Erbrecht International / Erbvertrag – in 3 Teilen / Teil 3

Erbvertrag

Letztwillige Verfügungen könne nicht nur in einem Testament, sondern auch in einem Erbvertrag getroffen werden. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht handschriftlich geschlossen werden, sondern muss zwingend notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist. Das Problem an Erbverträgen ist ihre sehr weitreichende Bindungswirkung, die dazu führen kann, dass der Erblasser später keine andere letztwillige Verfügung mehr treffen kann.

Darüber hinaus hat der Begünstigte eines Erbvertrages das Recht, nach dem Tod des Erblassers von diesem zu Lebzeiten getätigte Schenkungen zurück zu verlangen, wenn der Erblasser für die Schenkung keine von der Rechtsprechung anerkannte Rechtfertigung hatte. All dies führt dazu, dass die Verfügungsfreiheit des Erblassers durch einen Erbvertrag in ganz empfindlicher Weise beschränkt wird.

Beispiel:

Erna Müller aus München hat zwei Söhne, Max und Daniel. Sie ist verwitwet. Ihr Vermögen besteht aus einem Einfamilienhaus in Obermenzing und einer vermieteten Wohnung in Dachau.

Als Daniel die nach Ansicht seiner Mutter “falsche” Frau heiratet, verschlechtert sich das Verhältnis zwischen ihm und Erna rapide. Nach heftigen Streitigkeiten bricht der Kontakt nahezu vollständig ab. Max erkennt seine Chance und überredet seine Mutter, mit ihm einen Erbvertrag abzuschließen, in dem sie ihn zum Alleinerben eingesetzt.

Einige Jahre später lässt sich Daniel von seiner Frau scheiden, und das Verhältnis zu seiner Mutter verbessert sich deutlich. Erna würde jetzt gerne ihre beiden Söhne gleich behandeln und beide je zur Hälfte an ihrem Nachlass beteiligen. Aufgrund des abgeschlossenen Erbvertrages kann sie allerdings kein entsprechendes wirksames Testament verfassen, und Max weigert sich, einer Aufhebung des Erbvertrages zuzustimmen. Damit ihr Sohn Daniel nach ihrem Ableben nicht gänzlich leer ausgeht, überträgt Erna ihm zu Lebzeiten die vermietete Wohnung in Dachau unter Vorbehalt des Nießbrauchs.

Als Erna verstorben ist, wird Max ihr Alleinerbe. Er fordert von Daniel darüber hinaus die Herausgabe der Wohnung in Dachau und kommt damit auch durch, weil Erna die Wohnung nur deshalb an Daniel verschenkte, damit Max sie nicht erhält. Sollte Daniel die Wohnung inzwischen verkauft haben, nützt ihm dies nichts, weil er dann den Verkaufserlös an Max herausgeben muss.

Vor der Eingehung eines Erbvertrages ist allergrößte Vorsicht geboten. Der Notar, vor dem der Vertrag abgeschlossen werden muss, hilft hierbei nicht wirklich weiter, weil er verpflichtet ist, sich neutral zu verhalten, und daher nicht im Interesse einer der Parteien beraten darf.

Wenn bereits ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist, kann durch Übertragungen zu Lebzeiten immer noch versucht werden, dessen Folgen abzumildern. Um zu verhindern, dass die entsprechenden Geschenke nach dem Erbfall an den Begünstigten aus dem Erbvertrag herausgegeben werden müssen, ist es notwendig, bereits im Rahmen der Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers ausdrücklich zu dokumentieren.

Quelle: https://www.kanzlei-rainer.de/erbvertrag.html

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
11 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
EMI
Gast
EMI
12. April 2018 10:09 pm

Nu8r das verlieren sie durch KreditHaie und dann wird das Land an Japan, China, Sued-Korea verpachtet.

nein, Königsland kann nicht durch Kredithaie verloren gehen, kann nicht verpachtet werden und auch nicht verkauft.
Vererbt nur gerade Linie, also Kinder und Enkel, Eltern.

Und wer überwacht das?

das jeweilige Landoffice. Bekannte von mir haben Königsland, mit Königs-Chanod.
Sie können natürlich illegal ein Stück verkaufen, nur wer das kauft – hat keinerlei Rechte am Grundstück.
Man könnte dem ein Haus bauen lassen und wirft ihn dann raus. Haus schnappt man sich dann.

Kann aber dann passieren, falls der Betrogene klagt, das dann der Königs-Chanod-Inh. auch rausfliegt und das
Land anderen gegeben wird. Schwarzmarkt gibt es, aber ohne Rechtssicherheit. Gleiches bei Regierungsland.
Wir kaufen daher nur ab einem Status, wo es erlaubt ist, das sind 2 Stufen vor dem Chanod.

Wer verhindert, daß es nicht trotzdem verpachtet wird?

es verhindert keiner, nur darf das Landoffice davon nichts erfahren. Ist als illegal, wie ein illegales PKH.
Die Armee hat schon vieles wieder zurück geführt.

An Ausländer und an arme Thais?

An Ausländer sowieso nicht, weil was soll den der Ausländer mit dem Grundstück machen?
Gibt nur ein Hauspapier für den legalen Inhaber. Die illegalen Besitzer müssen dann Strom
von dem in ihr Haus leiten – weil man Strom nur mit eigenen Hauspapier bekommt.

Also alles mehr oder weniger für einen Ausländer nicht umsetzbar.

Kein Papier
kein Strom
kein Internet
ev. auch kein Nam Papa

muss dann alles vom Inhaber abgezweigt werden und ist der mal sauer, dreht er einfach alles ab. Dann sitzt man im dunkeln.

Mir wurde schon oft billig so ein Grundstück angeboten, kauf ich nicht.

pachten!! 

Nicht kaufen!! 

Da lässt einer Gummi schneiden, 50 Jahre lang,  und führt den aus. 

Da macht China auch in Afrika,  nur mit Ölpalmen und mit mehr Flüchtlingen. 

Wasser wird immer wichtiger!! 

Wenn man Assad platt gemacht hat,  gibt es in Israel keinen Mangel mehr!! 

 

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
12. April 2018 9:12 pm

EMI:   Und wer überwacht das? 

Was ist denn das für eine "Frage"? 

 

EMI
Gast
EMI
12. April 2018 9:07 pm

Nu8r das verlieren sie durch KreditHaie und dann wird das Land an Japan, China, Sued-Korea verpachtet.

nein, Königsland kann nicht durch Kredithaie verloren gehen, kann nicht verpachtet werden und auch nicht verkauft.
Vererbt nur gerade Linie, also Kinder und Enkel, Eltern.

Und wer überwacht das? 

Wer verhindert,  daß es nicht trotzdem verpachtet wird? 

An Ausländer und an arme Thais? 

Ja,  WER? !

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
12. April 2018 11:39 am

EMI:   Faule Ausrede!

Nö,

eine durchaus von vielen Menschen weltweit geteilte Ansicht, die trotz eigener Wünsche das Recht der Einheimischen nicht aus den Augen verlieren. Das ist ja auch gut so.

Emi
Gast
Emi
12. April 2018 6:47 am

Die “51%”Regelung und das Verbot für Grunderwerbdurch Ausländer, ist absolut nicht förderlich für TH!!

naja, mir wäre auch lieber, ich könnte alles auf meinen Namen eintragen, aber bei Diskussionen mit Thais und auch Kamnan meinten die,
dann würden Herden von Japse, reiche Chinesen usw. einfallen und Thailand einfach aufkaufen.
Arme Thais hätten dann keine Chance mehr, auch nur ein kleines Fleckchen zu kaufen, die Preise würden explodieren.

Faule Ausrede! Solange das Recht fuer Koenigsland weiter gilt, haben die Armen weiterhin ihr Nutzungsrecht. Nu8r das verlieren sie durch KreditHaie und dann wird das Land an Japan, China, Sued-Korea verpachtet. Die brauchen dann keinen Reis und Gummi mehr zu kaufen, den stellen sie in TH selbst her!

DESWEGEN hat "man" ja das Pachtrecht geaendert!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
11. April 2018 10:06 pm

STIN:   Macht schon Sinn – daher auch in Kitzbühel usw. Sonder-Regelungen, sonst kaufen dort ausl. Promis den Einheimischen alles
weg.

Ich finde es richtig, daß der "Ausverkauf Thailands" an "reiche Ausländer" nicht möglich ist.  

EMI
Gast
EMI
11. April 2018 9:29 pm

Die "51%"Regelung und das Verbot für Grunderwerbdurch Ausländer,  ist absolut nicht förderlich für TH!! 

Das fördert vorrangig die Geldwäsche und Schattenwirtschaft,  die die Staatsmacht immer mehr unterwandert und Korruption  GOUTIERT! !!!!!!!! !! 

DESWEGEN MUSS auch das Erbrecht reformiert werden.