China schraubt die Überwachung an seinen Staatsgrenzen spürbar nach oben. Ab dem 15. September 2026 treten neue, umfassende Verordnungen des Staatsrats in Kraft, die die Ein- und Ausreise von Personen sowie das nachgelagerte Vermittlungsgeschäft strikter regeln. Der Verordnungstext mit der Dekretnummer 841 – bereits am 29. Juni in einer Exekutivsitzung verabschiedet, am 22. Juli von Ministerpräsident Li Qiang unterzeichnet und am 31. Juli offiziell veröffentlicht – umfasst insgesamt 19 Artikel. Die Botschaft ist eindeutig: Wer nach China reisen oder das Land verlassen möchte, steht künftig unter noch genauerer Beobachtung der Behörden.

Lückenlose Überprüfung: Daten, Dokumente und der Reisezweck

Kernstück der Regelung ist die strikte Pflicht zu wahrheitsgemäßen und rechtmäßigen Angaben bei jedem Antrag auf Ein- oder Ausreise sowie auf befristeten oder dauerhaften Aufenthalt. Um Identität und Reisezweck zweifelsfrei zu verifizieren, erhalten Einwanderungs- und Visabehörden weitreichende Befugnisse: Sie dürfen Antragsteller nicht nur ausführlich befragen, sondern auch die Vorlage von Dokumenten, Nachweisen und elektronischen Daten verlangen. Wer falsche Angaben macht oder gefälschte Unterlagen einreicht, riskiert die sofortige Verweigerung von Reisedokumenten sowie der Ein- oder Ausreiseerlaubnis.

Ausreiseverbote für chinesische Staatsbürger

Für chinesische Staatsangehörige sehen die Bestimmungen ein mehrstufiges System von Warnungen und Einschränkungen vor:

  • Sicherheits- und Risikowarnungen: Die Behörden intensivieren Warnungen vor Reisen in Regionen mit bewaffneten Konflikten, hoher Kriminalität, Naturkatastrophen, schweren Unfällen oder Infektionsausbrüchen. Sie können Bürgern zu besonderer Vorsicht raten oder von Reisen in Höchstrisikogebiete abraten. Eine Risikowarnung allein führt jedoch nicht automatisch zu einem rechtlichen Ausreiseverbot.

  • Sperren nach Verwaltungsstrafen: Wer im In- oder Ausland wegen betrügerischen Erwerbs von Reisedokumenten oder illegaler Ein- und Ausreise in Verwaltungshaft saß, kann nach Verbüßung der Strafe für sechs Monate bis drei Jahre von der Ausreise ausgeschlossen werden.

  • Schutz nationaler Interessen: Dasselbe Ausreiseverbot von sechs Monaten bis drei Jahren droht Bürgern, die im Ausland illegale oder kriminelle Aktivitäten ausüben, die Chinas nationale Sicherheit oder Interessen gefährden.

  • Wirtschafts- und Technologieschutz: Wer gegen Exportkontrollen oder Bestimmungen zum Technologie-Import/Export verstößt und damit die nationale industrielle oder technologische Sicherheit gefährdet, dem kann die Ausreise ebenfalls verweigert werden.

Bis zu fünf Jahre Einreisesperre für Ausländer

Auch ausländische Staatsangehörige geraten bei Verstößen konsequent ins Visier. Wer bei der Visabeantragung im Ausland oder direkt am Grenzübergang falsche Dokumente oder Fehlinformationen vorlegt, muss mit einem Einreiseverbot von einem bis zu fünf Jahren rechnen.

Gleiches gilt für Ausländer, die wegen der Behinderung der Grenzverwaltung strafrechtlich verurteilt wurden oder Strafen wegen illegaler Ein- und Ausreise bzw. erschlichener Reisedokumente verbüßt haben. Die ein- bis fünfjährige Sperrfrist greift unmittelbar nach Ablauf der verbüßten Strafe.

Strenge Haftung für Einladungen und Antragsunterlagen

Die Verordnung nimmt auch Gastgeber in die Pflicht: Personen und Organisationen, die Einladungsschreiben oder sonstige Antragsunterlagen ausstellen, haften rechtlich für deren Richtigkeit.

Bei der Vorlage gefälschter Unterlagen drohen Einzelpersonen Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Yuan, während Organisationen mit 10.000 bis 50.000 Yuan zur Kasse gebeten werden. Unrechtmäßig erzielte Einnahmen ziehen die Behörden ein; zudem können verantwortliche Führungskräfte oder Mitarbeiter individuell belangt werden.

Registrierungspflicht und Zügel für Einwanderungsvermittler

Um den Markt der Einwanderungsdienstleistungen zu kontrollieren, unterliegen Unternehmen und Einzelpersonen, die Beratung, Dokumentenservice oder Unterstützung bei Visaprozessen anbieten, ab sofort einem Registrierungssystem:

  • Neu gegründete Vermittler müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach der Gründung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde registrieren.

  • Bestehende Vermittler erhalten ab dem 15. September eine Übergangsfrist von 90 Tagen zur Nachregistrierung.

Den Vermittlern ist es explizit untersagt, Falschinformationen oder irreführende Werbung zu verbreiten, Dokumente zu fälschen, Kunden unrechtmäßig zu Visa oder Pässen zu verhelfen, persönliche Daten weiterzugeben oder grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten zu organisieren. Bei Nichtregistrierung oder Verstößen drohen Nachbesserungsauflagen, Geldstrafen, Betriebseinstellungen oder der Entzug der Gewerbeerlaubnis. Kriminelles Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.

Klarstellung zu Handykontrollen und Visafreiheit

Entgegen mancher Befürchtungen enthalten die neuen Bestimmungen keine Handhabe für generelle, stichprobenartige Handykontrollen bei Touristen oder alltäglich Reisenden. Zwar dürfen Behörden elektronische Daten anfordern, um die Identität oder den Reisezweck im konkreten Verdachtsfall zu überprüfen, eine flächendeckende Durchsuchung von Smartphones oder automatische Prüfkriterien für bestimmte Handyinhalte sind im Text jedoch nicht vorgesehen.

Unberührt von den verschärften Kontrollen bleiben zudem Chinas bestehende Programme zur visafreien Einreise:

  • Einseitige Visafreiheit: Berechtigte Inhaber regulärer Reisepässe aus derzeit 50 Ländern können sich weiterhin für genehmigte Zwecke bis zu 30 Tage lang visumfrei in China aufhalten.

  • 240-Stunden-Transitregelung: Bürger aus 55 Ländern, die über China in ein Drittland weiterreisen, dürfen sich bis zu 10 Tage (240 Stunden) in ausgewiesenen Regionen aufhalten. Für Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeiten bleibt ein entsprechendes Visum bzw. eine vorherige Genehmigung jedoch zwingend erforderlich.

Redaktion STIN --> Austria // Thailand

Von stin

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