Pattaya: Ehrlicher Bahtbus-Fahrer findet Tasche mit Geld und geht leer aus

Nicht zum ersten Mal beweist ein Bahtbus Fahrer aus Pattaya, dass ihr angeblich schlechter Ruf nicht auf alle Bahtbus Fahrer in Pattaya zutrifft. Dagegen hat ein älterer amerikanischer Tourist gezeigt, dass ihm seine verlorene Tasche mit 50.000 Baht Bargeld und wichtigen Dokumenten offenbar nur einen warmen Händedruck wert war.

Der ehrliche Bahtbus Fahrer Herr Prawit Meepian hatte nach einer Fahrt durch Pattaya in seinem Fahrzeug eine offensichtlich von einem Fahrgast liegengelassene Tasche gefunden. Er schaute nach und fand in der Tasche wichtige Dokumente und 50.000 Baht in bar. Herr Prawit erklärte, dass er nicht gezögert habe und sich sofort auf den Weg zur Polizeistation machte, um hier die Tasche abzugeben.

Die Beamten in Pattaya kümmerten sich sofort um den Fund und konnten anhand der Papiere in der Tasche feststellen, dass sie dem 68 Jahre alten Amerikaner John Hass gehören müsste. Die Polizeibeamten setzten alle Hebel in Bewegung und konnten schließlich den Aufenthaltsort des Amerikaners ermitteln. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Bangkok. Die Polizei in Bangkok konnte Herrn Hass ausfindig machen und überbrachte ihm die gute Nachricht, dass seine Tasche mitsamt Papiere und Bargeld in Pattaya auf der Polizeistation abgegeben wurde.

Herr Hass machte sich daraufhin sofort auf den Rückweg zur Polizeistation an der Beach Road in Pattaya. Am Samstagvormittag konnte er dann seine Tasche wieder in Empfang nehmen. Die Polizeibeamten hatten in der Zwischenzeit die lokale Presse, den ehrlichen Bahtbus Fahrer Herrn Prawit, sowie ein paar Vertreter der für die Bahtbus Fahrer zuständigen Pattaya Public Vehicle Cooperation zu der Übergabe eingeladen.

Der Amerikaner strahlte über das ganze Gesicht und war offensichtlich sehr froh, dass er seine Tasche mit dem Bargeld und den wichtigen Dokumenten wieder in Empfang nehmen konnte. Er posierte lächelnd für ein Pressefoto mit dem ehrlichen Bahtbus Fahrer und bedankte sich bei ihm mit einem Händedruck.

Zum Erstaunen der lokalen Presse kam der geizige Amerikaner aber offensichtlich nicht auf die Idee, sich bei dem ehrlichen Thai auch nur mit einem einzigen Satang zu bedanken. Außer einem warmen Händedruck und einem freundlichen Lächeln für die Kameras hatte er nichts weiter zu sagen oder zu geben.

Die lokale Presse fragt sich, ob andere Touristen genauso gehandelt hätten. Sie hätten erwartet, dass der Taxifahrer zumindest einen kleinen Finderlohn von wenigsten 1.000 Baht oder besser 5.000 Baht erhalten würde. Leider ging der ehrliche Herr Prawit in diesem Fall leer aus.

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13 Comments
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Siamfan
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Siamfan
12. Juni 2018 6:44 pm

Hier geht rs doch nur drum,  wieder mal einen STIN-Fehler zuzumüllen. 

Sonst heult sie noch! 

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Wolf5
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Wolf5
12. Juni 2018 9:06 am

Seit wann gilt in Thailand das BGB?
Jedes Land regelt die Frage des Finderlohns individuell und so bleibt zu klären, ob es in Thailand dazu entsprechende Regelungen gibt.
Aber dieser Troll RD will den Leuten wieder einmal weismachen, er wüßte über alles Bescheid, dabei handelt es sich (wie immer) nur um die übliche Schaumschlägerei!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
11. Juni 2018 11:22 pm

Siamfan:    Auch die goettlichen STINs haben "mal" Unrecht

Und das wollen Sie bei diesem Fall in Pattaya mit einer deutschen Anmerkung zum Öffentlichen Personennahverkehr "belegen"?

Sie haben ja nicht mehr alle.  

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
11. Juni 2018 4:48 pm

Siamfan:    Finder”lohn” gibt es nicht, habe aber keine Zeit …

Raoul Duarte: Falsch. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 971 Finderlohn

STIN:    natürlich gibt es den. Soweit ich weiss, auch in TH. Muss man aber dann einklagen.

Das müßte man, falls derjenige, dem die verlorenen Sachen zurückgegeben werden, nicht von sich aus einen angemessenen Finderlohn zahlt.

Siamfan:    Es gibt beim Finderlohn noch eine Einschränkung

Wie jetzt: Es gibt nun also plötzlich doch Finderlohn

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
10. Juni 2018 6:06 pm

Siamfan:     Finder”lohn” gibt es nicht

Falsch. 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 971 Finderlohn

Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 

Man darf die dort angegebenen Werte aber selbstverständlich überschreiten.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
10. Juni 2018 5:58 pm

Siamfan:    Einfach mal die “toll” SuFu nutzen. Gibt man da zB “Abfall” ein,  stürzt alles ab!

Unsinn, wie man am gerade erstellten screenshot sehen kann.

Ein weiteres Beispiel für Ihr schlechtes Equipment (bzw Viren). 

Siamfan
Gast
Siamfan
10. Juni 2018 5:44 pm

Finder"lohn" gibt es nicht, habe aber keine Zeit das jetzt schon wieder ausführlich darzustellen. 

Einfach mal die "toll" SuFu nutzen. 

Gibt man da zB "Abfall" ein,  stürzt alles ab!!! 

 
Geizig ist der Ami trotzdem!!

Siamfan
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Siamfan
11. Juni 2018 4:38 pm
Reply to  STIN

Habe keine Zeit! 

Ein Hacker hat mir das Internet ausgeschaltet.  An Zufälle glaube ich nicht. 

Es gibt beim Finderlohn noch eine Einschränkung! 

siamfan
Gast
siamfan
11. Juni 2018 11:18 pm
Reply to  STIN

Auch die goettlichen STINs haben "mal" Unrecht:

Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:

  • bis 500 €: 5 % des Wertes,
  • über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat, so ist der Finderlohn nach beliebigem Ermessen festzusetzen.

Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 % festgesetzt.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978 BGB).

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen der Fundunterschlagung strafbar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn

Das waere dann wirklich nur noch ein Kleckerbetrag!!!!

Trotzdem hat eine solche Boerse einen viel hoeheren Wert.

Ansonsten haben die Taxifahrer eben eine verpflichtung fuer ihre Fahrgaeste.

Nur fuer die Boerse haette er von mir einen Tausender bekommen. und dann noch was abhaengig von der Geldsumme.

MUSS aber nicht!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
10. Juni 2018 5:35 pm

Ich denke, daß ein "Finderlohn" von mindestens 10% der Geldsumme angemessen gewesen wäre – auch in Anbetracht der nicht immer leichten Wiederbeschaffung wichtiger Papiere.