Das thailändische Verfassungsgericht hat den 29. August als Termin für die Urteilsverkündung im Fall der suspendierten Premierministerin Paetongtarn Shinawatra festgelegt. Im Zentrum steht ein durchgesickertes Telefongespräch mit Kambodschas Regierungschef Hun Sen.

Auslöser des Verfahrens war ein Antrag von 36 Senatoren, die den Inhalt des Gesprächs als grobes ethisches Fehlverhalten und als Beweis mangelnder Aufrichtigkeit werten. Mit Annahme des Antrags setzte das Verfassungsgericht Paetongtarn vorläufig von ihren Amtsgeschäften ab – bis zum Abschluss der Untersuchung.

Bei einer Pressekonferenz räumte Paetongtarn ein, dass die auf der Aufnahme zu hörende Stimme tatsächlich ihre sei. Sie betonte jedoch, es habe sich um ein privates Gespräch gehandelt, das dem Ziel diente, Frieden und Souveränität Thailands zu wahren.

In der von kambodschanischer Seite veröffentlichten Aufnahme bezeichnete sie den regionalen Kommandeur der Zweiten Thailändischen Armee als „die Opposition“, die alles unternehmen würde, um sich im besten Licht zu präsentieren. Zudem bat sie Hun Sen, offen zu sagen, was er wünsche, und erklärte ihre Bereitschaft, seinen Forderungen nachzukommen.

Die Senatoren werfen ihr vor, in dieser Situation untätig geblieben zu sein und ihre Pflichten als Premierministerin vernachlässigt zu haben. Außerdem soll sie aufgrund persönlicher Verbindungen zu Kambodscha geneigt gewesen sein, dessen Forderungen nachzugeben. Die Aussage über den Armee­kommandeur sehen die Antragsteller als Beleg dafür, dass sie die Gegenseite vertreten, ihre Integrität verletzt und schwer gegen ethische Standards verstoßen habe.

Nach Bekanntwerden der Aufnahme erklärte Paetongtarns Vater Thaksin, der Hun Sen seit über einem Jahrzehnt eng verbunden war, dass die Freundschaft zwischen ihnen beendet sei.

 

STIN // AI

Von stin

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest

0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
{title}
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com