Thailands Entscheidung entäuscht die USA

Huffingtonpost – Die USA drückte am Freitag ihre Entäuschung gegenüber Thailand aus, welches den amerikanischen Staatsbürger Joe Gordon der Majestätsbeleidigung angeklagt hat, wobei ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren drohen kann. Joe Gordon hat angeblich Teile der nicht autorisierten Biographie des Königs Glossar Bhumibol Adulyadej (The King never Smiles) übersetzt und online veröffentlicht.
Gordon wurde am Donnerstag formell angeklagt nachdem er im Mai festgenommen wurde und die maximale Zeit von 84 Tagen, die ein Verdächtiger ohne Anklage festgehalten werden kann, absitzen musste.

Der Amerikaner bestreitet die Vorwürfe.

Der 54-jährige in Thailand geboren Mann lebte seit etwa 30 Jahren im US-Bundesstaat Colorado und kehrte erst kürzlich nach Thailand zurück.

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie mit Gesetzten gegen die Majestätsbeleidung, welche eine Gefängnisstrafe von drei bis 15 Jahren für jeden Anklagepunkt vorsehen.

Die Sprecherin der amerikanischen Botschaft in Bangkok, Kristin Kneedler, sagte, dass USA die thailändischen Behörden dringend aufgefordert haben die Meinungsfreiheit zu respektieren und drückten ihre Entäuschung gegenüber der Anklage von Joe Gordon aus.

Die Beamten der Botschaft stehen mit Gordon regelmäßig in Kontakt, sagte sie.

http://www.huffingtonpost.com/2011/08/19/joe-gordon-thai-monarchy-insult_n_931224.html

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
eni_rambus
Gast
eni_rambus
20. August 2011 10:19 am

Haetten wir Deutschen im Zuge der Wiedervereinigung nach den Massstaeben der Besatzungsmaechte die Verbrechen in der DDR abgeurteilt, haetten hier heute nicht so viele eine grosse Klappe!
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

bukeo
Gast
bukeo
20. August 2011 9:10 am

Die Redefreiheit ist in den USA…………………
geschrieben von Walter Roth , August 20, 2011

………ganz besonders stark ausgeprägt.

Selbst Nationalsozialistisches oder Religiös Extremistisches Gedankengut darf dort in aller Öffentlichkeit vorgetragen werden.

ja, dort darf es vorgetragen werden, nach Einreise in die EU wird man dann verhaftet.
So geschehen mit Irving, der erlaubterweise in seinem Heimatland Nazi-Bücher geschrieben hat, bei einer Einreise in Österreich dann verhaftet und über 3 Jahre weggesperrt wurde.

Thailand betrachtet diesen US-Thai Bürger, da Thailändischer Abstammung als Thailänder, was aber den Umstand nicht wegbedingt, dass er seine Redefreiheit in den USA als US Staatsbürger nutzte und somit keine Straftat beging.

ja, ganz einfach:

er hat in der USA keine Straftat begangen
er hat durch seine Äusserungen aber in TH eine Straftat begangen und daher nicht einreisen sollen.
Hätte er den Holocoust in der USA geleugnet, wäre er in der Schweiz, Österreich und D verhaftet worden.

Diese Art der Rechtsprechung würde ja bedeuten, das es möglich wäre, jedem Einwanderer nach Thailand irgendwann etwas vorzuwerfen, was er in seiner früheren Heimat einmal getan haben könnte, selbst wenn es nach dortigem Gesetz, Sitten und Gebräuchen absolut nichts unrechtes war.

ja, das ist so – umgekehrt auch.
Leugnet ein Thai in Thailand offiziell den Holocaust, unterhält darüber Webseiten und ist hierbei also aktiv – droht ihm bei Einreise in D die Verhaftung, obwohl er in seiner früheren Heimat gar keine Straftat begangen hat.

Aurillac
Gast
Aurillac
20. August 2011 6:55 am

Deutsches Strafgesetzbuch
§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfo

§ 103 STGB

Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

rakthai
Gast
rakthai
20. August 2011 6:06 am

da gibt es wohl mehrere Fälle dieser Art. Irgendwie hab ich da noch einen Bischof in Erinnerung.

bukeo
Gast
bukeo
20. August 2011 5:57 am

`…
geschrieben von Die Sprecherin der amerikanischen Botschaft in Bangkok, Kristin Kneedler, sagte, dass USA die thailändischen Behörden dringend aufgefordert haben die Meinungsfreiheit zu respektieren und drückten ihre , August 20, 2011

jetzt lassen sich die amerikaner vorschreiben was mann in amerika schreiben und sagen darf ? jo gordon hat seine meinung geäußert und ein buch teilweise übersetzt – was in den usa nicht verboten ist – und sitzt jetzt dafür in einem thailändischen gefänginss—-

ja, das gibt es aber auch in Europa.
So schrieb ein rechter Buchautor über den Holocaust in England, dort ist dies nicht verboten.
Dann reiste er eines Tages (ca 10 Jahre später) nach Österreich ein und wurde dort verhaftet und musste eine über 3j. Haftstrafe absitzen. Was hat dieser Mann getan (ohne ihn nun als Rechtsradiklen Buchautor zu unterstützen), in England hat er nichts strafbares getan und in Österreich war er nicht aktiv.

Soviel zu Europa…

ich denk ich bin im falschen film ….

so geht die usa mit ihren bürgern um ?

ja, wie in der EU auch.

meinungsfreiheit , menschenrechte – zählen in den usa also auch gleich garnichts mehr, – und die souveränität der usa ist auch nichts wert…. kann also jeder andere staat einfach einen amerikaner verhaften – weil der etwas gesagt oder geschrieben hat was in dem anderen staat nicht so schön klingt – aber vielleicht die wahrheit ist….

ja, geht leider -siehe mein Beispiel von oben. Thailander die in Thailand Nazi-Blogs u. dgl. unterhalten, was hier ja nicht strafbar ist, sollten nicht nach DACH reisen, könnten also auch verhaftet werden.

gute nacht amerika…

nitnoi- ein wenig