Neuer Gesetzesentwurf soll Investitionen im Inland fördern

Bangkok, 19. Mai 2025 – Das thailändische Finanzministerium plant eine wichtige Änderung der Besteuerung von Auslandseinkünften, um mehr Kapital ins Land zu holen. Wie der stellvertretende Generaldirektor der Steuerabteilung, Panuwat Luengwilai, mitteilte, wird derzeit an einem königlichen Erlass gearbeitet, der neue Ausnahmen für im Ausland erzielte Einkommen vorsieht.

Künftig sollen Thailänder, die im Ausland Einkommen erzielen und dieses im selben Jahr oder im darauffolgenden Jahr nach Thailand überweisen, von der Besteuerung befreit werden. Wird das Einkommen hingegen erst später ins Land gebracht, gelten die bisherigen Regelungen: Eine progressive Einkommensteuer zwischen 5 und 35 Prozent wird fällig.

Die Steuerabteilung reagiert damit auf die Kritik an der bisherigen Regelung, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist und Rücküberweisungen aus dem Ausland steuerpflichtig macht – unabhängig vom Zeitpunkt des Einkommens. Besonders betroffen waren dabei im Ausland lebende Thailänder und internationale Investoren mit Wohnsitz in Thailand (mindestens 180 Tage jährlich), für die das sogenannte Wohnsitzprinzip zur Anwendung kommt.

Ein Insider aus dem Finanzministerium bestätigte, dass sich Thailand bei dieser Regelung an internationalen Standards orientiert, insbesondere an den Richtlinien der OECD.

Finanzminister Pichai Chunhavajira verfolgt mit der Gesetzesanpassung das Ziel, Kapitalflüsse zurück nach Thailand zu lenken und Investitionen im Inland zu stärken. Durch die steuerlichen Anreize soll die Rückführung von Auslandseinkommen attraktiver und schneller erfolgen.

 

  • Quelle: STIN // KI

Von stin

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