Der ehemalige thailändische Premierminister Thaksin Shinawatra ist mit seinem letzten Versuch gescheitert, eine weitere königliche Milderung seiner einjährigen Haftstrafe zu erwirken. Wie aus einem vertraulichen Schreiben vom 23. September hervorgeht, lehnte der damalige Justizminister Tawee Sodsong den Antrag ab und leitete ihn zurück an das Büro des Generalsekretärs des Kabinetts.
Die Entscheidung fällt inmitten wachsender juristischer Bedenken. Justizminister Rutthapon Naowarat kündigte an, ein Expertengremium unter Leitung des ständigen Justizsekretärs Pongsawat Neelayothin einzusetzen, das die rechtlichen Grundlagen des Falls prüfen und ihm bis Montag Bericht erstatten soll.
Thaksins zweite Bitte um königliche Begnadigung stieß auf Kritik aus akademischen Kreisen. Kaewsan Atibodhi, ehemaliger Professor für Rechtswissenschaften an der Thammasat-Universität, betonte, dass eine erneute Intervention nicht zulässig sei, da König Maha Vajiralongkorn die ursprüngliche achtjährige Haftstrafe bereits auf ein Jahr reduziert habe.
Zudem verwies Atibodhi auf Thaksins 17-jährige Flucht ins Ausland, die einer regulären Strafvollstreckung vorausging. Seit seiner Rückkehr wurde die verkürzte Haftstrafe bislang nicht vollzogen. Der Justizminister habe laut Atibodhi korrekt gehandelt, da der Antrag ohnehin vom Kronrat abgelehnt worden wäre.
Die Ablehnung markiert einen weiteren Wendepunkt in Thaksins juristischer Aufarbeitung und wirft erneut Fragen zur Durchsetzung von Urteilen gegen politische Spitzenfiguren auf.
STIN // AI