Bangkok – Trotz politischem Willen sieht Minister Chusak Sirinil wenig Chancen, dass die geplante Verfassungsreform unter der derzeitigen Regierung zum Abschluss gebracht werden kann. In einer live übertragenen Interpellation im Senat erklärte der Minister des Premierministerbüros, der verbleibende Zeitraum der Pheu-Thai-geführten Amtszeit reiche kaum aus, um das umfangreiche Verfahren zur Änderung der Verfassung von 2017 abzuschließen.

„Angesichts des straffen Zeitplans ist es schwer vorstellbar, wie der gesamte Prozess unter dieser Regierung abgeschlossen werden könnte“, sagte Chusak. Dennoch betonte er, dass bereits der Startschuss für eine neue Verfassung ein „bedeutender Schritt nach vorn“ wäre – insbesondere die Einrichtung einer verfassungsgebenden Versammlung (CDA) könne als entscheidender Meilenstein gelten, selbst wenn die neue Charta nicht mehr in dieser Legislaturperiode fertig werde.

Zeitintensiver Reformprozess

Der Minister wies darauf hin, dass von der vierjährigen Regierungszeit bereits mehr als die Hälfte verstrichen sei. Die geplanten Änderungen – vor allem an Artikel 256 sowie die Einführung eines neuen Kapitels 15/1 – würden einen mehrstufigen Prozess mit sich bringen, der allein in der ersten Phase rund sechs Monate beanspruchen würde. Hinzu kämen drei bis fünf Monate für eine landesweite Volksbefragung inklusive Kampagnen und öffentlicher Konsultationen.

Nach einer erfolgreichen Volksabstimmung müsste eine CDA gewählt werden – ein Vorgang, der laut Chusak weitere sechs Monate in Anspruch nehmen dürfte.

Schlüsselelemente der Reform: Artikel 256 und Kapitel 15/1

Ziel der Reform ist es, bestehende Hürden bei Verfassungsänderungen zu senken. Der besonders umstrittene Artikel 256 soll entschärft werden: Die bislang nötige Zustimmung von einem Drittel des Senats sowie 20 Prozent der Oppositionsabgeordneten in der ersten und dritten Lesung soll wegfallen – ein Schritt, der die parlamentarische Verfahrensweise deutlich vereinfachen würde.

Kapitel 15/1 wiederum sieht die Schaffung einer neuen Verfassung vor – erarbeitet durch eine direkt vom Volk gewählte CDA mit 200 Mitgliedern. Bewerber dürfen dabei keine aktiven Abgeordneten, Senatoren oder Regierungsmitglieder sein und müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Parlamentskandidaten. Die Wahlkommission soll diese CDA-Wahl binnen 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes organisieren.

Verfassungsgericht als Zünglein an der Waage

Trotz der konkreten Reformpläne hat das Kabinett bislang keinen offiziellen Änderungsentwurf vorgelegt. Grund dafür sei rechtliche Unsicherheit über die Anzahl der nötigen Referenden. Das Verfassungsgericht prüft derzeit, ob ein oder zwei Volksabstimmungen erforderlich sind – eine Entscheidung, die maßgeblich über das weitere Vorgehen bestimmen dürfte.

„Ohne Klarheit riskieren wir politisches Scheitern“, so Chusak. In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage seien zusätzliche Referenden – jedes mit Kosten von über drei Milliarden Baht – zudem eine hohe finanzielle Belastung.

Gleichzeitig machte der Minister deutlich, dass die Regierung weiterhin an einer Reform der Verfassung festhalte. Man erkenne die strukturellen Schwächen des aktuellen Grundgesetzes an – insbesondere die Rolle des Senats, dessen Zusammensetzung nicht demokratisch legitimiert sei. Doch ohne grünes Licht vom Verfassungsgericht könne der Reformprozess nicht fortgesetzt werden.

„Die derzeitige Verfassung scheint absichtlich so gestaltet zu sein, dass Veränderungen möglichst schwer gemacht werden“, kritisierte Chusak abschließend. Trotzdem setze man alles daran, den Weg für eine neue, demokratischere Verfassung zu ebnen – auch wenn das Ziel erst unter einer künftigen Regierung erreicht werden kann.

 

STIN // AI

Von stin

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