Das thailändische Kabinett hat den ersten formellen Verordnungsentwurf zur Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger gebilligt. Die Neuregelung definiert sechs spezifische Straftatbestände, die künftig zur sofortigen Ausweisung aus dem Königreich führen können. Damit reagiert die Regierung auf rechtliche Lücken und will die Verfahren drastisch beschleunigen.

Effizienz statt Bürokratie: Kabinett beschließt historischen Reformschritt

Bisher fehlte es in Thailand an einer einheitlichen, formellen Verwaltungsvorschrift, die Abschiebungen klar regelt – und das, obwohl die Prozesse eine hochgradig enge Abstimmung zwischen verschiedenen staatlichen Behörden erfordern. Um diese Lücke zu schließen und im nationalen Interesse schnell sowie effektiv handeln zu können, hat das Kabinett nun reagiert.

Wie Regierungssprecherin Rachada Dhnadirek erklärte, geht dieser Schritt auf einen Kabinetsbeschluss vom 16. Juni 2026 zurück. Damals wurden die zuständigen Behörden angewiesen, bestehende Gesetze, Verordnungen und Regeln im Einwanderungsrecht grundlegend zu überprüfen und anzupassen. Ziel der Reform ist es, den Abschiebungsprozess von Ausländern, die Straftaten begehen oder illegal einreisen, deutlich zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

In seiner Sitzung am 14. Juli 2026 billigte das Kabinett schließlich den Entwurf, der vom stellvertretenden Premierminister Pakorn Nilprapunt vorgelegt wurde.

Die sechs Delikte: Wann die sofortige Ausweisung droht

Der Verordnungsentwurf des Premierministeramtes definiert sechs klare Kategorien von Straftaten. Sobald das öffentliche Interesse, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten gefährdet sind, führen diese Delikte künftig zur Ausweisung:

  1. Illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt im Königreich.

  2. Illegale Erwerbstätigkeit und damit der Verstoß gegen das Gesetz über ausländische Arbeitnehmer.

  3. Verstöße gegen das Gesetz über ausländische Geschäftstätigkeiten durch unrechtmäßige Aktivitäten in der Wirtschaft.

  4. Fälschung amtlicher Dokumente oder deren aktive Verwendung.

  5. Straffälligkeit, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mehr geahndet wird.

  6. Die Beteiligung als Haupttäter, Anstifter oder Unterstützer an einer der oben genannten Straftaten (Kategorien 1 bis 5).

Behörden in der Pflicht: Der neue Ablauf im Detail

Die neue Verordnung nimmt die thailändischen Behörden strikt in die Pflicht und legt präzise Zuständigkeiten fest, um Verzögerungen zu vermeiden:

  • Informationspflicht der Strafvollzugsbehörde: Der Generaldirektor der Strafvollzugsbehörde muss den Ständigen Sekretär des Innenministeriums (oder eine beauftragte Person) rechtzeitig vor der Entlassung eines ausländischen Häftlings informieren. Zu übermitteln sind Name, Staatsangehörigkeit, Fallakte, Beweismittel und weitere relevante Informationen.

  • Prüfung durch das Innenministerium: Der Ständige Sekretär des Innenministeriums meldet den Fall unverzüglich dem Innenminister, damit dieser ohne Verzögerung den Ausweisungsbescheid prüfen und erteilen kann.

  • Vollzug der Rückführung: Das Innenministerium verantwortet die physische Abschiebung in das jeweilige Herkunftsland.

Sonderregelungen für komplexe Fälle:

  • Unklare Staatsangehörigkeit: Besitzt die abzuschiebende Person keine eindeutige Staatsangehörigkeit, erfolgt die Abschiebung in das Land, in dem sie vor der Einreise nach Thailand nach eigenen Angaben zuletzt gelebt hat.

  • Aufnahme durch Drittstaaten oder Organisationen: Möchte ein Drittstaat (dessen Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt) oder eine internationale Organisation die Person aufnehmen, muss dies auf diplomatischem Weg beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller schriftlich erklärt, sämtliche Betreuungs- und Abschiebungskosten zu übernehmen. Zudem muss die betroffene Person der Abschiebung in den Drittstaat schriftlich zustimmen.

Von stin

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest

0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
{title}
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com