BANGKOK – Es war eine Schlammschlacht vor Millionenpublikum, die nun ein teures Ende vor dem Zivilgericht in der Ratchadaphisek Road fand. Im Zentrum: pikante Affären-Gerüchte, Vorwürfe des Diebstahls und die Ehre eines der mächtigsten Polizeigeneräle des Landes. Das Urteil ist ein Paukenschlag für die thailändische Medienlandschaft.
Am Montag errang Sirinadda Hakparn, Ehefrau des ehemaligen stellvertretenden Polizeichefs Surachate Hakparn – im Volksmund als „Big Jok“ bekannt – einen entscheidenden Sieg. Das Gericht verurteilte die Beklagte Thanattha Yodyiam, in der Öffentlichkeit besser bekannt als „Jae Ning“, zur Zahlung von 8 Millionen Baht (ca. 210.000 Euro) Schadensersatz zuzüglich Zinsen.
Eine TV-Debatte mit fatalen Folgen
Der Ursprung des Rechtsstreits liegt im Oktober 2024. In der populären Talkshow „Debattieren ohne zu streiten“ holte Jae Ning, selbst Ehefrau eines hochrangigen Polizeiobersten, zum verbalen Rundumschlag aus. Ohne den Namen Sirinadda Hakparns explizit auszusprechen, zeichnete sie das Bild einer Frau, die in kriminelle Machenschaften verstrickt sei.
Die Vorwürfe wogen schwer:
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Diebstahl und Hausfriedensbruch: Die Klägerin habe angeblich persönliche Gegenstände entwendet.
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Ehebruch: Jae Ning behauptete öffentlich, eine Affäre mit Sirinaddas Ehemann, dem General, zu unterhalten.
Das Urteil: Kontext schlägt Anonymität
Die Verteidigung argumentierte vergeblich, dass der Name der Klägerin in der Sendung nie gefallen sei. Die Richter am Zivilgericht (Aktenzeichen P.4343/2568) folgten dieser Logik nicht. In einer richtungsweisenden Begründung stellte das Gericht fest, dass für eine Verleumdung keine namentliche Nennung erforderlich ist, wenn der Kontext die Identität zweifelsfrei klärt.
Durch die Erwähnung spezifischer Details – etwa der Position ihres eigenen Ehemannes an der Polizeiakademie – sei es dem Publikum ein Leichtes gewesen, die Zielscheibe der Spott-Attacke zu identifizieren. Das Gericht rügte zudem, dass die Anschuldigungen als unumstößliche Tatsachen statt als Meinungsäußerungen präsentiert wurden.
„Die Aussagen waren faktisch unhaltbar und wurden ohne jegliche Beweise in einem reichweitenstarken Medium verbreitet, um den Ruf der Klägerin nachhaltig zu zerstören“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Die finanzielle Quittung
Obwohl die ursprüngliche Forderung bei 10 Millionen Baht lag, sprach das Gericht der Klägerin mit 8 Millionen Baht den Großteil der Summe zu. Zusätzlich muss die Beklagte:
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5 % Zinsen jährlich rückwirkend ab dem 15. Oktober 2025 zahlen.
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Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Das Urteil in erster Instanz ist ein deutliches Signal gegen Rufmord in der thailändischen High Society. Während Sirinadda Hakparn das Gericht als rehabilitierte Frau verließ, bleibt abzuwarten, ob „Jae Ning“ gegen dieses Millionen-Urteil in Berufung gehen wird. Die Vollstreckungsanordnung bleibt bis dahin in Kraft.
STIN // AI