Wer sich innerhalb eines Kalenderjahres länger als 180 Tage in Thailand aufhält, gilt offiziell als steuerlich ansässig. Seit Anfang 2024 greift eine weitreichende Neuerung: Jeder Geldbetrag, der nach Thailand überwiesen oder ins Land eingeführt wird, unterliegt der Einkommensteuer.

Doch die Praxis wirft zahlreiche Fragen auf, die für Expats, Ruheständler und digitale Nomaden gleichermaßen relevant sind:

  • Definition von Überweisungen: Fallen auch Bargeldabhebungen am Geldautomaten oder Kreditkartenzahlungen unter die neue Regelung?
  • Ausnahmen für Einkommensarten: Sind staatliche Renten oder bestimmte Sozialleistungen von der Steuerpflicht befreit?
  • Altvermögen: Können im Ausland vor 2024 angesparte Gelder weiterhin steuerfrei nach Thailand transferiert werden?
  • Familien- und Gemeinschaftskonten: Werden Überweisungen von Ehepartnern oder Familienmitgliedern ebenfalls besteuert?
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Wie greifen internationale Steuerabkommen für Ausländer, die in Thailand leben?
  • Transparenz der Behörden: Haben thailändische Finanzämter Zugriff auf ausländische Bankkonten oder Investitionen?
  • Digitale Nomaden: Müssen Inhaber eines „Destination Thailand“-Visums eine Steuererklärung abgeben?

Um diese und weitere Fragen zu klären, spricht Dave Kendall von der Bangkok Post in der neuesten Folge des Video-Podcasts „Deeper Dive Thailand“ mit Carl Turner, Mitbegründer von Expat Tax Thailand, sowie Sarawoot Intapanom, strategischer Regierungsberater des Unternehmens.

Die Diskussion beleuchtet nicht nur die rechtlichen Feinheiten, sondern auch die praktischen Auswirkungen für Menschen, die Thailand als Lebensmittelpunkt oder Arbeitsbasis gewählt haben. Damit liefert der Podcast einen wichtigen Beitrag zur Debatte über Steuertransparenz, internationale Mobilität und die Zukunft des digitalen Arbeitens im Königreich.

Zum Podcast:

https://open.spotify.com/embed/episode/141qgRtSFgEUkfStqJfSlh/video

 

Redaktion STIN --> Austria // Thailand

Von stin

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