Das Berufungsgericht hat ein klares Urteil gefällt und die lebenslangen Haftstrafen gegen zwei ehemals hochrangige Steuerbeamte Thailands rechtskräftig bestätigt: Sathit Rangkhasiri, den ehemaligen Generaldirektor der Steuerbehörde, und den Top-Beamten Supakit Ryokan. Beide wurden für ihre Schlüsselrollen bei einem massiven Steuerbetrug verurteilt. Sie hatten einem privaten Unternehmen rechtswidrig Mehrwertsteuererstattungen in astronomischer Höhe von mehr als drei Milliarden Baht (rund 80 Millionen Euro) bewilligt.

Amtsmissbrauch im großen Stil

Die Ermittlungen zeigten das ganze Ausmaß des Skandals: Die beiden Spitzenbeamten nutzten ihre weitreichenden Befugnisse gezielt aus, um einer privaten Firma die Zahlung von Steuern in Milliardenhöhe zu ersparen. Doch nicht nur die Beamten wurden zur Rechenschaft gezogen. Auch auf Seiten des begünstigten Unternehmens greift die Justiz durch. Das Berufungsgericht verurteilte die beiden Manager der Firma, Prasit und Kittisak, zu jeweils sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis.

Millionenwerte und Goldbarren beschlagnahmt

Die finanziellen Konsequenzen für das Quartett sind drastisch. Alle vier Verurteilten wurden gerichtlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt die erschlichenen Steuerrückerstattungen von rund drei Milliarden Baht in voller Höhe zurückzuzahlen. Wie tief die Beteiligten in den Korruptionssumpf verstrickt waren, verdeutlicht zudem ein früherer Beschluss des Strafgerichts: Bei einer Razzia im Haus des ehemaligen Behördenchefs Sathit Rangkhasiri stießen Ermittler auf einen spektakulären Fund – das Gericht ordnete daraufhin die Beschlagnahme von 77 Kilogramm reinem Goldbarren an.

NACC macht Urteil verspätet öffentlich

Obwohl das wegweisende Urteil des Berufungsgerichts bereits am 29. Mai letzten Jahres verkündet wurde, drang es erst am vergangenen Montag an die Öffentlichkeit. Die Nationale Antikorruptionskommission (NACC) hatte die Details bewusst zurückgehalten, bis das weitere juristische Vorgehen final geklärt war. In einer Sitzung am 11. Mai stimmte die Kommission schließlich der Empfehlung des Generalstaatsanwalts zu, keine Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Damit ist das Urteil gegen die Drahtzieher endgültig rechtskräftig.

Redaktion STIN // CTN-Media

Von stin

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2 Comments
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berndgrimm
berndgrimm
1 Monat vor

Amtsmißbrauch ist in TH gang und gäbe.
Wem stand dieser Topf Beamte wohl im Weg ?

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