Ein bizarrer Streit um Lärm, Menschenrechte und nationale Loyalität entfacht derzeit eine hitzige Debatte in Thailand – und das nicht nur in politischen Kreisen, sondern auch auf den sozialen Medien. Im Zentrum: Senatorin Angkhana Neelapaijit und der selbsternannte „Kreuzritter“ Kannawat Pongpaibulwech, besser bekannt als „Kan Chompalang“.

Was als Facebook-Post begann, entwickelte sich rasch zu einem politischen Flächenbrand. Angkhana bezog sich auf einen Brief des kambodschanischen Menschenrechtschefs Keo Remy an den UN-Hochkommissar, in dem dieser sich über verstörende Geräusche – Geistergeheul und das Dröhnen von Kampfflugzeugmotoren – beklagte, die angeblich von thailändischer Seite auf kambodschanische Grenzdörfer gerichtet wurden. Der Vorwurf: psychologische Folter und ein Verstoß gegen die UN-Charta.

Angkhana stellte öffentlich die Frage, wie die thailändische Regierung solch ein Vorgehen international rechtfertigen wolle. Ihre Kritik: Die Aktion sei nicht nur unmenschlich, sondern möglicherweise völkerrechtswidrig.

Kan Chompalang reagierte prompt – und scharf. Er warf der Senatorin vor, mehr Mitgefühl für Kambodschaner als für thailändische Soldaten zu empfinden, die durch Landminen verletzt worden seien. Seine Verteidigung: Die Geräuschkulisse sei gewaltfrei und angemessen angesichts illegaler Grenzübertritte.

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Eine Menschenrechtsorganisation lobte Angkhana für ihre Standhaftigkeit und ihren Mut, gegen den nationalen Strom zu schwimmen. Sie forderte Regierung und Armee auf, internationale Standards zu achten und Hass schürende Rhetorik zu unterlassen.

Auch akademische Stimmen mischten sich ein. Dr. Wanwichit Boonprong von der Rangsit-Universität verwies auf Südkoreas Lautsprecheraktionen gegen Nordkorea – eine Taktik, die international nie geahndet worden sei. Damit relativierte er die Vorwürfe gegen Thailand.

Der ehemalige Richter Was Tingsamit hingegen sah keinen Verstoß gegen Menschenrechte. Die Geräusche seien zwar störend, aber nicht schmerzhaft – und damit keine psychologische Folter im juristischen Sinne. Doch seine rhetorische Frage, ob jemand, der kambodschanische Beschwerden verteidige, „mit dem Herzen in Kambodscha“ sei, ließ tief blicken.

Was bleibt, ist ein aufgeladener Diskurs über nationale Identität, Menschenrechte und die Grenzen legitimer Verteidigung. Und ein Facebook-Post, der mehr ausgelöst hat als nur ein Echo aus Lautsprechern.

 

STIN // AI

Von stin

0 0 Stimmen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

1 Kommentar
Älteste
Neueste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
{title}
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com
1
0
Über ein Kommentar würden wir uns freuen.x