Das Department for Eduction von Ratchaburi hat einen Lehrer entschuldigt, der einem kleinen Schulmädchen den Hintern versohlt hatte mit der Begründung, der Lehrer sei nur eine Aushilfe und hätte altmodische Erziehungspraktiken angewandt.
Eigentlich sei der Lehrer pensioniert, er helfe nur aus, und außerdem stammten seine Methoden aus vergangenen Zeiten. Man hätte ihn nun verwarnt.
Er wurde weder suspendiert noch versetzt.
Die Mutter hatte Bilder ihrer Tochter veröffentlicht, auf denen die Folgen der unbarmherzigen Stockhiebe zu sehen sind. Bestraft wurde das Kind, weil es nicht so gut lesen konnte. Daraufhin ließ der Lehrer das Mädchen vor die Klasse treten und schlug sie.
Erst kurz zuvor war ein Fall bekannt geworden, wonach ein Lehrer einem Schüler die Haare scherte, weil diese angeblich zu lang waren. Auch das blieb für den Lehrer ohne Folgen.
Nein, wenn euer Kind geschlagen worden waere!
naja, bei einem blauen Hintern würde ich wohl eine Million Baht fordern oder den Lehrer verklagen bis zum St. Nimmerleinstag.
Die Million dann auf ein Sparbuch auf den Namen meines Kindes. Kann er sich dann später was dafür kaufen.
Hätte mein Kind bleibende Schäden, wie seinerzeit das Mädchen, der ihr Lehrer eine Tasse ins Gesicht geschleudert hatte,
dann würde es wohl teurer werden. In diesem Fall dann auch 1 Million, dazu aber noch alle Kosten in einem PKH, bis alles
wieder so hergestellt wurde, wie vorher – und in diesem Fall würde ich auch nicht auf Anzeige verzichten.
Also auch bis hin zum Knast/Verurteilung des Lehrer. Also das ganze Programm….
Bei einem blauen Hintern, der ja wieder komplett verheilt, denke ich mir nämlich – das mein Kind von der Million mehr davon hat,
dem Lehrer das vll sogar noch mehr Schmerzen bereitet, als eine Bewährungsstrafe – als wenn ich zuerst 50.000 Anwaltskosten
hätte, die ich vll nie mehr zurückbekommen würde. Also ich würde dann dazu auch nochmals bestraft werden.
Ergäbe für mich keinen Sinn. Der Lehrer würde mich auslachen.
Wie hoch ist euer Preis?
du meinst, wenn wir die Mutter vertreten würden.
Anzahlung erstmal 10.000 Baht (Sonderpreis) – ansonsten 20.000. Danach wird man sehen, wie es mit
Entschädigung usw. aussieht – die 10.000 rechnen wir dann dem Lehrer drauf. Verzichtet die Mutter auf eine
Entschädigung, geht es vor Gericht und das kann dann natürlich höhere Kosten nach sich ziehen. Vor allem, wenn
der Lehrer alle Instanzen Einspruch einlegt.
das hätte mal ein Lehrer mit unseren Kids machen sollen. Der wäre erledigt, die Schule ebenfalls,
wenn sie nicht reagiert hätte.