Es ist das Ende einer Ära für das „Steuerparadies“ Thailand: Die thailändische Finanzbehörde (Revenue Department) hat die Daumenschrauben angezogen. Was früher als graue Zone galt – nämlich ausländisches Einkommen steuerfrei nach Thailand zu bringen, solange man es erst im Folgejahr transferierte – ist seit dem 1. Januar 2024 Geschichte.
Für die wachsende Expat-Gemeinde in Bangkok, Phuket oder Chiang Mai bedeutet das: Wer mehr als 180 Tage im Kalenderjahr im Königreich verbringt, ist steuerpflichtig und braucht zwingend eine thailändische Steuer-ID (TIN).
Hier ist der umfassende Bericht über die neue Realität unter der tropischen Sonne.
Der „180-Tage-Schock“: Wer ist betroffen?
In Thailand ist die Sache nun eindeutig: Die magische Grenze sind 180 Tage. Es spielt keine Rolle, ob Sie diese Tage am Stück oder durch mehrere Einreisen im Kalenderjahr ansammeln. Sobald der 181. Tag erreicht ist, gelten Sie als „Tax Resident“ (steuerlich ansässig).
Die radikale Neuerung
Früher gab es einen beliebten Trick: Man verdiente Geld im Ausland und überwies es erst im nächsten Kalenderjahr auf ein thailändisches Konto. Das galt als steuerfrei. Damit ist jetzt Schluss.
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Seit dem 1. Januar 2024 unterliegt jegliches ausländische Einkommen (Renten, Dividenden, Mieten, Gehälter), das nach Thailand transferiert wird, der thailändischen Einkommensteuer – egal, wann es verdient wurde.
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Wichtig: Nur Geld, das nachweislich aus Ersparnissen von vor 2024 stammt, bleibt bei der Einführung nach Thailand steuerfrei.
Die Steuer-ID (TIN): Ihr neues Pflicht-Dokument
Jeder Expat, der steuerpflichtiges Einkommen nach Thailand einführt oder dort erzielt, muss eine Tax Identification Number (TIN) beantragen. Auch wer am Ende durch Freibeträge keine Steuern zahlt, ist oft verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wofür die TIN die Grundvoraussetzung ist.
So beantragen Sie die Steuer-ID (Schritt für Schritt)
Die Beantragung erfolgt persönlich beim örtlichen Finanzamt (Area Revenue Office) Ihres Wohnsitzes.
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Das richtige Büro finden: Sie müssen zu dem Amt gehen, das für Ihren Stadtbezirk zuständig ist (entscheidend ist die Adresse Ihres Mietvertrags/TM.30).
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Erforderliche Dokumente:
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Reisepass (Original und Kopien aller relevanten Seiten inkl. Visum und Einreisestempel).
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Adressnachweis: Mietvertrag, gelbes Hausbuch (Tabien Baan) oder eine Bestätigung der Immigration.
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TM.30 Nachweis: Das Finanzamt prüft oft, ob Sie korrekt bei der Immigration gemeldet sind.
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Antragsformular L.P. 10.1: Dieses erhalten Sie direkt vor Ort (meist nur auf Thai, nehmen Sie ggf. eine Übersetzungshilfe mit).
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Begründung: Sie müssen angeben, warum Sie die TIN benötigen (z. B. „To file personal income tax for foreign income remitted to Thailand“).
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Dauer: In der Regel wird die TIN-Karte innerhalb weniger Tage ausgestellt, in manchen Bezirken sogar sofort zum Mitnehmen.
Steuererklärung: Fristen und Sätze
Die thailändische Steuererklärung für das Kalenderjahr muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres eingereicht werden (bei Online-Einreichung oft bis zum 8. April verlängert).
Die progressiven Steuersätze
Thailand nutzt ein Stufenmodell. Hier ein Überblick (Werte in Thai Baht):
| Einkommen (nach Abzügen) | Steuersatz |
| 0 – 150.000 THB | 0 % |
| 150.001 – 300.000 THB | 5 % |
| 300.001 – 500.000 THB | 10 % |
| 500.001 – 750.000 THB | 15 % |
| über 5.000.000 THB | 35 % |
Gute Nachricht: Es gibt Freibeträge für Personen über 65 Jahre (190.000 THB zusätzlich steuerfrei) sowie Standard-Abzüge für Werbungskosten und persönliche Freibeträge.
Was ist mit Doppelbesteuerung?
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand. Das bedeutet: Sie sollen nicht zweimal für denselben Euro Steuern zahlen.
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In der Regel wird die im Ausland bereits gezahlte Steuer auf die thailändische Steuerschuld angerechnet.
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Aber Achtung: Da das Steuerniveau in Thailand oft niedriger ist als in Europa, könnte am Ende in Thailand keine Reststeuer anfallen – die Deklarationspflicht (die Angabe in der Steuererklärung) bleibt jedoch bestehen.
Fazit: Die Zeit des „Durchschlüpfens“ ist vorbei
Die thailändische Regierung will Geld sehen, um die Infrastruktur und Sozialsysteme zu finanzieren. Für Expats bedeutet das mehr Bürokratie.
Journalistischer Rat: Wer plant, langfristig in Thailand zu bleiben, sollte ein präzises „Überweisungs-Tagebuch“ führen. Dokumentieren Sie genau, aus welchem Jahr das Geld stammt, das Sie nach Thailand überweisen. Wer Ersparnisse von vor 2024 transferiert, sollte Bankbelege bereithalten, um die Steuerfreiheit dieser Summen zu beweisen.
Es empfiehlt sich – insbesondere im ersten Jahr der Neuregelung – die Hilfe eines thailändischen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, da die Formulare und die Kommunikation mit den Beamten fast ausschließlich auf Thai erfolgen.
Redaktion STIN // CTN-Media