📜 Bangkok, 3. November 2025 – Ein politisches Drama endet vorerst mit einem klaren Urteil: Das thailändische Verfassungsgericht hat zwei brisante Petitionen einstimmig abgewiesen, die eine Vereinbarung zwischen der Volkspartei (PPC) und der Bhumjaithai-Partei (BJT) als verfassungswidrig einstufen wollten. Im Zentrum der Kritik: die Unterstützung von Anutin Charnvirakul als Premierminister durch eine Oppositionspartei – ein Schritt, der laut Klägern die demokratische Ordnung gefährden sollte.

⚖️ Der Vorwurf: „Versteckte Exekutivgewalt“

Die Petitionäre warfen den Parteien vor, mit dem sogenannten Memorandum of Agreement (MOA) eine Schattenregierung zu installieren. Die Volkspartei, obwohl in der Opposition, hatte sich verpflichtet, ihre Stimmen für Anutin abzugeben – und das, obwohl sie selbst nicht Teil der Regierung wurde. Kritiker sahen darin eine „verdeckte Exekutivgewalt“, die die Gewaltenteilung untergrabe und die konstitutionelle Monarchie gefährde.

Doch das Gericht urteilte klar: Die Vereinbarung sei eine politische Absichtserklärung – kein Umsturzversuch. Es fehle an Beweisen für eine gezielte Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung.

🧾 Fall 29/2025: Die erste Beschwerde

Khongdecha Chairat, ein Aktivist, reichte die erste Petition ein. Er warf Natthaphong Ruengpanyawut, dem Vorsitzenden der Volkspartei, sowie 143 Abgeordneten vor, durch die Vereinbarung die Exekutive zu manipulieren. Die Volkspartei habe laut Petition sogar zugesagt, ihre Stimmen jeder Partei zu überlassen, die ihre Politik übernehme – inklusive Forderung nach einer neuen Verfassung binnen vier Monaten.

Die Generalstaatsanwaltschaft sah jedoch keinen Verfassungsbruch und verweigerte die Weiterleitung an das Gericht. Dieses bestätigte die Einschätzung: Keine Anzeichen für einen Angriff auf das demokratische System mit dem König als Staatsoberhaupt.

📑 Fall 30/2025: Der zweite Anlauf

Akkharawat Phongthanachalitkuun versuchte es erneut – diesmal mit dem Vorwurf, die Vereinbarung verletze die Artikel 114 und 185 der Verfassung. Die Abgeordneten seien durch bindende Mandate und versprochene Vorteile in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt worden.

Da die Generalstaatsanwaltschaft nicht reagierte, reichte Akkharawat die Petition direkt beim Verfassungsgericht ein. Doch auch hier lautete das Urteil: keine verfassungswidrige Handlung, keine Beweise für eine gezielte Untergrabung der Staatsordnung.

🧭 Fazit: Politisches Kalkül – aber kein Verfassungsbruch

Das Verfassungsgericht setzte mit seinem einstimmigen Urteil ein klares Zeichen: Politische Allianzen und strategische Vereinbarungen sind nicht per se verfassungswidrig – solange sie nicht auf eine systematische Zerstörung der demokratischen Ordnung abzielen. Die Entscheidung dürfte die politische Landschaft Thailands weiter polarisieren – doch juristisch ist der Fall vorerst abgeschlossen.

 

STIN // AI

Von stin

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