1) Kurzüberblick / wichtigste Punkte vorab
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Gesetzlich haben Arbeitnehmerinnen in Thailand derzeit Anspruch auf 98 Kalendertage Mutterschutz (inkl. vor- und nachgeburtliche Zeit). Es gibt aktuell Entwürfe, dieses auf 120 Tage auszuweiten. Der Senat verabschiedete heute dazu einen Gesetzesentwurf, um den Mutterschutz auf 120 Tage zuverlängern.
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Öffentliche Krankenversicherung (Universal Coverage Scheme / NHSO) deckt Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und Nachsorge ab — in öffentlichen Einrichtungen normalerweise kostenfrei oder sehr günstig. Viele Ausgaben entstehen in privaten Krankenhäusern (große Preisspannen, Pakete).
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Private Krankenhäuser in Bangkok/Thailand bieten Geburts-Pakete an; die Preise reichen von einigen Zehntausend Baht bis über 300.000 THB je nach Klinik, Zimmerstandard und Kaiserschnitt vs. Spontangeburt.
2) Rechtliche Lage & Arbeit (Mutterschutz, Lohn, Kündigungsschutz)
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Aktueller gesetzlicher Mutterschutz: Nach der Arbeitsgesetzgebung (Labor Protection Act) beträgt die gesetzliche Mutterschutzfrist derzeit 98 Kalendertage. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerinnen während dieses Zeitraums eine Kombination aus Arbeitgeber-Lohnzahlungen und Leistungen über die Sozialversicherung gewähren (regelmäßige Details hängen vom Versicherungsstatus ab).
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Bezahlung: In der Praxis erhalten Angestellte oft z. B. volle Bezahlung für einen Teil der Tage durch den Arbeitgeber und ergänzend Leistungen über die Sozialversicherung (richtet sich nach Beitragsbemessung, Höchstbeträgen gelten). Manche Arbeitgeber bieten großzügigere eigene Regelungen an.
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Änderungsentwürfe: Es liegen parlamentarische Vorschläge/Entwürfe vor, die Mutterschutz auf 120 Tage ausdehnen und teilweise höhere Arbeitgeberzahlungen/regeln zu Vaterschafts-/Pflegezeiten vorsehen — diese müssen aber noch endgültig in Kraft treten. Wenn das für dich entscheidend ist, sollte man den genauen Gesetzestext kurz vor einer Geburt prüfen.
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Kündigungsschutz: Generell gibt es Schutz vor Kündigung wegen Schwangerschaft; konkrete Verfahren/Fristen richten sich nach thailändischem Arbeitsrecht. Bei Unsicherheit: Personalabteilung, Rechtsanwalt oder lokale Gewerkschaft kontaktieren.
3) Medizinische Vorsorgeuntersuchungen (Ablauf & Leistungen)
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Standardablauf: Schwangerschaftsbestätigung → regelmäßige Vorsorgetermine (Ersttrimester, 2.–3. Trimester etc.). Öffentliche Stellen / NHSO haben ein Paket mit mehreren (seitens NHSO aktuell bis zu 8 geplanten Vorsorge-Besuchen) angeboten, inkl. Basisuntersuchungen.
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Was typischerweise untersucht / angeboten wird: Gewicht, Blutdruck, Urin, Blutuntersuchungen (Anämie, Rhesus, Infektionsscreenings z. B. HIV/Syphilis/Hepatitis je nach Klinik), Ultraschall-Scans (Dating-Ultraschall, Screening auf Auffälligkeiten), Screening auf Gestationsdiabetes (Glukosetoleranztest), Impfberatungen (z. B. Tetanus) sowie Beratung zu Ernährung und Stillen. Ergänzende Screenings (z. B. Ersttrimester-Screening, NIPT) kosten extra.
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Öffentlich vs. privat: In öffentlichen Kliniken ist die Grundversorgung umfassend und kostenfrei / sehr günstig, aber Wartezeiten und Ausstattung variieren. Private Kliniken/Internationale Krankenhäuser bieten oft mehr Komfort, englischsprachiges Personal, Zusatz-Scans und Pakete gegen Gebühr.
4) Geburt — Ablauf und Kosten (öffentliche vs. private Kliniken)
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Öffentliche Krankenhäuser: Für thailändische Staatsbürger (und Versicherte unter NHSO/UCS bzw. Sozialversicherung) sind Geburt und die notwendige Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern meist gedeckt. Die Ausstattung reicht von Basiskreißsälen bis zu spezialisierten Perinatalzentren in größeren Provinz-Krankenhäusern. Zusatzleistungen (bessere Zimmer, Wunscharzt) können Kosten verursachen.
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Private Krankenhäuser: Bieten Geburts-Pakete (Normalgeburt vs. Kaiserschnitt; inkl. Zimmer, Untersuchungen, Neugeborenen-Checks). Beispielhafte Preise (Orientierung):
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Bangkok Hospital: Paketbeispiele (Normal ca. 110.400 THB, Kaiserschnitt ca. 151.800 THB — kann Premium-Pakete deutlich teurer sein).
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Bumrungrad / internationale Kliniken: Pakete für normale Geburt beginnen oft im Bereich von ~100.000–160.000 THB; Kaiserschnitt-Pakete und Premium-Betreuung können 200.000–300.000+ THB erreichen. Einzelpreise variieren stark je nach Klinik, Arzt, Dauer des Aufenthalts und Komplikationen.
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Worauf achten: Inklusionsliste (Ärzte, Anästhesie, Neugeborenen-ICU-Bereiche, Medikamente, Tage Hotelaufenthalt), Ausschlüsse (z. B. zusätzliche Medikamente, Komplikationen) und wie Rechnungen abgerechnet werden (Vorauszahlung, Paketbedingungen). Bei ausländischen Versicherten prüfen, ob Auslandskrankenversicherung die Klinik akzeptiert.
5) Nachbetreuung / Wochenbett
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Kurzfristige medizinische Nachsorge: Übliche postnatale Untersuchungen in den ersten 6 Wochen; Still-Beratung, Wundkontrolle (Schnitt/Wundheilung), Screening auf postpartale Depression bei Bedarf. Öffentliche Angebote sind vorhanden; in privaten Kliniken gibt es oft Hausbesuche oder erweiterte Nachsorgepakete.
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Traditionelle Nachsorge: In Thailand sind auch traditionelle Praktiken (z. B. Wärmeanwendungen, spezielle Diäten) weit verbreitet; manche Frauen kombinieren moderne Medizin mit traditionellen Methoden. Die Nutzung variiert regional.
6) Finanzielle Hilfen & Kindergeld / Unterstützungen
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Child Support / Kindergeld-Programme: Thailand hat gestaffelte Unterstützungen und Programme für Familien, darunter gezielte Zuschüsse für arme bzw. bedürftige Familien. In jüngeren Reformen / Beschlüssen hat die Regierung Zulagen erhöht: z. B. ein Anstieg der monatlichen Kinderbeihilfe (für bestimmte Programme) auf etwa 1.000 THB pro Kind (Ankündigung / Umsetzung ab 2025 für bestimmte Gruppen / Programme). Konkrete Anspruchsvoraussetzungen (Einkommensgrenzen, Registrierung) variieren.
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Sozialversicherung / Arbeitgeberleistungen: Manche Leistungen (z. B. Krankenversicherung, Mutterschaftsleistungen über Sozialversicherung) hängen davon ab, ob die Mutter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Leistungen und Höchstbeträge (z. B. maximaler Sozialversicherungs-Auszahlungsbetrag) sollten im individuellen Versicherungsnachweis geprüft werden.
7) Praktische Schritte & Tipps für werdende Eltern (Checkliste)
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Früh registrieren bei einem Krankenhaus bzw. Gesundheitszentrum (öffentl. oder privat) — so sicherst du dir Stamm-Betreuung und Informationszugang.
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Versicherung prüfen: RSA/Sozialversicherung/NHSO-Status, private Zusatzversicherung oder Auslandskrankenversicherung (Deckung von Geburt/Kaiserschnitt).
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Pakete vergleichen: Wenn du privat gebären willst, verlang detaillierte Kostenauflistung (was ist inkl./exkl.), Zahlungsmoral und Ruf des Kreißsaals.
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Formale Registrierung nach Geburt: Geburt beim Krankenhaus melden, Geburtsurkunde beantragen, Neugeborenes beim lokalen Amt registrieren (wichtig für spätere Leistungen).
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Mutterschutz mit Arbeitgeber klären: Fristen, Gehaltszahlungen, benötigte Bescheinigungen vom Arzt.
8) Quellenhinweis & wie aktuell ist das?
STIN hat offizielle NHSO-Informationen zur Vorsorge/Leistungen, Berichte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen (Mutterschutz) und Beispiele privater Klinik-Preise herangezogen. Wichtige Quellen (Beispiele): NHSO (Universal Coverage / ANC-Leistungen), Berichte zu Änderungen im Arbeitsrecht / Labor Protection Act, Preislisten großer Privatkliniken (Bangkok Hospital, Bumrungrad/Samitivej) sowie Berichte zu staatlichen Kinderbeihilfen. Für die wichtigsten Aussagen siehe exemplarisch: NHSO, Mercer/OmniHR zu Mutterschutz, Bangkok Hospital, Bumrungrad / PacificPrime und Forvis/UNICEF zu Kindergeld-Änderungen.
STIN // AI
Schwangerschaft und Geburt in Thailand Rechte, Vorsorge, Kosten und staatliche Unterstützung 021225/
BEI DEM THEMA HAT WEDER STIN NOCH ‚STIN // AI‘ AHNUNG!
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STIN HAT MIR GEGENUEBER BEHAUPTET, ICH HAETTE KEIN KINDERGELD ANSPRUCH IN TH!
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DIESE BEHAUPTUNG HAT/HAETTE MICH 48.000-70.000€ GEKOSTET!
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Kommt darauf an, um welches Thema es dabei geht.
Wir haben einige Schwangerschaften begleitet, auch bei Behördengängen usw.
Haben einige auch finanziert, EZ i KH, den ganzen Ablauf – bis hin zur Anmeldung.
Also da musst du deutlicher werden, wovon wir bei Schwangerschaften keine
Ahnung haben. Selbst habe ich natürlich noch keine hinter mir, du auch nicht. 🙂
Nein, ich habe dich gefragt, ob es bei Beamten KG-Anspruch auch in TH gibt.
Bei mir war es nicht möglich – wurde abgelehnt, weil Kind und wir Eltern im Ausland waren.
Ginge nur in der EU hieß es damals.
Das mag bei Beamten anders sein…..
Nur glaube ich dir nicht, dass du in TH für die 2 Kinder KG bekommst,
wenn du vor einiger Zeit noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt hast.
Hier mal eine Erklärung zum Kindergeld für Beamte (im Ruhestand) – wenn die
Kinder in TH leben:
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Detaillierte Erklärung
Grundregel (§ 62 EStG): Kindergeld wird grundsätzlich nur gezahlt, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Kinder im Ausland (§ 63 EStG): Das Kind muss normalerweise ebenfalls im Inland leben. Ausnahmen gelten nur für EU-/EWR-Staaten oder die Schweiz. Thailand fällt nicht darunter.
Unbeschränkte Steuerpflicht: Deutsche im Ausland können Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder so behandelt werden. Das bedeutet: Sie müssen weiterhin in Deutschland steuerlich erfasst sein (z. B. durch Wohnsitz, Einkommen aus Deutschland).
Beamte im Ruhestand: Pensionen von Beamten sind in Deutschland steuerpflichtig. Wenn der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz in Deutschland behält, kann er Kindergeld beanspruchen. Lebt er jedoch dauerhaft in Thailand und ist dort steuerlich ansässig, entfällt der Anspruch.
Praxisfälle: Mehrere Betroffene berichten, dass Anträge auf Kindergeld für Kinder in Thailand regelmäßig abgelehnt werden, selbst wenn die Eltern deutsche Staatsbürger sind.
⚖️ Zusammenfassung der Rechtslage
Ja, Kindergeld ist möglich, wenn der pensionierte Beamte in Deutschland steuerpflichtig bleibt und die Kinder nur vorübergehend im Ausland sind (z. B. Auslandsjahr).
Nein, kein Kindergeld, wenn die Kinder dauerhaft in Thailand leben und der Beamte dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
Nach OECD bist du in TH steuerpflichtig, da du mehr als 183 Tage in TH wohnst.
Bekommst du also in der Tat in TH Kindergeld, dann illegal.
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ICH/WIR BEKOMMEN UNSERE PENSION/ RENTE IN D UND ZAHLEN DAFUER AUCH IN D STEUERN!
DAMIT ERGIBT SICH DER ANSPRUCH AUF KINDERGELD!
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SO IST ES, ICH BEKOMME ES IN D, WIE MEINE PENSION!
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LINK ODER VERLEUMDUNG!!!
ABER WARUM SOLLTE EINER UEBER SIE ODER KONSORTEN FUER VIEL GELD DIE VATERSCHAFT ANERKENNEN, WENN ES DANN NICHTS BRINGT!??????
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LINK VERGESSEN!
DAS DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN AUCH!!!
xxxxxxxx
Für Kinder, wo du die Vaterschaft nicht anerkannt hast, weil du nicht weißt – wie das geht?
Auf keinen Fall – wäre Betrug.
Also hast du die Vaterschaft anerkannt?
Aber ok, wenn du KG bekommst, dann bekommst du halt welches.
Dann kenne ich sicher einige andere Faktoren nicht. Daher ist auch keine
genaue Erklärung darüber möglich.
Weil lt. deiner letzten Erklärung, hast du gar keine Kinder in TH, weil
die Vaterschaftsanerkennung fehlt.