BANGKOK: Ab dem 10. Januar kommenden Jahres tritt in Bangkok eine neue Regelung in Kraft, die Haustierhalter verpflichtet, ihre Katzen und Hunde zu registrieren und mit einem Mikrochip zu versehen. Diese Maßnahme ist Teil der neuen Verordnung im Rahmen des Animal Ownership and Release Control Act BE 2567 (2024) und zielt darauf ab, die Sicherheit von Mensch und Tier zu erhöhen, wie ein Sprecher der Bangkok Metropolitan Administration (BMA) erklärte.

Haustieranzahl abhängig von der Wohnfläche

Die maximale Anzahl an Katzen und Hunden, die in einem Haushalt gehalten werden dürfen, richtet sich künftig nach der Größe der Wohnfläche:

  • 1 Tier bei Wohnungen mit 20–80 m²

  • 2 Tiere bei Wohnungen mit über 80 m² oder Grundstücken bis 0,008 Hektar

  • 3 Tiere bei Grundstücken bis 0,02 Hektar

  • 4 Tiere bei Grundstücken bis 0,04 Hektar

  • 6 Tiere bei Grundstücken mit über 0,04 Hektar

Registrierung und Haltungsbedingungen

Alle Haustiere müssen spätestens 120 Tage nach ihrer Geburt oder innerhalb von 30 Tagen nach der Adoption registriert werden, sofern sie nach Bangkok gebracht werden. Im öffentlichen Raum müssen sie an der Leine oder in einem geeigneten Gehege geführt werden. Tierhalter sind zudem verpflichtet, auf Sauberkeit zu achten und Exkremente ordnungsgemäß zu entsorgen.

Besondere Regelungen für bestimmte Hunderassen

Einige Rassen gelten als „Hunde unter besonderer Kontrolle“, darunter:

  • Pitbull Terrier

  • Bull Terrier

  • Staffordshire Bull Terrier

  • Rottweiler

  • Fila Brasileiro

Diese Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an einer stabilen, sicheren Leine geführt werden, wobei der Hundeführer nicht mehr als 50 cm vom Halsband entfernt sein darf. Hunde, die bereits Menschen angegriffen haben oder aggressives Verhalten zeigten, müssen den Behörden gemeldet werden und gelten als „Hunde unter besonderer Aufsicht“.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Tierhalter, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – insbesondere nach dem Public Health Act BE 2535 (1992).

Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch andere Tiere wie Rinder, Pferde, Hirsche, Schweine und Vögel. Die BMA hofft, durch diese Maßnahmen ein harmonischeres und sicheres Zusammenleben von Mensch und Tier in der Stadt zu fördern.

  • Quelle: STIN / KI

 

  • Quelle: STIN // KI

Von stin

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Siamfan
Siamfan
19 Tage zuvor

neue vorschriften fuer tierhalter in bangkok registrierungspflicht und begrenzung der haustieranzahl 250425/
DAS GILT JA WOHL NUR FUER BANGKOK!?
+
WENN ICH NACH BKK REISE UND MEIN HUND AUS ‚RESTTHAILAND‘ BEGLEITET MICH, WAS DANN!?

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