Bangkok – Die thailändische Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen kambodschanischen Premierminister Hun Sen wegen angeblicher Veröffentlichung eines vertraulichen Audioclips vorangetrieben. In diesem Zusammenhang wurde auch die ehemalige Premierministerin Paetongtarn Shinawatra als Zeugin vernommen.

Das Cyber Crime Investigation Bureau (CCIB) und die Staatsanwaltschaft verhörten Paetongtarn am Montag. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Watcharin Phanurat betonte, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Ex-Premierministerin, sondern gegen Hun Sen. Ihm wird vorgeworfen, ein privates Telefongespräch mit Paetongtarn absichtlich aufgezeichnet und verbreitet zu haben, um politische Unruhen in Thailand zu schüren. Dies wird als Verstoß gegen Artikel 116 des Strafgesetzbuches gewertet, der das Anstiften zu Protesten gegen die Regierung unter Strafe stellt.


 

Beschwerden gegen Hun Sen und Paetongtarn

Mehrere Personen haben beim CCIB Anzeige gegen Hun Sen erstattet. Die Aussage von Paetongtarn sei für die Ermittlungen von großer Bedeutung, so Watcharin. Bis Ende des Monats sollen weitere Zeugen befragt werden. Das Verfahren soll bis spätestens 10. September abgeschlossen und der Untersuchungsbericht an den Generalstaatsanwalt übermittelt werden.

Sollte der Generalstaatsanwalt Anklage erheben, könnte ein Haftbefehl gegen Hun Sen erlassen werden. Die thailändische Polizei könnte dann über Interpol einen internationalen Haftbefehl beantragen. Auch wenn eine Verhaftung in Kambodscha unwahrscheinlich ist, würde ein solcher Haftbefehl Hun Sens Reisemöglichkeiten massiv einschränken.

Unabhängig davon laufen separate Beschwerden gegen Paetongtarn selbst. Mehrere Senatoren und weitere Personen werfen ihr vor, während des Telefonats mit Hun Sen den Gebietskommandeur der Zweiten Armee kritisiert und damit Aufruhr betrieben zu haben. Das Central Investigation Bureau (CIB) hat die Beschwerden an die Nationale Antikorruptionskommission (NACC) zur weiteren Prüfung übergeben.


 

Verfassungsgericht entscheidet über Ethik-Verstoß

Das Verfassungsgericht hat den 29. August als Termin für die Entscheidung über eine Petition von 36 Senatoren angesetzt. Diese Petition behauptet, Paetongtarn habe in ihrem Gespräch mit Hun Sen gegen die ethischen Standards für einen Premierminister verstoßen.

 

Von stin

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