Es ist eine Zahl, die das menschliche Vorstellungsvermögen sprengt, aber die thailändische Justiz meint es bitterernst: 1.673 Jahre Gefängnis. So lautet das rechtskräftige Urteil gegen einen 54-jährigen österreichischen Auswanderer. Es ist eine der härtesten Strafen, die in der thailändischen Kriminalgeschichte jemals gegen einen Europäer verhängt wurden.
Hinter dieser astronomischen Zahl verbirgt sich das unvorstellbare Martyrium einer eigenen Tochter, jahrelange Ermittlungen über Kontinente hinweg und ein Abgrund aus Grausamkeit, der nun in der Provinz Nakhon Ratchasima sein endgültiges juristisches Ende fand.
Die Mathematik des Grauens: Wie entsteht so ein Strafmaß?
Das thailändische Strafrecht kennt bei der Strafzumessung keine Gnade durch Pauschalierung: Jedes Verbrechen wird einzeln gezählt und am Ende konsequent addiert.
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134 Einzeldelikte wegen Vergewaltigung warfen die Ermittler dem Mann vor.
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Hinzu kamen Anklagepunkte wegen Menschenhandels, unsittlicher Vergehen sowie schwerer Verstöße gegen das thailändische Prostitutions- und Kinderschutzgesetz.
Die Anwälte des Österreichers versuchten verzweifelt, das Urteil der ersten Instanz anzufechten. Doch das Berufungsgericht schmetterte die Einwände ab und bestätigte das Strafmaß in vollem Umfang. Das Urteil ist damit absolut rechtskräftig.
Die Realität hinter der Zahl: Zwar deckelt das thailändische Gesetz die tatsächliche Zeit hinter Gittern bei solchen Delikten auf maximal 50 Jahre. Doch angesichts des Alters des 54-Jährigen kommt dieses Urteil einem Todesurteil auf Raten gleich. Er wird das Gefängnis nie wieder als freier Mann verlassen.
Vom Vater zum Peiniger: Die Chronologie des Missbrauchs
Die Tragödie begann im privaten Umfeld. Nach der Trennung von seiner thailändischen Lebensgefährtin blieb die gemeinsame Tochter in der Obhut des Österreichers. Er zog das Kind allein auf – doch statt Schutz fand das Mädchen bei ihm die Hölle auf Erden.
Als die Tochter gerade einmal acht Jahre alt war, begann der systematische Missbrauch. Wenn das Kind sich wehrte, griff der Vater zu psychoterroristischen Mitteln: Er drohte dem wehrlosen Mädchen damit, es völlig mittellos auszusetzen, sollte es sich nicht fügen.
Doch der Horror ging noch weiter:
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Kommerzielle Ausbeutung: Mindestens zweimal verkaufte der Vater sein Kind an einen Fotografen, der das Mädchen ebenfalls missbrauchte und dabei Nacktaufnahmen anfertigte.
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Der digitale Abgrund: Der 54-Jährige betrieb eine geheime Chatgruppe. Dort gab er sich perfide als seine eigene Tochter aus, um die produzierten Missbrauchsbilder im Netz zu verbreiten. Genau dieses digitale Nest aus Kriminalität sollte ihm letztlich zum Verhängnis werden.
Der digitale Stolperdraht: Eine NGO schlägt Alarm
Dass das jahrelange Komplott des Schweigens durchbrochen wurde, ist dem scharfen Auge einer internationalen Hilfsorganisation (NGO) zu verdanken. Die Aktivisten stießen im Netz auf die Chatgruppe des Österreichers und alarmierten umgehend das thailändische Department of Special Investigation (DSI).
Was folgte, war ein Lehrstück moderner, internationaler Polizeiarbeit. Die thailändischen Spezialkräfte kooperierten in einer beispiellosen Operation mit dem österreichischen Bundeskriminalamt (Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie) sowie der Verbindungsbeamtin des Innenministeriums in Bangkok.
Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes, zog eine bittere, aber erfolgreiche Bilanz und sprach von einem „Paradebeispiel grenzüberschreitender Kooperation“. Nur durch das perfekte Zusammenspiel über Zeitzonen und massive Sprachbarrieren hinweg habe man den Fall nach vier Jahren akribischer Ermittlungen und zwei Gerichtsinstanzen lückenlos aufklären können.
Ein altbekannter Täter
Besonders brisant: Für die österreichische Justiz ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Der 54-Jährige war in seiner Heimat bereits wegen vergleichbarer Sexualdelikte rechtskräftig vorbestraft und hatte dort sogar schon eine Haftstrafe verbüßt. Thailand ahnte bei seiner damaligen Einreise offensichtlich nichts von der gefährlichen Vorgeschichte des Mannes.
Nun zieht die thailändische Justiz den endgültigen Schlussstrich. Der Österreicher wird den Rest seines Lebens in einer thailändischen Haftanstalt verbringen. Zwar steht ihm rein rechtlich eine konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Bangkok zu – ob er diese angesichts der erdrückenden Beweislast überhaupt in Anspruch nimmt, bleibt offen.
Redaktion STIN // CTN-Media
Gut so – so soll es immer laufen.
Der überlebt keine 10 Jahre in einem Thai-Knast.