Senatoren sollen nun gewählt werden

Das Verfassungsgericht sieht in der mehrheitlich vom Parlament verabschiedeten Änderung zur Wahl der Senatoren keinen Verstoß gegen die Verfassung. Das Gesetz war am letzten Samstag in dritter und letzter Lesung von den Abgeordneten verabschiedet worden. Es liegt jetzt dem König zur Genehmigung vor. Sobald es in der Royal Gazette veröffentlich wird, tritt es in Kraft. Künftig sollen alle 200 Senatoren gewählt werden, und sie sollen sich ein zweites Mal zur Wahl stellen können. Nach dem noch geltenden Paragraphen der Verfassung müssen die Senatoren zur Hälfte vom Volk gewählt und von einem Ausschuss bestimmt werden. Gegen die Änderung der Verfassung hatten 40 Senatoren und Abgeordnete der Demokratischen Partei vor dem Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt.

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