Thailand lockert Einschränkungen der Arbeitserlaubnis für Ausländer

Thailand hat seine Bestimmungen bzw. die Einschränkungen für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis haben, geändert bzw. gelockert und vereinfacht. Ausländer, die eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sind jetzt nicht mehr nur an eine Firma und einen einzigen Standort gebunden. Sie können jetzt überall, an jedem Ort in Thailand, und jederzeit, in der in der Arbeitserlaubnis beschriebenen und erlaubten Arbeit tätig werden.

Als Beispiel:

Wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben, um eine Fabrik als Manager zu führen, können sie ab jetzt auch ohne eine neue Arbeitserlaubnis zu beantragen, in eine andere Fabrik und / oder an einen anderen Standort wechseln.

Bis letztes Jahr hat Thailand die ausländischen Arbeitsgenehmigungen noch nach dem Alien Workers Act ( 2008 ) ( das ” Gesetz ” ) geregelt.

Im Jahr 2017 wurde mit der Notverordnung über Nicht-Thais Arbeitsnotfalldekret ( 2017 ) (” Dekret Nr. 1 “) das Alien Workers Act ( 2008 ) aufgehoben.

Das Dekret Nr. 1 enthielt jedoch einen Großteil der Bestimmungen des aufgehobenen Gesetzes und behielt die meisten der unter ihm erlassenen Verordnungen weiterhin in Kraft.

Dann, ab dem 27. März 2018, wurde die Notverordnung über die Nicht-Thais-Arbeitsverwaltung ( Nr. 2 ) ( 2018 ) ( ” Dekret Nr. 2 ” ) erlassen.

Dekret Nr. 2 änderte somit erneut das Dekret Nr. 1.

  • 70 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah bisher vor, dass “eine Person, der eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, die Arbeit des gleichen Typs mit dem Arbeitgeber nicht an einem anderen Ort oder in einem anderen Arbeitszustand ausführen kann als die, die in ihrer Arbeitserlaubnis angegeben ist. Die einzige Ausnahme: Es sei denn, die Erlaubnis wurde nach Abschnitt 71 erteilt“.
  • 71 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah dagegen vor, dass “eine Person, der eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und die folgenden Angaben ändern oder hinzufügen möchte, eine Genehmigung vom Staatsbeamten einholen muss: ( 1 ) Art der Arbeit ( 2 ) Arbeitgeber ( 3 ) Standort oder ( 4 ) Arbeitsbedingungen”.
  • 73 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah vor: “Niemand darf einem Ausländer gestatten, anders zu arbeiten als die in der Arbeitserlaubnis vorgesehene Arbeit”.

Allerdings hat § 37 des Dekrets Nr. 2 die § 70, 71 und 73 des Dekrets Nr. 1 aufgehoben.

Darüber hinaus sieht § 28 des Dekrets Nr. 2 vor, dass ein Inhaber einer Arbeitserlaubnis Arbeiten ausführen darf, die nicht ausdrücklich für alle Ausländer verboten sind, die auf der ” Offiziellen Liste ” von Arbeiten stehen, die für grundsätzlich Ausländer verboten sind.

In der offiziellen Liste wird die begrenzte Anzahl von Aktivitäten aufgeführt, für die ein Ausländer in keinem Fall eine Arbeitserlaubnis erhalten kann. ( Die aktuelle offizielle Liste ist die gleiche, wie sie zuletzt im Rahmen des Gesetzes veröffentlicht wurde. Die offizielle Liste wurde jedoch mittlerweile ebenfalls überarbeitet. Sobald uns die Liste vorliegt, werden wir sie ebenfalls veröffentlichen. )

Folglich kann jeder Ausländer, der in Thailand eine Arbeitserlaubnis besitzt, nun überall und für jeden ( einschließlich sich selbst ) unter allen Umständen arbeiten und jede Art von Arbeit verrichten, die nicht durch die offizielle Liste ausgeschlossen ist.

Dies ist eine sehr wichtige und begrüßenswerte Änderung des thailändischen Gesetzes für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Es ist natürlich eine gute Nachricht für Inhaber von Arbeitserlaubnissen in Thailand – und Thailand wird auch davon profitieren, dass es seinen Arbeitsmarkt für die besten ausländischen Arbeitskräfte attraktiver gemacht hat, die es braucht, um in der ständig wachsenden globalisierten Wirtschaft zu konkurrieren.

Bereits im letzten Jahr im Oktober 2017 hatte das thailändische Arbeitsministerium und das Büro der Einwanderungsbehörde „ Immigration Bureau “ haben die erste Smartphone-App mit dem Namen „ Thailand Digital Work Permit „ ins Leben gerufen, die es Expats ermöglicht, ihre Anträge auf Arbeitserlaubnis Online einzureichen und genehmigen zu lassen. Die Antragsteller müssen sich jedoch mindestens zweimal persönlich zu einem “Offline – Verfahren“ bei den Behörden gemeldet haben.

Die App entstand aus einem gemeinsam vom Büro des Investitionsausschusses ( BoI ), dem Arbeitsministerium und dem Einwanderungsbüro initiierten Projekt namens Einzel Fenster “ Single Window ”.

Es ist gegenwärtig für ausländische Angestellte von Firmen gedacht, die vom BoI gefördert werden und soll zur Unterstützung von Handel und Investitionen im Land verfügbar sein.

Mitte Juli 2018 erklärte Duensing Kippen auf seinem Thailand Business Law Block, dass Thailand seine Regeln bezüglich der Arbeitserlaubnis ( Work Permit ) für Ausländer aktualisiert hat. Demnach müssen Ausländer, die ohne Arbeitserlaubnis in Thailand einer Beschäftigung nachgehen, keine Angst mehr haben, dafür im Gefängnis zu landen.

Duensing Kippen schreibt, dass zuvor die Strafen für die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis für Ausländer gemäß Dekret Nr. 1 ( Abschnitt 101 ) eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 5 Jahren oder eine Geldstrafe von 2.000 Baht bis 100.000 Baht oder beides betrug.

Laut den aktuellen Angaben wurde jetzt gemäß Dekret Nr. 2 ( Abschnitt 101 ) die Haftstrafe aufgehoben und die Geldstrafe für Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis auf 5.000 Baht bis 50.000 Baht reduziert.

Die Strafen für die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis wurden ebenfalls gesenkt.

Gemäß dem jetzt aktuell gültigen Dekret Nr. 2, können die folgenden Nicht-Thailänder bestimmte Tätigkeiten in Thailand ohne Arbeitserlaubnis ausüben:

  1. Ein Nicht-Thai, der kurzfristig nach Thailand kommt, um:
    1. ein Treffen, eine Vorlesung, ein Seminar, eine Ausbildung, eine Kunst- oder Kulturausstellung oder einen Sportwettbewerb abzuhalten oder daran teilzunehmen;
    2. eine Meinung abgeben;
    3. die Arbeit anderer kontrollieren will;
    4. oder irgendwelche anderen Aktivitäten, wie vom Ministerrat vorgeschrieben ausübt.
  2. Ein Nicht-Thai, der in Thailand eintrifft, um:
    1. ein Geschäft zu führen;
    2. eine Investition tätigen;
    3. oder wer über Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten verfügt, die als vorteilhaft für die Entwicklung des Landes gelten.
  3. Ein nicht thailändischer gesetzlicher Vertreter ( z. B. Direktor ) einer ausländischen juristischen Person, der gemäß dem Foreign Business Act ( 1999 ) eine Lizenz zum Betrieb von Unternehmen besitzt.

Gemäß dem Dekret Nr. 1 gilt weiterhin, dass Nicht-Thais, die für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen in Thailand auf dringender und notwendiger Basis arbeiten möchten, nicht länger dazu verpflichtet sind, eine förmliche Genehmigung durch das Department of Employment zu erhalten.

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Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
3. August 2018 6:33 pm

STIN:    Probleme beim Kommentieren bitte über das Kontakt-Formular melden, nicht als Kommentar. Diese werden gelöscht, da OT.

Das ist für manche bildungs- und technikferne "Zeitgenossen" zu hoch.

Übrigens: Nix "Fälschung", sondern wörtliches Zitat.

Paßt nicht in Ihr verzogenes "Weltbild" (das mag sein) – ist aber so.

(20. Juli 2018 um 4:54 pm)

berndgrimm
Gast
berndgrimm
3. August 2018 6:20 pm

Jetzt fälscht der Goebbels Imitator schon STIN! Wer ist hier eingentlich Wer?

Aber trotzdem muss die Frage erlaubt sein warum hier die Adressen

nicht stehen bleiben können wie bisher!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
3. August 2018 5:37 pm

STIN:    Probleme beim Kommentieren bitte über das Kontakt-Formular melden, nicht als Kommentar. Diese werden gelöscht, da OT.

Das ist für manche bildungs- und technikferne "Zeitgenossen" zu hoch,

berndgrimm
Gast
berndgrimm
3. August 2018 5:31 pm

Warum muss ich mich jetzt bei jedem Beitrag neu anmelden?

Früher war da ein Kästchen wo man die Adresse speichern konnte.

Was die Spielereien an der Schreibmaske angeht muss ich siamfan

vollkommen zustimmen.

Alles Schikane um den hiesigen Goebbels Imitator wieder als Besserwisser

dastehen zu lassen.Sonst hat er ja auch so sehr überhaupt nix.

Vor Allem keine Ahnung von der Realität in Thailand.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
3. August 2018 12:34 pm

Bernd-Björn aka Emi 2.0:    muss ich siamfan vollkommen zustimmen

Wer hätte das gedacht …  ROFL

berndgrimm
Gast
berndgrimm
3. August 2018 9:03 am

Wie kann man ernsthaft einen solche Stuss hier schreiben und sein Unwissen

über die Realität in Thailand auf so eindrucksvolle Art und Weise zur Schau stellen?

Natürlich kann man in Thailand "viel Geld" verdienen.

Als hereingeholter Expat sowieso.

Aber nicht mehr als in anderen zivilisierteren Ländern auch!

Je krimineller man ist, umso mehr kann man hier auch ohne Expat Status verdienen.

Thailand ist nun mal auch gerade nach 4 Jahren "guter" Militärdiktatur

ein Paradies für Kriminelle,Betrüger und Perverse!

Anständige Bürger zahlen hier immer drauf. Egal ob Thai oder Ausländer!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
3. August 2018 9:11 am
Reply to  berndgrimm

Warum muss ich mich jetzt bei jedem Beitrag neu anmelden?

Früher war da ein Kästchen wo man die Adresse speichern konnte.

Was die Spielereien an der Schreibmaske angeht muss ich siamfan

vollkommen zustimmen.

Alles Schikane um den hiesigen Goebbels Imitator wieder als Besserwisser

dastehen zu lassen.Sonst hat er ja auch so sehr überhaupt nix.

Vor Allem keine Ahnung von der Realität in Thailand.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
2. August 2018 11:40 am

Die neue Regelungen können unter Umständen echt von Vorteil sein, wenn die angestellten Ausländer nun auch in anderen Bereichen eingesetzt werden können, ohne daß langwierig neue “Erlaubnisse” eingeholt werden müssen. Das bedeutet natürlich nicht, daß man sich menschlichen Ausschuß wie unseren selbsternannten “Experten” in sein gut laufendes Geschäft holen würde.

Wer sich buchstabengetreu an alle Vorgaben innerhalb seines bestehenden Betriebes hält, kann es sehr viel einfacher haben, in Thailand (auch größeres) Geld zu verdienen. Ist doch toll für die Arbeitgeber. Man muß nur genau hinsehen, um sich nicht die falschen Leute “einzufangen”, die sich dann als kleinkriminell herausstellen.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
2. August 2018 9:54 am

Aus der Praxis:

Ich habe zweimal mehrere Jahre ohne ein Work Permit in Thailand vollkommen “offiziell”

gearbeitet.

3 Jahre regelmässig als Mathe Tutor bei der grössten Mathe Tutoring Firma Thailands.

Und 7 Semester bei einer renommierten privaten Wirtschaftsuni als Seminarleiter

für Marketing Fallstudien. Dort wäre ich heute noch wenn die nicht ihr korruptes System

auch mir aufzwingen wollten.

Fakt ist, wenn die Leute sie hier brauchen dann gibt es garkeine Permit Probleme.

Wenn die Leute sie nicht unbedingt brauchen werden sie ausgebeutet wie Burmesen

und Kambodschaner.

Thailand hat gerade im Management Bereich viele Ausländer nötig.

Natürlich wird dies bestritten und die Typen die man reinholt sind meist Ausschuss.

Man holt sich Leute die man leicht gängeln kann!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
2. August 2018 10:00 am
Reply to  berndgrimm

Das Problem haben die Permit Holder wenn ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Dann haben sie hier keine Aufenthaltsberechtigung mehr.

Da hilft auch die neue Regelung nicht.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
2. August 2018 4:06 pm
Reply to  berndgrimm

Nö.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
2. August 2018 5:38 am

Das kann unter Umständen echt von Vorteil sein, wenn die angestellten Ausländer nun auch in anderen Bereichen eingesetzt werden können, ohne daß langwierig neue "Erlaubnisse" eingeholt werden müssen.

Wer sich buchstabengetreu an alle Vorgaben innerhalb seines bestehenden Betriebes hält, kann es sehr viel einfacher haben, in Thailand (auch größeres) Geld zu verdienen. Ist doch toll für die Arbeitgeber.