Seit einiger Zeit schwirren eine Menge Fragen durch die Expat-Community in Thailand.

Es geht darum, ob man in Thailand als Expat eine Steuernummer benötigt und wie man diese
beantragt.

Wann benötigt man eine TIN-ID (Steuernummer):

Wer länger als 182 Tage in Thailand lebt, vom Ausland Geld bezieht, wie z.B. Rente, Pachterträge usw. –
ist i.d.R. verpflichtet, sich eine TIN-Nummer (Tax-ID-Number) zu besorgen.

Wie man das Geld aus dem Ausland bezieht, ist nicht von Bedeutung. Man kann sein Einkommen im Ausland regelmäßig über den ATM beziehen oder
lässt sich seine Rente z.B. gleich direkt nach TH überweisen.

In beiden Fällen ist eine Steuererklärung zwingend vorgeschrieben. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass man
in Thailand letztendlich auch Steuern zahlen muss. Uns sind bereits Fälle aus Thailand bekannt, die bekamen einen
Null-Steuerbescheid – mussten also keine Steuern nachzahlen.

Trotzdem ist man dabei auf der sicheren Seite, falls man beginnt – die Expats in Thailand steuerlich zu überprüfen.

Wie beantragt man eine TIN-Nummer:

Man lädt sich den Antrag hier runter. Wer nicht in der Lage ist, diesen in Thai-Schrift angebotenen Antrag
zu bearbeiten, kann sich hier auch unsere Übersetzung der deutschen Version als Hilfe downloaden.

Da viele Expats vermutlich mit der Steuererklärung überfordert sein dürften, gibt es schon zahlreiche
Steuerbüros, die das dann erledigen. Die Kosten sind jedoch recht hoch – man sollte mit etwa 40.000 Baht rechnen.

Welche Dokumente benötigt man für den TIN-Antrag:

Sie müssen die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Ausgefülltes Formular LP 10.1, erhältlich beim Finanzamt oder hier.
  • Gültiger Reisepass und Visum (วีซ่า)
  • Adressnachweis (z. B. ein Mietvertrag, ein gelbes Tabien Baan (ทะเบียนบ้าน) oder eine Aufenthaltsbescheinigung der Einwanderungsbehörde
  • Arbeitsvertrag (สัญญาจ้างงาน) oder Nachweis, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind (z. B. Nachweis von Finanztransaktionen)

Da die Beamten beim Finanzamt kaum Englisch sprechen, empfiehlt es sich daher, einen Dolmetscher mitzubringen,
wenn man die Sprache noch nicht beherrscht.

Sobald Sie Ihre Steueridentifikationsnummer haben, können Sie bei Ihrem örtlichen Bezirks- oder Provinzmeldeamt
einen Ausländerausweis beantragen (สำนักงานทะเบียนอำเภอหรือจังหวัด).
Diese Karte wird auch als Pink Card bezeichnet und kann als praktisches und vielseitiges Ausweisdokument dienen.

Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Reisepass und Visum
  • Adressnachweis (idealerweise Ihr gelbes Tabien Baan, möglicherweise können Sie jedoch auch eine Aufenthaltsbescheinigung verwenden)
  • Wenn möglich, eine Bescheinigung über den unbefristeten Aufenthalt

Hier einige Erfahrungen/Ratschläge von Expats in Thailand: (ohne Gewähr)

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=PRi70ceqUs0

  • Quelle: STIN (dir)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Quelle: STIN // KI

Von stin

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Magulli
Magulli
1 Monat zuvor

Wer in den Steuergesetzen in Standard Thai rumstochert wird folgendes finden. Grundvorraussetzung eine Steuernummer zu beantragen ist ein min. Einkommen, Single 120.000 Baht, verheiratet 220.000 Baht. 2023 konnte man Vermögen Steuerfrei einführen, 2024 auch, allerdings unter Beweislast.
über 65 hat man 60.000 Baht plus 190.000 Baht Pauschalabzug, die 1. 150.000 Baht sind Steuerfrei gibt 400.000 Baht. Verheiratetet oder Freundin mal 2 gibt 800.0000 Baht netto, KV, Lebensversicherung etc, sind zusätzlich abziehbar. Grüsse

berndgrimm
berndgrimm
1 Monat zuvor
Reply to  Magulli

Wenn die Angaben stimmen , dann vielen Dank für die Information.
Soetwas hätte ich mir von den thailändischen Behörden gewünscht.
Stattdessen bekommt man hier nur Drohungen (ohne Wert) und STIN’s bekannte Verschwörungstheorien.
Ich werde weiterhin garnix machen sondern warten ob man auf mich zukommt.

Magulli
Magulli
1 Monat zuvor
Reply to  stin

60.000 Baht pauschabzug. Plus 190.000 Baht über 65 pauschabzug. 150.000 Baht Steuerfrei. Abzüge für KV etc. zusätzlich.
Steht in Steuergesetzt in Standard Thai, mal durchlesen, es ist alles Sonnenklar und Diskussionslos bei simplen Fällen wie Rentner mit nur Rente. DBA trifft für mich nicht zu weil Rente Quellsteuerbefreit

Magulli
Magulli
1 Monat zuvor
Reply to  berndgrimm

Hallo Herr Grimm, lesen Sie die Steuergesetze in Standard Thai durch, nicht eng. Übersetzung, ist Muster ohne Wert.
Bei nicht einreichen der Steuererklärung kann, muss nicht, sogar die Ausreise untersagt werden.

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