Seit einiger Zeit schwirren eine Menge Fragen durch die Expat-Community in Thailand.
Es geht darum, ob man in Thailand als Expat eine Steuernummer benötigt und wie man diese
beantragt.
Wann benötigt man eine TIN-ID (Steuernummer):
Wer länger als 182 Tage in Thailand lebt, vom Ausland Geld bezieht, wie z.B. Rente, Pachterträge usw. –
ist i.d.R. verpflichtet, sich eine TIN-Nummer (Tax-ID-Number) zu besorgen.
Wie man das Geld aus dem Ausland bezieht, ist nicht von Bedeutung. Man kann sein Einkommen im Ausland regelmäßig über den ATM beziehen oder
lässt sich seine Rente z.B. gleich direkt nach TH überweisen.
In beiden Fällen ist eine Steuererklärung zwingend vorgeschrieben. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass man
in Thailand letztendlich auch Steuern zahlen muss. Uns sind bereits Fälle aus Thailand bekannt, die bekamen einen
Null-Steuerbescheid – mussten also keine Steuern nachzahlen.
Trotzdem ist man dabei auf der sicheren Seite, falls man beginnt – die Expats in Thailand steuerlich zu überprüfen.
Wie beantragt man eine TIN-Nummer:
Man lädt sich den Antrag hier runter. Wer nicht in der Lage ist, diesen in Thai-Schrift angebotenen Antrag
zu bearbeiten, kann sich hier auch unsere Übersetzung der deutschen Version als Hilfe downloaden.
Da viele Expats vermutlich mit der Steuererklärung überfordert sein dürften, gibt es schon zahlreiche
Steuerbüros, die das dann erledigen. Die Kosten sind jedoch recht hoch – man sollte mit etwa 40.000 Baht rechnen.
Welche Dokumente benötigt man für den TIN-Antrag:
Sie müssen die folgenden Unterlagen mitbringen:
- Ausgefülltes Formular LP 10.1, erhältlich beim Finanzamt oder hier.
- Gültiger Reisepass und Visum (วีซ่า)
- Adressnachweis (z. B. ein Mietvertrag, ein gelbes Tabien Baan (ทะเบียนบ้าน) oder eine Aufenthaltsbescheinigung der Einwanderungsbehörde
- Arbeitsvertrag (สัญญาจ้างงาน) oder Nachweis, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind (z. B. Nachweis von Finanztransaktionen)
Da die Beamten beim Finanzamt kaum Englisch sprechen, empfiehlt es sich daher, einen Dolmetscher mitzubringen,
wenn man die Sprache noch nicht beherrscht.
Sobald Sie Ihre Steueridentifikationsnummer haben, können Sie bei Ihrem örtlichen Bezirks- oder Provinzmeldeamt
einen Ausländerausweis beantragen (สำนักงานทะเบียนอำเภอหรือจังหวัด).
Diese Karte wird auch als Pink Card bezeichnet und kann als praktisches und vielseitiges Ausweisdokument dienen.
Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Gültiger Reisepass und Visum
- Adressnachweis (idealerweise Ihr gelbes Tabien Baan, möglicherweise können Sie jedoch auch eine Aufenthaltsbescheinigung verwenden)
- Wenn möglich, eine Bescheinigung über den unbefristeten Aufenthalt
Hier einige Erfahrungen/Ratschläge von Expats in Thailand: (ohne Gewähr)
https://www.youtube.com/watch?v=PRi70ceqUs0
- Quelle: STIN (dir)
- Quelle: STIN // KI
Wer in den Steuergesetzen in Standard Thai rumstochert wird folgendes finden. Grundvorraussetzung eine Steuernummer zu beantragen ist ein min. Einkommen, Single 120.000 Baht, verheiratet 220.000 Baht. 2023 konnte man Vermögen Steuerfrei einführen, 2024 auch, allerdings unter Beweislast.
über 65 hat man 60.000 Baht plus 190.000 Baht Pauschalabzug, die 1. 150.000 Baht sind Steuerfrei gibt 400.000 Baht. Verheiratetet oder Freundin mal 2 gibt 800.0000 Baht netto, KV, Lebensversicherung etc, sind zusätzlich abziehbar. Grüsse
Wenn die Angaben stimmen , dann vielen Dank für die Information.
Soetwas hätte ich mir von den thailändischen Behörden gewünscht.
Stattdessen bekommt man hier nur Drohungen (ohne Wert) und STIN’s bekannte Verschwörungstheorien.
Ich werde weiterhin garnix machen sondern warten ob man auf mich zukommt.
Wäre bei uns mittlerweile die 11. Version – alle unterschiedlich.
Das ist auch ein Grund, warum wir bisher 36 Altkunden zum TIN-Antrag und danach
die Steuererklärung empfohlen haben.
Weil nur damit ist man auf der sicheren Seite.
Wenn also die Angaben von Magulli stimmen würden – dann wäre es auch
ratsam, TIN und Steuererklärung abzugeben – weil man dann eh einen Null-Bescheid erhalten würde.
Aber die Limits stimmen leider nicht mit meinen Infos überein – die ich von amtlicher Seite und von
Steueranwälten habe.
Daher hier nochmals genauer:
Hierzu ist noch zu beachten, dass man natürlich bei DBA-Staaten die in DE o.a. gezahlte Steuer bei der Steuererklärung
absetzen kann.
Dann kann man sich anhand der Tabelle oben ausrechnen, ob man steuerpflichtig ist.
Nach dieser Tabelle wäre ein Rentner, mit 1300 EUR monatlich – in TH steuerpflichtig, da er keine
Steuer von der Heimat absetzen kann.
Keine Steuer zahlt man dann, wenn man ein Einkommen von unter 348 EUR hat. Dann ist natürlich auch keine TIN nötig.
https://www.aseanbriefing.com/news/besteuerung-von-einkunften-aus-auslandischen-quellen-in-thailand-ab-2024/
Wir können unseren guten Ruf mit falschen/unvollständigen Infos nicht kaputt machen, auch wenn wir
derzeit keinen Legal-Service in TH mehr anbieten.
Wir beraten aber trotzdem unsere Nachfolgerin in bestimmten Bereichen weiter.
Leider keine Verschwörungstheorien, sondern bereits von vielen amtlichen Stellen, Steuerberater,
Steueranwälte verifiziert – siehe Quellen.
Alles mit Stand Dezember 2024.
Sollten sich in den 3 Monaten Änderungen ergeben haben, würde ich eine amtliche Quelle benötigen.
Am besten dann die Nachfolge-Regelung von Nr. Por 161/2566.
Ja natürlich kannst du es so machen, warten – bis du Vorladung bekommst, oder die
Steuerfahnder vor der Tür stehen.
Nur das können wir halt unseren ehem. Kunden nicht empfehlen.
60.000 Baht pauschabzug. Plus 190.000 Baht über 65 pauschabzug. 150.000 Baht Steuerfrei. Abzüge für KV etc. zusätzlich.
Steht in Steuergesetzt in Standard Thai, mal durchlesen, es ist alles Sonnenklar und Diskussionslos bei simplen Fällen wie Rentner mit nur Rente. DBA trifft für mich nicht zu weil Rente Quellsteuerbefreit
Hallo Herr Grimm, lesen Sie die Steuergesetze in Standard Thai durch, nicht eng. Übersetzung, ist Muster ohne Wert.
Bei nicht einreichen der Steuererklärung kann, muss nicht, sogar die Ausreise untersagt werden.