht, auch gibt es für den Beschuldigten keinen Vertrauensschutz, dass er wegen dieser Sache nicht mehr verfolgt wird, sobald er die Einstellungsnachricht in den Händen hat. Bei erfolgreicher Beschwerde kann es dem Beschuldigten passieren, dass er zunächst eine Einstellungsnachricht und kurze Zeit darauf vom gleichen Staatsanwalt eine Anklageschrift erhält. In zweifelhaften Fällen sollte daher zunächst der Einstellungsbescheid zur Post gegeben werden und dann ein Monat abgewartet werden. Wenn neue Umstände bekanntwerden, sind die Ermittlungen nach dem Legalitätsprinzip wiederaufzunehmen
DAS ist aber alles in TH NICHT sichergestellt! 👿
Einstellungsmoeglichkeiten:
a. Einstellung mangels Täterermittlung
b. Einstellung durch Verweisung auf den Weg der Privatklage
c. Die Einstellung nach Opportunitätsgesichtspunkten
1) § 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit
2) § 153a Einstellung gegen Auflagen
3) § 153 b i. V. m. § 46a StGB Täter Opfer Ausgleich
4) § 154 Einstellung bei Mehrfachtätern
5) § 154 d Einstellung bei Vorfragen
6) § 31 a BTMG Betäubungsmittelsachen
d. Einstellung mangels Nachweis: § 170 Abs. 2
(Quelle: http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html)
Vielleicht ist es deiner fehlenden Aufmerksamkeit entgangen, Fuer all diese Moeglichkeiten der Einstellungsmoeglichkeiten, gibt es ein eindeutiges GESETZ!!, DAS dazu ermaechtigt! Natuerlich muss DAS einGesetz des GESETZGEBERS sein!
Wo gibt es das denn bei der Polizei???

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: In D sind es nicht 3+%,

DOCH, es sind 3,8% der Strafrechtssachen!!!
Hier dann gleich nochmal etwas zu der Volksverhetzung der Luegenpresse, die Polizei wuerde Ladendiebstaehle VON AYLANTEN nicht verfoglgen:

§ 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit
Die Bestimmung ist erweitert worden. Bei Vergehen kann großzügig auf Verfolgung verzichtet werden. In manchen Bundesländern werden alle Ladendiebstähle von Ersttätern bis 50 € Diebstahlswert sanktionslos eingestellt.
http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html

Billiger geht es nicht, so wird der Leser von der Luegenpresse aufgehetzt!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Die Mutter weiss doch wahrscheinlich zu viel, sonst haette sie doch gar nicht soweit gehen koennen.

ja, die arbeitet ja für die Polizei, als private Detektiven, ich würde dazu sagen: Undercover bei Drogenhandel.
Die lebt also sowieso schon recht gefährlich. Vermutlich eine Karen oder Shan, leben ja zu 98% dort.

Es gibt auch viele Leute, die selbst Dreck am Stecken haben, die sich dann durch solche “Dienste” wieder “reinwaschen”.

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Rechtsstaat, Demokratie , ohne Gewaltenteilung und dafuer dann mit Selbstjustiz geht nicht!

naja, in TH geht es.

NEIN! Schneewittchen, Selbstjustiz ist ein feststehender Rechtsbegriff und ist auch in TH VERBOTEN!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Wenn ein Behinderter eine Frau auf das Fremdgehen anspricht, laeuft er Gefahr durch Selbstjustiz halb totgeschlagen zu werden.

das kann in einem Bananenstaat wie TH durchaus passieren. In Brasilien auch, ebenso in Laos und noch leichter in Kambodscha.
Von den moslem. Staaten fang ich gar nicht erst an, da wird die Frau dann sowieso eingegraben und gesteinigt, wie Iran, Saudi usw.

So etwas wuenschst du dir fuer TH? DU goutierst ja Selbstjustiz!?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Die Polizei ist aber auch ueberall verstrickt, weil sie ja nicht nur im Kleinen einstreicht. Wenn also der Eine bei Mord fuer 800.000TB “freikam” , kann man es dem Nachbarn nicht verweigern.
Netzwerke?!

ja, Netzwerke sind in TH sehr, sehr wichtig. Helfen einem irgendwann mal vll.

Was soll ich dazu noch sagen! Hast du vor jemanden zu ermorden? 🙄

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: STIN: Entschaedigungszahlungen gibt es auch in Rechtsstaaten! Die Verfahrenseinstellung ist das Problem! Siehe Bild unten!
Es gibt Laender, da stehen die Eisberge auf dem Kopf!

ja, möglich. TH würde ich als Bananenstaat bezeichnen. Einmal hüh, einmal hott…..

Aber nicht wegen dem Vorgehen in der Reform!

eigentlich schon, wenn man Verkehrssicherheit Reformen haben will. Entweder man setzt was durch, oder beginnt gar nicht damit.

Ja, die FahrschulPflicht wurde ja nur in der Luegenpresse angefangen!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. April 2017 7:48 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Entschaedigungszahlungen gibt es auch in Rechtsstaaten! Die Verfahrenseinstellung ist das Problem! Siehe Bild unten!
Es gibt Laender, da stehen die Eisberge auf dem Kopf!

gibt es auch bei uns.
Bei uns nennt man das dann: Einstellung des Verfahrens nach einer Geldbusse.
Weniger bei Entschädigungen an das Opfer, bei uns kassiert das der Staat und das macht nur der Staatsanwalt.
In TH kann das die Polizei machen.

eS KOMMT MIR IMMER WIEDERSO vor, die Grafiken siehst du nicht in deinem Mod-Bunker?!
Natuerlich gibt es auch in Rechtsstaaten Verfahrenseinstellungen, aber doch nicht so!
Die Mutter weiss doch wahrscheinlich zu viel, sonst haette sie doch gar nicht soweit gehen koennen.
Rechtsstaat, Demokratie , ohne Gewaltenteilung und dafuer dann mit Selbstjustiz geht nicht! Wer in der “Selbstjustiz ” mitgewirkt hat, bekommt an anderer, eigener STelle schon wieder Narrenfreiheit,….
Wenn ein Behinderter eine Frau auf das Fremdgehen anspricht, laeuft er Gefahr durch Selbstjustiz halb totgeschlagen zu werden.
Die Polizei ist aber auch ueberall verstrickt, weil sie ja nicht nur im Kleinen einstreicht. Wenn also der Eine bei Mord fuer 800.000TB “freikam” , kann man es dem Nachbarn nicht verweigern.
Netzwerke?!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Entschaedigungszahlungen gibt es auch in Rechtsstaaten! Die Verfahrenseinstellung ist das Problem! Siehe Bild unten!
Es gibt Laender, da stehen die Eisberge auf dem Kopf!

ja, möglich. TH würde ich als Bananenstaat bezeichnen. Einmal hüh, einmal hott…..

Aber nicht wegen dem Vorgehen in der Reform!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: STIN: brauch keine Schuhe, also passt die Richtung.

Was sonst? Paesse und Sandalen?

genauso ist es. Lauf zuhause bei 40 C nur mit Badelatschen rum. Nur wenn ich zu Kunden oder in die Stadt fahre, trage ich Schuhe.
Pässe nehm ich nicht mit. Für was – gibt andere Ausweise.

Geht da immer einer mit?

Sozial-Jango
Gast
Sozial-Jango
26. April 2017 12:53 pm

Verschleppt die Polizei absichtlich Ermittlungen gegen ihre eigenen Beamten?
25. April 2017 von Pedder

Textauszug:
Mae Hong Son. Eine Mutter, die ihre eigene minderjährige Tochter in einem Prostitutionsring mit anderen minderjährigen Mädchen entdeckt hatte, wandte sich an die zuständigen Polizeidienststellen und an das zuständige Damrongdhama Center und bat sie die Ermittlungen in diesem Fall aufzunehmen. Allerdings wurde ihre Anzeige seit über sechs Monaten von den Behörden systematisch ignoriert.

Die 43 Jahre alte Nampetch Keuyputsa aus Mae Hong Son hat sich schließlich völlig verzweifelt an die lokalen Medien in einem Versuch gewendet, doch noch Licht in den Fall zu bringen.

Ihren Angaben zufolge wird der Fall von den Behörden durch eine sehr verdächtiger Bürokratie gestoppt und systematisch ignoriert, nachdem sie selber entdeckt hatte,

dass ein hoher Polizeibeamter in Mae Hong Son ihre minderjährige Tochter zusammen mit 20 anderen minderjährigen Mädchen angeblich zur Prostitution gezwungen haben soll.

http://thailandtip.info/2017/04/25/verschleppt-die-polizei-absichtlich-ermittlungen-gegen-ihre-eigenen-beamten/
__________________________________________,

Diese mutige Mutter soll sich mal warm anziehen!

Sie hat sich durch ihre Aktion mächtige Feinde geschaffen….

…und es würde mich nicht wundern, wenn diese Frau “rein zufällig” einen tödlichen Unfall erleidet!

Sozial-Jango
Gast
Sozial-Jango
26. April 2017 5:28 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: wie wäre es mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein, Monte Carlo oder so. Alles saubere Länder mit wenig Jangos bei den Einheimischen 🙂

Mr. STIN,

das wäre in der Tat eine super Idee!

Wären Sie so nett und würden mir monatlich 4.000-6.000 Euro auf mein Konto überweisen, damit ich dort mit meinem “gesegnetem” Alter meine Lebensgrundlage absichern kann und nicht auf der Straße wie ein Bettler leben muss?

emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. April 2017 5:26 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: na endlich, die ersten 4 Haftbefehle gegen 3 Polizeibeamte und dem Vize-Polizeichef wurden schon ausgestellt und die
Polizeibeamten verhaftet. Sehr gut – weiter so. Die Mutter ist super, gibt scheinbar nicht auf….

Und die sind nicht auf Kaution draussen und haben keine Freunde?!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. April 2017 5:21 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Oh.oh, da hat aber wohl der Wind auch wieder gedreht!??

nein, Entschädigungssystem läuft weiter.

Entschaedigungszahlungen gibt es auch in Rechtsstaaten! Die Verfahrenseinstellung ist das Problem! Siehe Bild unten!
Es gibt Laender, da stehen die Eisberge auf dem Kopf!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: brauch keine Schuhe, also passt die Richtung.

Was sonst? Paesse und Sandalen?

emi_rambus
Gast
emi_rambus
25. April 2017 10:19 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Respekt für die Mutter.
Sie soll weiterkämpfen, am besten auch noch Paveena einschalten, die verbeisst sich dann in den Fall.
Die hat auch sehr viel Einfluss bei der Polizei. Dann könnte sie den Polizei-Offizier zur Strecke bringen.
Sie soll sich auf keinen Fall mit Geldentschädigung abspeisen lassen. Die Forderung nach Entschädigung an
ihre Tochter kann sie später geltend machen.

Oh.oh, da hat aber wohl der Wind auch wieder gedreht!??

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Ich hätte schon 3 Staatsanwälte für den Abschuss freigegeben.

1. den vom Red-Bull-Fall
2. diesen Staatsanwalt – siehe Bericht
3. Staatsanwalt vom Schwärtges Fall

Wird sicher noch andere geben.

Umgekehrt wird ein Schuh draus!

Sozial-Jango
Gast
Sozial-Jango
25. April 2017 10:18 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: doch, sie akzeptieren sie. Weil würden sie es nicht tun, wären sie nicht dort, wo sie jetzt sind.

Mr. Emi,

wenn es danach ginge, dann müsste ich sogar mein eigenes Heimland verlassen und im Märchenland “Phantasia” leben!

Sozial-Jango
Gast
Sozial-Jango
25. April 2017 7:56 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: das ist absolut korrekt. Ich hätte schon 3 Staatsanwälte für den Abschuss freigegeben.

1. den vom Red-Bull-Fall
2. diesen Staatsanwalt – siehe Bericht
3. Staatsanwalt vom Schwärtges Fall

Wird sicher noch andere geben.

Mr. STIN,

aber genau das passiert ja nicht und deswegen kann ich solche “Rechtssysteme” nicht akzeptieren!

Sozial-Jango
Gast
Sozial-Jango
25. April 2017 7:49 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Respekt für die Mutter.
Sie soll weiterkämpfen, am besten auch noch Paveena einschalten, die verbeisst sich dann in den Fall.
Die hat auch sehr viel Einfluss bei der Polizei. Dann könnte sie den Polizei-Offizier zur Strecke bringen.
Sie soll sich auf keinen Fall mit Geldentschädigung abspeisen lassen. Die Forderung nach Entschädigung an
ihre Tochter kann sie später geltend machen.

Dass hohe Polizeibeamte und die Staatsanwaltschaft solche Verbrechen decken und die juristische Aufklärung blockieren, ist ein moralisches Trauerspiel und eine Schande für das Land!

Schlimmer geht’s nimmer….