Am Regierungssitz in Bangkok nimmt Thailands Außenminister Sihasak Phuangketkeow Stellung zum schwelenden Grenzkonflikt mit Kambodscha. Trotz Phnom Penhs jüngster Schritte bei den Vereinten Nationen sieht die thailändische Führung keinen Grund zur Unruhe – wirft dem Nachbarland jedoch vor, die Chance auf bilaterale Diplomatie vorsätzlich zu verspielen.
Am Mittwoch (5. August 2026) stellte Außenminister Sihasak Phuangketkeow am Regierungssitz klar, dass Kambodschas Plan, die Vereinten Nationen um die Anerkennung der Absichtserklärung Nr. 43 (zur Vermessung und Abgrenzung der Landgrenze) sowie einer Karte im Maßstab 1:200.000 zu bitten, keinerlei Auswirkungen auf Thailand haben werde. Da entsprechende Dokumente und Erklärungen der UN bereits vorlägen, handle es sich um keinen neuen Vorgang und somit auch um keinen Anlass zur Besorgnis.
Sihasak betonte, dass sich die Absichtserklärung Nr. 43 keineswegs auf die Karte im Maßstab 1:200.000 beschränke. Die vertraglichen Bestimmungen umfassten ebenso Aspekte wie die Wasserscheide. Thailand verharre derweil unverändert auf seiner Position, die sich auf die im eigenen Besitz befindliche Karte im Maßstab 1:50.000 stütze. Da sämtliche Beweise bereits bei den Vereinten Nationen hinterlegt seien, ändere das kambodschanische Vorgehen nichts an der Lage der beteiligten Parteien.
Verfahren nach dem Seerechtsübereinkommen läuft weiter
Auch bezüglich Kambodschas Bestreben, Thailand in ein obligatorisches Schlichtungsverfahren einzubinden, schätzte der Außenminister die Situation sachlich ein. Der Nominierungsprozess laufe derzeit: Nachdem bereits sechs oder sieben Namen eingereicht wurden, müsse jede Seite nun drei Personen auswählen. Während die Namenslisten beider Staaten aktuell zusammengestellt werden, liegt die finale Entscheidung bei dem Schlichtergremium, das sich momentan aus vier Mitgliedern zusammensetzt.
Der thailändische Premierminister habe zwar stets unterstrichen, dass Kambodscha Thailand nicht zur Teilnahme zwingen könne, doch Sihasak verwies auf die juristischen Realitäten: Bei der obligatorischen Schlichtung handelt es sich um ein Verfahren nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Die dortigen Regularien schreiben vor, dass der Prozess selbst dann fortgesetzt wird, wenn eine Partei die Mitwirkung verweigert – in diesem Fall würde die UN einen Vermittler für Thailand ernennen. Thailand müsse sich daher aktiv in diesem Mechanismus bewegen. Sihasak zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass dieser Rahmen die nationalen Interessen des Landes umfassend schützt.
Streit um die Absichtserklärung Nr. 44 und verpasste Chancen
Aus thailändischer Sicht ist das Stadium einer obligatorischen Schlichtung noch gar nicht erreicht; vorrangig müssten bilaterale Verhandlungen im Rahmen von UNCLOS geführt werden. Kambodscha argumentiert hingegen, dass Thailands Aufhebung der Absichtserklärung Nr. 44 (über sich überschneidende maritime Ansprüche auf den Festlandsockel) den Schritt zur Schlichtung erforderlich mache. Thailand hatte dieses Abkommen gekündigt, weil darin seit 20 Jahren kein Fortschritt erzielt worden war und man einen Neustart auf Basis des UNCLOS-Rahmens anstrebte.
Sihasak merkte kritisch an, dass Kambodscha dem Seerechtsübereinkommen erst im März beigetreten sei. Es hätte zunächst den Weg bilateraler Gespräche suchen können, um ein positives Klima für die anschließende Diskussion der Landgrenzen zu schaffen.
Beim ASEAN-Gipfel auf den Philippinen hatten die beiden Staatschefs sämtliche bilateralen Themen erörtert – inklusive des Vertrauensaufbaus und des Endes gegenseitiger Angriffe auf internationalem Parkett. Auf dieser Grundlage hätte man zuerst über die Seegebiete sprechen und folglich Fortschritte bei der Landgrenze erzielen können. Kambodscha habe diesen Weg jedoch abgelehnt und stattdessen den obligatorischen Schlichtungsmechanismus gewählt. Damit habe Phnom Penh die Tür für direkte Verhandlungen über die Landgrenze selbst zugeschlagen und nutze weiterhin jede Gelegenheit, Thailand international zu attackieren.
Warnung vor Instrumentalisierung der UN
Abschließend bezog Sihasak Stellung zu den Äußerungen des UN-Sonderberichterstatters Tom Andrews bezüglich der Menschenrechtslage in Kambodscha. Andrews habe zwar seine Pflichten erfüllt, allerdings falle die Feststellung, welche Seite in das Territorium der anderen eingedrungen sei, schlichtweg nicht in das Mandat der Vereinten Nationen.
Gleichzeitig forderte der Außenminister mehr Feingefühl: Die hocheinflussbare Dynamik zwischen Thailand und Kambodscha müsse berücksichtigt werden, da jede Aussage mit Bezug auf Thailand von der kambodschanischen Seite instrumentalisiert werden könne. Das Menschenrechtsgremium müsse bei seinen Aufgaben zwingend auch politische Sensibilitäten wahren – Andrews dürfe nicht zu einem Werkzeug der kambodschanischen Politik werden.