Die UN wird Thailand weiterhin unter Druck setzen

Prachatai –           Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, sagte, dass er auch weiterhin die thailändische Regierung unter Druck setzen werde, das Majestätsbeleidigungsgesetz zu ändern, und die Behörden dabei unterstützen wird, wo erforderlich. Während seines Besuchs in dem Büro von Prachatai, sagte La Rue, dass er gerne wieder zu einem offiziellen Besuch nach Thailand kommen würde, um mit der Regierung über die Freiheit der freien Meinungsäußerung zu reden, nicht nur im Hinblick auf das Majestätsbeleidigungsgesetz, sondern auch über andere Formen des kulturellen Ausdrucks, friedlichen Demonstrationen, Schutz von Journalisten und dem Zugang von Informationen.
La Rue hat Thailand dreimal besucht, aber alles inoffizielle Besuche, da die Regierung den Sonderberichterstatter bisher nicht zu einem offiziellen Besuch eingeladen hat, welches es dem Berichterstatter ermöglichen würde, eine fact-finding Mission durchzuführen und amtliche Berichte über das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verfassen.

Im Oktober des letzten Jahres forderte er von der thailändischen Regierung das Majestätsbeleidigungsgesetz und den Computer Crimes Act in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen.

Dies wurde von vielen konservativen Kritikern als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Thailands gesehen und sie erklärten, dass die UN nicht die sensible Kultur Thailands verstehen würde.

Darauf angesprochen, sagte La Rue, dass er zu der Forderung stehen würde.

“Dies ist kein Eingriff, denn die Menschenrechte sind international und eine Verpflichtung aller modernen, zivilisierten, demokratischen Gesellschaften und nur diejenigen, die sich rückwärts bewegen, zu mehr autoritären, unzivilisierten und undemokratischen Regimen, lehnen die Menschenrechte ab”, sagte er.

“Die Würde des Menschen ist auf der ganzen Welt gleich, egal in welchem Land wir versuchen die universellen Menschenrechte zu unterstützen”, sagte La Rue Prachatai. “Und so gibt es keinen Grund darüber zu argumentieren, es sei denn sie lehnen die Verantwortung ab die Menschenrechte zu respektieren. ”

http://prachatai.com/english/node/2984

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Aurillac
Gast
Aurillac
13. Januar 2012 10:21 am

E

Es kann sich hier doch nur um ein Fake handeln. Denn zum einen vverstossen die LM-GEsetze keineswegs gegen die Menschenrechtscharta und zum anderen ist diese eine schoene unverbindliche Sammlung eines Idealzustandes. Auch Deutschland hat sich nie an die UN-Menschenrechtscharta gebunden. In Deutschland gilt die Europaeische Menschenrechtscharta die in zahlreichen Punkten die der UN relativiert.

Was will dieser angebliche UN-Mitarbeiter also?

In der unverbindlichen der UNO ist z.B. die Todesstrafe verboten in der europaeischen wird dazu lediglich ein rechsstaaatlicher Prozess eingefordert.

Die Verdreher ssollten sich auch mal ART 12 /UNO halten. Dann waere schon viel gewonnen. Denn die verstossen jeden Tag gegen die Charta.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Beleidigung und Diffamierung ist aber eben gerade nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt sondern auch in der Menschenrechtscharta als Verstoss gegen die Menschenrechtre aufgefuehrt.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
13. Januar 2012 1:36 am

dass die UN nicht die sensible Kultur Thailands verstehen würde.

Teilweise wohl doch.
Schliesslich hat die Quasselbude am Hudson zwar sehr richtig erkannt
dass die hiesige Polizei eine “kriminelle Vereinigung” ist,
aber unternommen hat sie garnix seit der oberste Polizeichef
hier seine Marionettenregierung tanzen lässt.
Also lasst Rollo Freelunch ruhig nochmal kommen.
Er wird schon erkennen wie sensibel die hiesige Kultur ist.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
12. Januar 2012 4:09 pm

Criminal Code (Stand 2003):
Section 112:
Whoever, defames, insults or Threatens the King, the Queen, the Heir-apparent or the Regent, shall be punished with imprisonment of three to fifteen years.

Hier der Text des Gesetzes. Dies wurde zuletzt im Jahr 2003 (!) geaendert.

Was soll denn daran geaendert werden?

Im aktuellen Fall gab es fuer eine SMS 5 Jahre, also am unteren Rand des moeglichen Strafmasses. Da er 4 Nachrichten geschickt hat, erhielt er 4x 5 Jahre.
Das hat aber grundsaetzlich nichts mit dem 112 zu tun.

Auch bei Mord, Vergewaltigung, ….. , Diebstahl wird sich die Strafe durch Mehrfachtaten erhoehen.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
12. Januar 2012 3:42 pm

Im Oktober des letzten Jahres forderte er von der thailändischen Regierung das Majestätsbeleidigungsgesetz und den Computer Crimes Act in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen.

Durch den 112 werden keine Menschenrechtsstandards verletzt!
Die “Rechte” sind grundsaetzlich dadurch eingeschraenkt, dass niemand zur Durchsetzung seiner Rechte, die Rechte von anderen einschraenkt oder gar zu nichte macht.

Fallbezogenes Beispiel, Beleidigungen, Verbreitung von Luegen werden durch das Recht zur freien Meinungsaeusserung nicht straffrei! Oder umgekehrt wird die freie Meinugsaeusserung einfach dadurch eingeschraenkt.

Der einzige “Unterschied” zwischen Normalbuergern und besonders geschuetzten Personen ist, bei letztgenannten wird von ‘Amtswegen’ Klage erhoben, ansonsten muss der Betroffene selbst Klage einreichen.

Dieser zusaetzliche Schutz muss einfach sein!
Es kann nicht sein, dass man das erfoerderliche Handeln eines Staatsoberhauptes(z.B. im Verteidigungsfall) durch Beleidigungsklagen unmoeglich macht.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
12. Januar 2012 3:04 pm

Es geht auch hier wieder (wenn ueberhaupt!) um die persoenliche Meinung eines Mitarbeiters, der nicht berechtigt ist solche Aussagen im Namen der Organisation (hier UN) zu machen.
Der letzte vergleichbare Fall, wurde von der US-Botschafterin wieder “gerade gerueckt”!
Der Herr Frank La Rue war bisher zu keinem offiziellen Besuch in Thailand! Er hatte also keinen Auftrag der UN!
Diese “Aussagen” sollen bei einem “privaten” Besuch in dem Büro von Prachatai gefallen sein.
Sehr komisch!