Ein richtungsweisendes Urteil in Bangkok: Sieben Aktivisten, die wegen einer Straßenbefragung zu königlichen Kolonnen angeklagt waren, sind vom Vorwurf der Majestätsbeleidigung und des Aufruhrs freigesprochen worden. Das Gericht sah in der Aktion eine verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung – doch der Fall hinterlässt nach über vier Jahren Justizdrama einen bitteren Beigeschmack.
Das Strafgericht setzte am heutigen Tag einen Schlusspunkt hinter ein jahrelanges, intensiv beobachtetes Verfahren. Im Zentrum des Prozesses stand eine öffentliche Meinungsumfrage, die am 8. Februar 2022 vor dem bekannten Einkaufszentrum Siam Paragon durchgeführt worden war. Die Aktivisten hatten Passanten damals eine einzige, hochsensible Frage gestellt: „Glauben Sie, dass königliche Autokorsos Unannehmlichkeiten verursachen?“
Keine gezielte Beleidigung des Königshauses
Wie die Organisation Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) mitteilte, begründete das Gericht die Freisprüche detailreich. Die Richter erkannten in den Handlungen der Angeklagten lediglich das wertfreie Formulieren einer Frage. Da die Umfrage kein spezifisches Mitglied der königlichen Familie nannte oder direkt ins Visier nahm, fehle der rechtliche Tatbestand für eine Verurteilung nach dem berüchtigten Paragraphen 112 des Strafgesetzbuches (Schnittstelle zur Majestätsbeleidigung / lèse majesté).
Zudem stellte die Kammer ausdrücklich fest, dass keiner der Beschuldigten während der Aktion Reden gehalten oder Statements abgegeben habe, die den König verleumdeten, beleidigten oder bedrohten.
Schutz durch die Verfassung
Auch den Vorwurf des Aufruhrs ließ das Gericht fallen. Die Richter erklärten, dass das Verhalten der Aktivisten durch die thailändische Verfassung geschützt sei. Der Staatsanwaltschaft sei es nicht gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass die Aktion Unruhen ausgelöst, die nationale Sicherheit gefährdet oder die Bevölkerung zu Gesetzesverstößen angestiftet habe.
Bei den sieben nun freigesprochenen Personen handelt es sich um:
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Tantawan Tuatulanon
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„Baipor“
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„Thakoon“
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„Worawet“
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„Beam“
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Waranya Saeng-ngo
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Bam Orawan
Ein Verfahren im Schatten einer Tragödie
Das Urteil markiert das Ende eines über vier Jahre andauernden Justizmarathons. In mehr als 15 Anhörungen hatte das Gericht zahlreiche Zeugen der Anklage und der Verteidigung vernommen, bevor nun die Entscheidung verkündet wurde.
Überschattet wird der Ausgang des Verfahrens jedoch vom Tod einer weiteren Mitangeklagten: Die Aktivistin Netiporn „Bung“ Sanesangkhom stand ursprünglich ebenfalls auf der Anklageliste. Das Verfahren gegen sie musste im Mai 2024 eingestellt werden – nach ihrem tragischen Tod.
Redaktion STIN // CTN-Media