In Expat-Foren und den sozialen Medien schlägt das Thema seit dem 1. Januar 2024 hohe Wellen: Angeblich stehe jede Überweisung aus Deutschland, jede Rentenzahlung und selbst der alltägliche Einkauf mit der deutschen Kreditkarte im Visier des thailändischen Finanzamts. Die Befürchtung einer flächendeckenden Besteuerung macht die Runde. Doch der Panikmühlschnitt hält der rechtlichen Realität keineswegs stand. Wer die Stellschrauben der neuen Remittance-Besteuerung kennt und weiß, welches Geld wann entstanden ist, zahlt im besten Fall weiterhin keinen einzigen Baht.

Das Grundprinzip: Thailand besteuert Erträge, kein Vermögen

Das Revenue Department besteuert nach wie vor kein reines Vermögen, sondern ausschließlich Einkommen – und auch dieses nur unter der Bedingung, dass es physisch oder digital nach Thailand fließt. Wer beispielsweise ein Erbe in Höhe von 200.000 Euro oder bereits versteuertes Grundkapital aus einem Firmenverkauf auf einem deutschen Bankkonto parkt, transferiert bei einer Überweisung kein steuerpflichtiges Einkommen.

Die Kernfrage bei jeder Transaktion lautet folglich nicht: Wie viel Geld wird überwiesen?, sondern: Hat dieses Geld jemals den Status von Einkommen besessen?

Während Erträge wie Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und Renten als steuerpflichtiges Einkommen eingestuft werden, bleibt das ursprüngliche Kapital, das diese Erträge erwirtschaftet hat, steuerfrei.

Dokumentationspflicht als größte Hürde

In der Praxis scheitert die Steuerfreiheit selten am Recht, sondern an der Buchführung. Mischen Auswanderer Gehalte, Erträge und Alt-Ersparnisse auf einem einzigen Girokonto, entsteht ein massives Dokumentationsproblem. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein grundlegendes Steuerproblem, sondern um eine Nachweisfrage. Eine saubere Trennung der Konten schützt vor langwierigen Auseinandersetzungen mit den thailändischen Behörden.

Statusfrage: Geld, das vor dem Zuzug verdient wurde

Personen, die zum Zeitpunkt der Einkommenserzielung noch nicht in Thailand steuerlich ansässig waren, schulden dem thailändischen Staat hierauf keine Steuer – unabhängig davon, wann die Überweisung letztlich getätigt wird. Maßeinheit für die Steuerpflicht ist stets der Status im Moment der Entstehung des Einkommens, nicht der Zeitpunkt des Geldtransfers.

Ein konkretes Szenario: Wer im September 2024 nach Thailand umzieht und bis zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt hat, transferiert dieses Arbeitsentgelt steuerfrei. Da zum Entstehungszeitpunkt keine thailändische Steueransässigkeit bestand, besitzt Thailand schlicht kein Besteuerungsrecht. Entscheidend bleibt die klare zeitliche Zuordnung, die lückenlos durch Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen belegbar sein muss.

Unbefristeter Schutz für Ersparnisse vor 2024

Mit der Direktive Por. 162/2566 hat das Revenue Department eine dauerhafte Bestandsschutzregelung geschaffen: Einkünfte, die nachweislich vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, sind vollständig von der neuen Remittance-Besteuerung ausgenommen. Dies gilt uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung, selbst wenn der Transfer erst Jahre später erfolgt.

Wer folglich Ende 2023 Gewinne realisiert oder Gehaltszahlungen auf einem deutschen Konto angesammelt hat, kann diese Beträge jederzeit nach Thailand transferieren, ohne sie in der dortigen Steuererklärung als Einkommen deklarieren zu müssen. Allerdings gilt auch hier die Nachweispflicht über datierte Bankauszüge oder Steuerbescheide aus dem Heimatland. Fehlt dieser Nachweis aufgrund von Kontenvermischung, droht die Einstufung der gesamten Überweisung als steuerpflichtiger Ertrag.

Renten und Pensionen im Licht der Doppelbesteuerungsabkommen

Ein hartnäckiges Missverständnis betrifft die Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Ein DBA verhindert die Steuer nicht, sondern regelt ausschließlich, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

  • Deutschland: Gemäß Artikel 18 des DBA Deutschland–Thailand liegt das Besteuerungsrecht für Bezüge aus der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung beim Wohnsitzstaat. Thailand besteuert diese Beträge, während Deutschland keinen Steuerabzug vornimmt. Beamtenpensionen und Ruhegehälter aus dem deutschen öffentlichen Dienst verbleiben hingegen nach dem Kassenstaatsprinzip in Deutschland steuerpflichtig; Thailand besitzt hierauf kein Zugriffsrecht.

  • Österreich: Nach dem DBA Österreich–Thailand werden private Pensionen sowie Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Thailand besteuert. Beamtenpensionen verbleiben steuerrechtlich in Österreich.

  • Schweiz: Schweizer AHV-Renten und Leistungen aus Pensionskassen unterliegen abweichenden Regelungen, die eine Einzelfallprüfung durch eine auf thailändisches Steuerrecht spezialisierte Beratung erfordern.

Unabhängig vom Herkunftsland gilt: Das jeweilige DBA befreit niemanden von der formalen Abgabepflicht einer Steuererklärung in Thailand. Die Erklärung bleibt obligatorisch – selbst wenn aufgrund von Freibeträgen unterm Strich null Baht Steuern anfallen.

Immobilieverkäufe und Aktiengewinne richtig deklarieren

Bei der Überweisung von Veräußerungserlösen aus deutschen Immobilien oder Aktiendepots entscheidet weder der Verkaufs- noch der Überweisungszeitpunkt allein, sondern die Kombination aus Entstehungszeitpunkt des Gewinns und damaligem Ansässigkeitsstatus:

  • Verkauf im Jahr 2023, Transfer 2025: Steuerfrei, da der Ertrag vor dem 1. Januar 2024 entstanden ist.

  • Verkauf ab 2024 mit anschließendem Transfer: Steuerpflichtig im Jahr der Überweisung, sofern zum Verkaufszeitpunkt eine steuerliche Ansässigkeit in Thailand vorlag.

Steuerbar ist jedoch ausschließlich der reine Wertzuwachs. Wurde eine Immobilie für 300.000 Euro erworben und für 400.000 Euro veräußert, unterliegen lediglich die 100.000 Euro Gewinn der potenziellen Besteuerung. Das ursprüngliche Einsatzkapital bleibt unangetastet. Wie in Deutschland gezahlte Steuern angerechnet werden, regelt das jeweilige DBA.

Eigenüberweisungen sind keine steuerneutralen Umbuchungen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, der Geldtransfer zwischen eigenen Konten im In- und Ausland sei ein steuerneutraler Vorgang. Das Revenue Department wertet jede Geldbewegung auf ein thailändisches Konto als steuerrelevante Remittance – unabhängig davon, ob Absender und Empfänger identisch sind. Entscheidend ist einzig der Ursprung des Geldes: Schickt ein in Thailand Steueransässiger ab 2024 entstandenes Einkommen auf sein eigenes Konto im Land, greift die Steuerpflicht.

Kreditkarte und Geldautomat: Die rechtliche Grauzone

Wer vor Ort mit einer deutschen Kreditkarte bezahlt oder Bargeld am Geldautomaten bezieht, führt technisch gesehen ausländisches Einkommen nach Thailand ein. Nach aktuellem Rechtstext gelten solche Transaktionen als steuerrelevante Remittance.

Obgleich die rechtliche Einordnung feststeht, fehlt bislang eine detaillierte Ausführungsanweisung der Finanzbehörden zur praktischen Durchsetzung. Während kleinste Alltagsbeträge kaum im Fokus der Prüfer stehen dürften, sollten Personen, die sich länger als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten und regelmäßig substanzielle Summen per Kreditkarte abwickeln, diese Transaktionen vorsorglich in ihre steuerliche Gesamtbetrachtung einbeziehen. Dieser Bereich stellt derzeit die größte praktische Unsicherheit der Regelung dar.

Das Offshore-Prinzip: Schutz für Vermögen im Ausland

Thailand hält am Territorialprinzip fest und unterscheidet sich damit grundlegend vom Welteinkommensprinzip anderer Staaten. Besteuert wird ausschließlich, was die Landesgrenzen überschreitet. Einkünfte und Vermögenswerte, die auf ausländischen Konten, in Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen außerhalb Thailands verbleiben, sind für das thailändische Finanzamt unerreichbar. Wer seine Finanzstruktur vorausschauend plant, überweist lediglich die für den täglichen Lebensunterhalt benötigten Mittel und belässt den verbleibenden Teil legal im Ausland.

Ein Blick auf die bestehenden Freibeträge zeigt schließlich, dass viele Seniorinnen und Senioren trotz bestehender Erklärungspflicht im Ergebnis steuerfrei bleiben. Wer seine Unterlagen geordnet hält und Einnahmen zeitlich wie inhaltlich klar trennt, kann den Entwicklungen gelassen entgegenblicken.

Redaktion STIN --> Austria // Thailand

Von stin

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest

0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
{title}