BANGKOK: Die Regierung erinnert Online-Gig-Worker , darunter Freiberufler, Essenslieferanten, YouTuber und Social-Media-Influencer, daran, die Einkommensteuererklärung für 2024  bis zum 31. März einzureichen. Andernfalls drohen ihnen Strafen wie Geldstrafen von bis zu 200.000 Baht und/oder sieben Jahre Gefängnis.

Der stellvertretende Regierungssprecher Karom Phonphonklang sagte am Montag, dass alle Arbeitnehmer, die ihr Geschäft online betreiben, dem Finanzamt bis zum 31. März einen detaillierten Bericht über ihre Einnahmen des letzten Jahres vorlegen müssen.

Wer jedoch seine Einkommenserklärungen online über die Plattform Digital MyTax (D-MyTax), den E-Filing-Kanal der Abteilung oder die App RD Smart Tax einreichen möchte, hat bis zum 8. April Zeit, seine Dateien einzureichen.

Zu den erklärungspflichtigen Einkünften zählen unter anderem Gewinne aus der Geschäftstätigkeit, Verkäufe, Provisionen und Dienstleistungsgebühren.

Wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Baht zuzüglich 1,5 % monatlicher Zinsen rechnen, bis er sie einreicht.

Wer seine Steuererklärung absichtlich nicht einreicht, dem drohen eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr, Geldstrafen von bis zu 200.000 Baht oder beides sowie zusätzliche Geldstrafen in Höhe des Doppelten der nicht bezahlten Steuern zuzüglich eines monatlichen Zuschlags von 1,5 Prozent.

Wer falsche Angaben macht, muss mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und Geldstrafen von bis zu 200.000 Baht rechnen.

Herr Karom sagte, dass die Beamten der Finanzbehörde die Steuerzahler niemals über die LINE-Anwendung kontaktieren oder Download-Links senden würden, um ihnen Aktualisierungen zum Einreichungsprozess anzubieten.

Steuerzahler mit weiteren Fragen können sich über die Hotline 1161 an das RD Intelligence Center wenden oder jedes Büro der Finanzbehörde im ganzen Land aufsuchen, sagte Herr Karom.

  • Quelle: Bangkok Post (dir)

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Von stin

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Siamfan
Siamfan
12 Tage zuvor

thailands online gig worker werden daran erinnert eine einkommenserklaerung abzugeben 280125/
WAS ES NICHT ALLES GIBT:
„Online-Gig-Worker“
+
DAS GILT IN ‚D‘:

Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen im Jahr 2025 mehr als 13.308 Euro (2024: 12.816 Euro; 2023: 11.693 Euro; bis 2022: 11.000 Euro) (§ 42 Abs 1 Z 3 EStG ).

Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerveranlagung

ABER:

Für wen ist eine Steuererklärung freiwillig?

Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) kommt für solche Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Frage, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei einem Arbeitgeber erzielen. Dies sind z.B.: Ledige mit nur einem Arbeitsverhältnis und Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse I.

Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung …

DAS SCHEINT IN TH ANDERS ZU SEIN!?

[BERICHT]Die Regierung erinnert Online-Gig-Worker , darunter Freiberufler, Essenslieferanten, YouTuber und Social-Media-Influencer, daran, die Einkommensteuererklärung für 2024  bis zum 31. März einzureichen.

OB DAS TATSAECHLICH SO IST, …. ODER WIEDER NUR DIE UEBLICHE „KRUEMEL-SUCHEREI“ VERMISCHT MIT ANGSTMACHE, WUERDEN WIR ERFAHREN, WENN STIN DIE QUELLE FUER DIE ERINNERUNG DER REGIERUNG UND DIE GERSETZLICHEN BESTIMMUNGEN VERLINKEN WUERDE!
+
WAS IST DENN MIT DEN ESSEN-HERSTELLERN!?
DIE NEHMEN DAS 3-5fache EIN UND VIELES WIRD VOR ORT VERKAUFT!?
+
ICH HAETTE GERNE MAL ZAHLEN UEBER DIE VERSCHIEDENEN STEUEREINNAHMEN GESEHEN UND WIEVIEL STEUERZAHLER JEWEILS DAHINTER STEHEN!!!
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ALS AUSSENSTEHENDER SEHE ICH, DA GEHT EINER IN DIE STEUERBEHOERDE UND ~10 MINUTEN SPAETER HAT ER 600TB JAHRESSTEUER BEZAHLT. FERTIG!
DAS HOERT SICH „SCHRAEG“ AN!!! STIMMT ABER! BLEIBT ABER SCHRAEG.
+
IN TH DUERFEN BEHINDERTE LOTTERIELOSE VERKAUFEN, OHNE STEUERN ZU ZAHLEN!
SUPER SACHE!!!
WER ABER KONTROLLIERT DIE BEHINDERUNG!?
DA KOMMT EINE MIT DEM MOPED-BEIWAGEN, UND HAT VIER VON DIESEN AUFKLAPPBAREN LOS-KOFFERN [=4 BEHINDERTE].
DIE EINZIGE SICHTBARE BEHINDERUNG IST IHR „ETWAS“ ZU GROSS GERATENER HINTERN!???
+
DIE FUELLT IN DEN ~2WOCHEN AUCH IMMER NOCHMAL AUF!! ….
ALSO MIT ‚MwSt‘ UND EINKOMMENSSTEUER, SOLLTE DIE AUF 150.000TB/a KOMMEN!?? WIRD DAS AUCH MIT „600tb“ „ABGEGOLTEN“!!??

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