Bräutigam konnte Brautgeld nicht aufbringen – Braut wartete vergeblich

Ein Bräutigam erschien nicht auf seiner Hochzeitsfeier, weil er das versprochene Brautgeld/Sinsod nicht auftreiben konnte. Die Braut, die mit den zahlreichen Gästen vergeblich wartete, will nun auf Schadensersatz klagen.

Alles war vorbereitet, die Gäste da. Doch zur vereinbarten Uhrzeit um sechs Uhr morgens war der 26-Jährige Bräutigam nicht da. Als sich herausstellte, dass er nicht kam, weil er das Brautgeld nicht hatte, fiel die 24 Jahre alte Braut in Ohnmacht.

Der Bräutigam vereinbarte mit den Eltern der Frau 200.000 Baht, die bei der Zeremonie übergeben werden sollten. Sinsod wird vor allem in ländlichen Gebieten vor einer Eheschliessung mit den Eltern der Braut vereinbart – es entsteht aber keine rechtliche
Verpflichtung dadurch. Viele jüngere Liebespaare verzichten heutezutage aber auf ein Sinsod bzw. versprechen den Eltern der Braut monatliche Hilfe beim Lebensunterhalt.

Die Braut will nun Schadensersatzklage einreichen, denn die Hochzeitsfeierlichkeiten ohne Eheschließung kosteten die Familie über 60.000 Baht. Vermutlich werden sie das
Geld aber wohl abschreiben können.

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
24. Oktober 2017 11:57 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Emi: Wie alt ist denn die Geschichte!
SINSOD ist verboten! Wird aber immer wieder von den Provisionsjaegern (die auch von etwas leben muessen) neu aufgekocht!

RFOTHkaeppchen: nein, wird noch häufig praktiziert. Nicht verboten…. aber es gibt keine rechtlichen Ansprüche darauf.
Man kann es auch nicht einklagen, zurück klagen usw.

DOCH es ist ein alter Bericht, der wieder aufgekocht wird!
Sinsod ist weltweit sittenwidrig! Neuerdings wird es aber von auslaendischen ProvisionsJaegern in Entwicklungslaendern wieder eingefuehrt. DIE muessen ja auch von etwas leben! 👿

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Auch das “Versprechen” dient nur den “Vermittlern”!!

es gibt keine Vermittler beim Sinsod. Das machen i.d.R. Eltern der BRaut mit Eltern des Bräutigams aus,
oder eben Brautleute untereinandern.

DAS ist eben wenn ATMs(Farangs) heiraten anders. Wenn man denen einredet, sie sollen 1Mio abdruecken, dann wird MITVERDIENT!!
Auch wenn ein monatlicher Unterhalt gezahlt wird.

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Heute entscheiden sich viele jungen Brautleute auf monatliche Unterstützung, wenn die Mutter oder Eltern
nicht mehr arbeiten können.

WENN ueberhaupt, erst, wenn die Eltern im Rentenalter sind!
DANN muss aber an die Unterhaltszahler das FamilienLand uebergeben werden.
DAS sind dann in der Regel die Soehne. Das geht aber vom Gesetz her bei den ATMs aber nicht.
Wird aber von den ProvisionsJaegern so den Auslaendern eingeredet!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
24. Oktober 2017 1:58 pm

STIN:
… monatliche Unterstützung, wenn die Mutter oder Eltern nicht mehr arbeiten können.

Das ist aber doch, wenn der Farang das -zigfache dessen zur Verfügung hat, womit die Familie auskommen muß, total okay und vor allem eine freie Entscheidung.

Nicht nur in Thailand und (Südost-)Asien, sondern auch in den meisten ärmeren Regionen Süd- und Mittelamerikas, in sehr vielen Ländern Afrikas – und manchmal auch im westlich geprägten Europa (und anderen Gegenden dieser Welt, in der die Einkommensschere so wahnsinnig auseinanderklafft).

Das empfinde ich als völlig normal.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
24. Oktober 2017 11:43 am

Wie alt ist denn die Geschichte!
SINSOD ist verboten! Wird aber immer wieder von den Provisionsjaegern (die auch von etwas leben muessen) neu aufgekocht!
Auch das “Versprechen” dient nur den “Vermittlern”!!