Bangkok – heute machten Berichte die Runde, wonach der ehemalige Premierminister Thaksin Shinawatra Thailand verlassen habe – nur wenige Tage vor der für den 9. September angesetzten Anhörung im sogenannten „14.-Stock-Fall“ vor der Strafkammer für politische Amtsträger des Obersten Gerichtshofs.

Der Fall bezieht sich auf Thaksins Einlieferung ins Polizeikrankenhaus in jener Nacht, als er nach seiner Rückkehr nach Thailand ins Gefängnis hätte überstellt werden sollen. Dort blieb er bis zu seiner vorzeitigen Entlassung und kehrte seither nicht mehr in die Haftanstalt zurück.

Nach übereinstimmenden Medienberichten reiste Thaksin am Donnerstag vom Flughafen Don Mueang ab. Zunächst hieß es, er fliege mit einem Privatjet des Unternehmens M JET nach Hua Hin. Später wurde jedoch bestätigt, dass die Maschine Kurs auf Singapur nahm. Der Abflug verzögerte sich wegen der üblichen Einreiseformalitäten, startete schließlich um 19.10 Uhr. Kurz darauf gab es Hinweise, dass das Flugzeug Richtung Indien abdrehte – möglicherweise mit dem Ziel Dubai, wie Fachleute spekulierten.

Thailändische Behörden betonten, dass Thaksins Ausreise legal erfolgt sei. Beamte der Einwanderungsbehörde und der Flughafenverwaltung hätten seine Unterlagen geprüft und die Ausreise gemäß den geltenden Vorschriften genehmigt. Hintergrund: Nach seinem Freispruch im Fall der Majestätsbeleidigung unterliegt Thaksin keinen gerichtlichen Auflagen oder Reisebeschränkungen mehr.

Sein Anwalt Winyat Chartmontree erklärte, er habe am Donnerstag keinen Kontakt zu Thaksin gehabt. Der Oberste Gerichtshof werde am 9. September eine Entscheidung im „14.-Stock-Fall“ verkünden, und Thaksin habe zuletzt signalisiert, an der Anhörung teilnehmen zu wollen. Winyat beantragte zudem, dass Thaksins Kinder dem Gerichtstermin beiwohnen dürfen.

Juristische Quellen bestätigten, dass das Gericht in diesem Verfahren bislang keine Reiseverbote verhängt habe. Sollte Thaksin der Vorladung dennoch fernbleiben, könne das Gericht allerdings einen Haftbefehl erlassen.

Bis dahin gilt: Thaksins Auslandsreise ist rechtlich zulässig – auch wenn sein Abflug kurz vor der Anhörung für neuen politischen Zündstoff in Thailand sorgt.

 

Von stin

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