König übernimmt Kontrolle über das Crown Property Bureau

Ein neues Gesetz gewährt dem König die alleinige Kontrolle über das Crown Property Bureau, das mit der Verwaltung des Vermögens der Krone betraut ist.

Die Aufsicht über die Vorstandsmitglieder liegt nun allein in den Händen von König Vajiralongkorn. Das Gesetz legt keine Qualifikationen für die Mitgliedschaft im Vorstand fest. Der König kann entscheiden, wer in den Vorstand bestellt oder aus diesem entlassen wird.

Hier handelt es sich um die erste Gesetzesänderung seit 1948. Vor der Änderung war der Vorstand des Crown Property Bureau dem Finanzministerium unterstellt.

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