Bangkok – Das thailändische Strafgericht hat den Antrag des früheren Premierministers Thaksin Shinawatra auf eine Auslandsreise nach Katar abgelehnt. Dort hätte er an einem hochkarätigen Bankett im Lusail-Palast teilnehmen sollen, das zu Ehren von US-Präsident Donald Trump vom Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, ausgerichtet wurde.
Thaksin hatte erklärt, er sei auf persönlichem Wege über einen elektronischen Brief vom Protokoll des Lusail-Palastes eingeladen worden. Die Einladung betraf jedoch nicht seine Funktion als Berater des amtierenden ASEAN-Vorsitzenden, Malaysias Premierminister Anwar Ibrahim – ein zentraler Punkt für das Gericht.
Die Richter hoben hervor, dass das Einladungsschreiben keine konkreten Angaben zum Programm oder zur Bedeutung der Veranstaltung enthielt. Zwar räumte das Gericht ein, dass Thaksin im Falle einer tatsächlichen Teilnahme Donald Trumps und dessen wirtschaftlichem Team hätte begegnen können – dennoch genüge dies nicht als ausreichende Begründung für eine Reiseerlaubnis.
Ein weiterer entscheidender Faktor war der zeitliche Kontext: Der angefragte Reisetermin liegt kurz vor dem 13. Juni, an dem der Oberste Gerichtshof über die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gegen Thaksin entscheiden will. Diesen Umstand wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Reise nicht zwingend erforderlich sei.
Begleitet wurde Thaksin bei der Anhörung vom thailändischen Außenminister Maris Sangiampongsa sowie dem ehemaligen Vizepremier Wissanu Krea-ngam. Das Gericht blieb dennoch hart: Die nationale Justiz geht offenbar nicht davon aus, dass gesellschaftliche oder diplomatische Anlässe über der Pflicht zur Rechenschaft stehen.
STIN // AI
Warum wollte Thaksin dorthin und nicht die Premierministerin von Thailand?
Gut so – Papi muss zu Hause bleiben.