Auch als Ausländer kommt man vor Gericht zu seinem Recht

Auch als Ausländer kommt man in Thailand vor Gericht zu seinem Recht, berichtet ein Leser des Farangs:

Unsere Ehe währte 15 Jahre. Zuerst ca. 4 Jahre in München. Das waren unsere glücklichsten Zeiten. Dann zogen wir nach Thailand. Und dann gingen die Probleme los, weil sie einen Schalter umlegte und sie war nicht mehr die Gleiche wie vorher. Aus der Ehe ging eine gemeinsame Tochter hervor, die jetzt fast 9 Jahre alt ist. Vor über 3 Jahren verließ meine Ex die Familie. Aus freiem Willen und ohne Druck. Im Gegenteil, ich habe sie öfters gebeten zurückzukommen, weil unsere Tochter nicht nur einen Vater sondern auch eine Mutter braucht. War aber vergebens, ihr neuer Thai-Freund war ihr wichtiger. Soviel mal zur Ausgangslage.

Seit einem Jahr hatte meine Ex unsere Tochter meist im betrunkenen Zustand beschimpft. Meine Tochter hat nach jedem Telefongespräch, das nur alle 6 Monate stattfand, nur noch geheult. Da wusste ich, jetzt muss ich handeln und die Scheidung einreichen, weil so konnte es nicht weitergehen und ich trage die Verantwortung für meine Tochter! Ich habe dann mehrere sogenannte Anwaltsbüros oder solche, die so tun als ob, konsultiert. Alle hatten abgelehnt. Sie hätten keine Anwälte beschäftigt, ich solle mir einen Freelancer-Anwalt beim Gericht in Chonburi besorgen etc.

Fündig geworden bin ich dann bei Frau Carolin Wiangwang von CTA. Sie hat mich und meine Situation verstanden und mich von Anfang an professionell unterstützt. Die Verhandlungen beim Familiengericht in Chonburi habe ich selbst geführt. Die verhandlungsführenden Richter dort sprechen ein exzellentes Oxford-Englisch. Ich habe alles erreicht was ich wollte: 1. Die Scheidung an sich. 2. Keinen Unterhalt an meine Ex-Frau. 3. Das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. 4. Das von mir bezahlte Haus und Grundstück wird von meiner Ex-Frau auf unsere gemeinsame Tochter umgeschrieben. Als Abfindung wurde 1 Mio. THB gefordert.

Herausgekommen ist dann der symbolische Betrag von 20.000 THB, damit die Gegenseite das Gesicht wahren konnte. Frau Carolin und ihr Anwalt, Khun Sarin, waren jederzeit zur Stelle wenn es notwendig war. Sowohl beim Jugendamt, bei Gericht, als auch später auf dem Bezirksrathaus (Amphoe), wo die eigentliche Scheidung dann auf Anordnung des Gerichts durchgeführt wurde. Das war für Thaiverhältnisse nicht ganz billig, aber der Aufwand hat sich gelohnt. Die Umschreibung von Land und Haus auf meine Tochter ist mittlerweile erfolgt. Der Anwalt wollte dafür nochmal 8.000 THB (Sonderangebot!) extra, was ich ablehnte.

Da hat mich dann eine sehr gute Freundin unterstützt. Die kam extra aus Bangkok angereist und hat nicht mal Benzingeld genommen. Hat vier Stunden gedauert, weil ich nochmals nach Hause musste, um das Hausregister zu holen und ich musste meine Tochter von der Schule vorzeitig abholen. Sie musste diverse Dokumente unterschreiben. Mittagspause kam dann auch noch dazu. Effektive Bearbeitungszeit auf dem Grundbuchamt (Land Office) war dann ca. 2 ½ Stunden. Wäre noch schneller gegangen, aber da meine Tochter minderjährig ist, wurde alles doppelt und dreifach geprüft.

Letztendlich noch eine Bemerkung zu allen Stammtischsprüchen und allen Unkenrufen zum Trotz, dass du als Ausländer in Thailand der Depp bist: Dieses Scheidungsverfahren war jetzt mein drittes Gerichtsverfahren in Thailand. Alle drei Prozesse sind erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen. Ich habe eine Menge gelernt und ich hoffe ich habe jetzt Ruhe! Meine Quintessenz: Wenn du dich vor Gericht zu benehmen weißt und du gute Argumente hast, dann kommst du auch als Ausländer in Thailand zu deinem Recht. Sowohl gegen andere Ausländer, als auch gegen Thais. Ich kann jetzt nur bestätigen, wie es mir in Thailand vor Zivilverfahren ergangen ist. An dieser Stelle auch ein großes Lob an die Richter bei den Zivilgerichten in Thailand.

Josef Paul Weber, Nongprue/ Pattaya

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
7. Oktober 2015 12:50 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Hast du eine Ahnung, was Beamte in D nebenbei verdienen, schwarz, ohne Genehmigung oder sonst wie. Vor allem die Finanzbeamten, da konnte man bei denen früher immer sehr
günstig und gut, seinen Jahressteuerausgleich durchführen.

Man kann kein Unrecht mit dem Unrecht anderer entschuldigen! Das kann man die tausendfach sagen, du machst es immer wieder!

Wenn das Ehrenbeamte sind liegt es etwas anders! Sie unterliegen aber grundsaetzlich auch dem Beamtenrecht! Das Nebentaetigkeitsrecht gilt aber nur eingeschraenkt.
Das liegt aber ganz einfach in der Natur der Sache. Es geht hier meist um Menschen, die im Berufsleben stehen und die Behoerde will ja, dass das Ehrenamt nebenberuflich ausgeuebt wird.
Wenn also eine hauptberuflich Wirt ist und er wird ins Ehrenamt berufen, darf er selbstverstaendlich seine Kneipe weiterbetreiben.
Klar muss aber sein, eine Berufung auf Lebenszeit und Rentenansprueche kann es nicht geben.
4.000 Bath Aufwandsentschaedigung ist in Ordnung. 8-10.000 Bath reine Aufwandsentschaedigung fuer Kamnan halte ich fuer ueberzogen.

Grundsaetzlich darf die “maximal zulaessige Gesamtarbeitszeit” von 10 Stunden taeglich, mittelfristig nicht ueberschritten werden.
Problematisch wird es, wenn jetzt neben dem Ehrenamt noch eine 3. Taetigkeit ins Spiel kommt! Wobei die Bewirtschaftung von Plantagen, Reisfeldern, Vermietung von Wohnungen, …. auch eine Taetigkeit ist.
Unabhaengig davon ist aber der Interessenskonflikt noch vorrangig.
Wenn man im Ehrenamt die Verrichtung von hoheitlichen Aufgabensicherstellen soll und man aber jetzt (ueber das Ehrenamt) an private Auftraege kommt, mit denen man 20.-50.000 TB verdienen kann und die sehr viel Zeit beanspruchen, besteht die Gefahr, die Erfuellung der hoheitlichen Aufgaben wird darunter leiden.

Ich bleibe dabei, das amerikanische Modell mit den Kautionsbueros und den Headhuntern ist einfach besser!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. Oktober 2015 6:57 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: doch, ist möglich. Bei Beamte muss es angezeigt werden. Meine Frau ist keine Beamtin, man kann sagen, gewählt – da der Kamnan bei uns gewählt wird. Danach bestimmt er erstmal 4 Assistenten und die werden dann bei der nächsten Dorfversammlung vorgestellt und per Mehrheit bestätigt.

4 Assistenten!?
Wenn die Nebenbeschaeftigung bei den 5 Personen gestrichen wird, koennte der Kamnan die Arbeit auch alleine machen.
In D hat in Friedenszeiten kein Beamter, Polizist, Soldat, einen Vertreter!
Es geht ja hier um hoheitliche Aufgaben, das sollten das schon Beamte sein, aber eine “Ernennung” per “Hand-hoch-heben” halte ich allerdings auch fuer bedenklich!
Wahlbeamte, sind, wie es der Name schon sagt , Beamte und sonst gar nichts. Und wenn der Kamnan eine Genehmigung als Wahlbeamter braucht, ist das auch der Assistent.
Was bekommt man denn als Assistent fuer eine Verguetung?

Die Privatisierung wie mit den amerikanischen Kautionsbueros, halte ich fuer viel besser! Die haben dann auch Head-Hunter, wenn einer flitzen geht.

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Ich kenne sowohl in Deutschland, als auch Österreich Bürgermeister, die gewählt sind und daneben eine Gaststätte betreiben. So ungefähr ist das bei meiner Frau zu vergleichen, nicht mit Beamte.

Wenn er gegen die Genehmigung dadurch verstoesst(Zeitaufwand, Hoehe des Verdienstes, ….), oder gar keine hat, geht es ihm wie dem Farang, der mit Touristvisum im Geschaeft seiner Frau “Handreichungen” macht!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: ist gar nicht möglich. Dann wird z.B. bei Polizisten hier die Frau als Geschäftseigentümerin eingetragen und er arbeitet dann in der Freizeit trotzdem voll mit.

Siehe oben!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Wird in Deutschland auch so gemacht.

Das halte ich fuer ein Geruecht!
Sollte auch bei der Steuer auffliegen!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. Oktober 2015 11:12 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: ja, sie hat eine Lizenz für ein Legal-office. Wieviel Arbeitszeit hinter einem Auftrag steckt, kommt auf den Auftrag darauf an. Ob alles online zu erledigen ist, ob meine Frau den Ausländer oder die Thailänderin begleiten muss usw. Scheidungen in Deutschland sind per Online sehr aufwendig, Begleitungen zu Landoffices eher mehr zeitaufwendig.

Nach deutschem Recht waere das nicht moeglich! Was ich auch fuer richtig halte.
Das laeuft ja alles in ihrer Arbeitszeit, die bei dem hohen Zeitaufwand darunter leiden muss. Der “Neben”-Verdienst uebersteigt auch noch die monatlichen Bezuege.

Genehmigung der Nebenbeschaeftigung muss unbedingt mit in die Reform! Alleine schon wegen dem Interessenskonflikt!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. Oktober 2015 11:56 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Meine Frau hätte ihm also auch einige sichere Möglichkeiten aufgezeigt, bei denen er nichts verloren hätte. Kosten etwa: 50.000 Baht.

Nicht schlecht. Als Nebenbeschaeftigung fuer einen Kamnan-Gehilfen! Wieviel Arbeitszeit steckt dahinter?
Gibt es da auch Garantien oder Haftung?

Ich dachte eigentlich, ihr steht mehr auf der Seite der Frauen?!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. Oktober 2015 3:01 am

emi_rambus: in TH sind die Anwaltskosten im Vergleich zur EU relativ günstig. Es gibt aber auch Expats, die haben Rechtschutz im Heimatland abgeschlossen mit weltweiten Schutz. Ich habe auch eine, aber nur für die EU.

Wieso schreibst du jetzt , unter meinem Namen in meine Kommentare rein?!

exil
Gast
exil
4. Oktober 2015 3:46 pm

Gerade wieder hat mich ein Bekannter aus Pattaya angerufen, ein recht vermögender Australier der mit einer ehemaligen Bardame verheiratet war.

Dieser nette aber Blauäugige Kerl hat alle meine Warnungen in den Wind geschlagen, war am Anfang ein wenig vorsichtig aber im laufe der Jahre hat er der Thaimieze begonnen alles zu glauben. Er hat ihr dann sogar eine Kredit und Bankomatkarte von seinem Konto gegeben.

Mit dieser 4 Jahre Verheiratet hat er ihr eine Bar finanziert, zwei Autos und zwei Grundstücke auf ihren Namen gekauft, eines in ihrer Heimatstadt und eines in Pattaya, sie hat dann mit dem Chanot und als Frau eines Farangs Kredite aufgenommen um auf jedes dieser Grundstücke ein Haus zu bauen.

Nachdem die holde Maid sich zu tief an seinem Bankkonto vergriffen hatte und er reklamierte, wurde er einfach vor die Türe gesetzt, da ja alles der Frau gehört.

Zu seinem Glück verliert er nur einen Teil seines Geldes, da er noch früh genug die Notbremse gezogen hatte. Die Investitionen sind weg, ca. 400.000 Euro.

Für mich aber das schönste ist, dass das Geldgeile Luder jetzt die Kreditraten nicht bezahlen kann und beginnt überall Geld zu leihen um die Bank zu befriedigen, mittlerweile hoch verschuldet leiht ihr niemand mehr Geld und sie wird alles an die Bank verlieren. Der Norweger den sie anschließend geheiratet hat, dachte, dass sie bereits wohlhabend sei weil er eben die Häuser und Autos sah, als dann die Geldforderungen immer mehr wurden, machte sich dieser auch wieder aus dem Staub.

Beide sind oder waren Langjährige Gäste im Hotel meines Freundes und mir auch persönlich bekannt. Mit dem Australier habe ich immer noch Kontakt, der jetzt natürlich zugibt besser auf mich zu hören was die Thaidamen betrifft. Ich hoffe es war eine Lehre für ihn.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
2. Oktober 2015 8:32 am

So ist es in D:

Rechtsanwaltskosten können oft regressiert werden. Gelegentlich werden sie vom Staat übernommen, z.B. im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder auch bei Freisprüchen im Strafrecht oder beim Obsiegen gegenüber dem Staat im öffentlichen Recht. In streitigen Verfahren werden auch die Anwaltskosten regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltskosten#Deutschland

Und in TH?

in TH sind die Anwaltskosten im Vergleich zur EU relativ günstig. Es gibt aber auch Expats, die haben Rechtschutz im Heimatland abgeschlossen mit weltweiten Schutz. Ich habe auch eine, aber nur für die EU.

exil
Gast
exil
30. September 2015 4:32 am

Erfreulich für das Kind und den Vater, das alles so verlaufen ist. Entscheidungen für das Wohl des Kindes welches Minderjährig ist und noch zur Schule geht werden eigentlich recht schnell gefällt.

In Thailand ist es sicherlich ausschlaggebend gegen wen man vor Gericht zieht. Für eine ständig betrunkene Mutter, die ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommt, sind die Chancen diesen Prozess zu gewinnen egal wo sehr gering.

Schön einmal etwas positives aus Thailand zu lesen, doch wie hoch ist die Zahl derer die nicht so glimpflich davon kommen. Gerade was die Eigentumsverhältnisse anbelangt, wäre es besser, sehr viele würden sich vorher erkundigen und nicht blauäugig jeden Fetzen Papier unterschreiben den die Holde Maid einem Vorlegt.