Das Verfahren gegen 32 Mitglieder des Pattaya Bridge Clubs ist noch nicht vom Tisch.
Banglamungs Distriktchefs Chakom, der vor eineinhalb Wochen die Razzia in den Clubräumen angeführt hatte (ST.AT berichtete), will nach einem Bericht von Pattayaone den Fall vor Gericht bringen. Ein Richter soll entscheiden, ob die Spieler ein Vergehen oder eine Straftat begangen haben. Laut Khun Chakom sollen sie gegen den Paragrafen 8 des Spielkartengesetzes von 1935 verstoßen und in ihren Clubräumen Alkohol ausgeschenkt haben, obwohl solches in der Zeit von 14 bis 17 Uhr per Gesetz verboten ist.
Der Paragraf 8 untersagt den Besitz von mehr als 120 Spielkarten. Die Ankündigung des Bezirkschefs kommt wenige Tage nach der Verlautbarung der Polizei, keine Anklage zu erheben. Inzwischen haben die Spieler ihre Pässe und weiteren Dokumente zurückbekommen, die hinterlegte Kaution soll ausbezahlt werden, sobald das Verfahren offiziell beendet ist. Khun Chakom glaubt, sollten die Bridge-Spieler nicht vor Gericht kommen, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden.
Was ist da Sachstand? Hat man da gewartet, bis die
Abstimmung„Umfrage“ ueber die Todesstrafe war?🙄 ohne Kommentar!
Du kennst also die Wuerfel-Gesetze nicht?
Wieso die Polizei fragen? In dem Bridge-Fall, „fragen“ die doch selbst den Richter!?
Stattdessen koennten sie ein Normenkontrllverfahren anstreben, dann duerften sie das sehr wahrscheinlich auch!
kommt drauf an, welche WÜrfel – Poker-Würfel könnten eine Gefahr darstellen, andere Kinder-Würfelspiele eher nicht.
weil es da schon Festnahmen gab. Ich meinte vor einem Spiel, kann man die Polizei fragen, ob sie das erlauben.
das erklärst du den Thais nun, wenn geht auch das „Normenkontrollverfahren“ in Thai – du wirst in staunende Gesichter gucken. 🙂
Das hatten die BridgeSpieler auch nicht, die hatten aber zuviele Karten und zuviel unverzollte.
Da die SpieleSammlung (frei fuer Kinder ab 6 Jahren) ein Geschenk ist und vielleicht 10€ kostet, wird da auch nichts verzollt. Haste wieder uebersehen? Meine Schwester war schon 3mal in TH, wenn die aber wegen der Spielesammlung abgeschoben wird, dann war es das wohl,
Auch mein Bruder wird nich mit seiner Frau kommen und die ausserdem von BKK geplante Kreuzfahrt , auch verschieben.
Oder ist das alles auch wieder nur ein Fake der Propanda?
da passiert nix – nur Spielkarten die für Poker usw. verwendet werden können, sollte man eher nicht spielen oder bei der
Polizei vorher fragen, weil die Thais sicherlich Anzeige erstatten, wenn Farangs spielen und sie dürfen nicht.
Gibt das jetzt eine Fortsetzung?
Hat denn das Gericht mittlerweile geklaert, was in TH Gesetz ist??
Mein Sohn spielt oefters mit seinen Dinosaurier-Quartett-Karten im Schulhof. Die LehrerInnen greifen nicht ein, ich denke, die wissen, was sie tun!?!
Meine Schwester will naechstes Jahr den Kindern eine Spielesammlung mitbringen, da sind voraussichtlich 6 Wuerfel drin. Das waere jetzt das Ding, wenn sie am Flughafen festgenommen und ausgewiesen wird. Dann kommt mein Bruder einen Monat spaeter, mit seiner Frau, sicher nicht nach TH! Und meine Schwester sicher auch nicht mehr! 👿
die sollten ev. mal erst warten, wie das Bridge-Verfahren ausgeht. Auf keinen Fall darf um Geld gespielt werden.
Von was traeumst du nachts?
Gibt es auch Kaution mit mehrmaliger Einreise?
nein, wenn die ausreisen sollten – wenn das überhaupt geht, ist die Kaution weg. Gut möglich, das beim zeigen und durchziehen der Pässe das rote Lämplein
beim Immi-Officer angeht und dann die Reise schon vorbei ist. 🙂
Wie lange dauert es noch, bis die Kaution verfallen ist?
die verfällt, wenn die Angeklagten flüchten.
Also den Link fuer Interessenskonflikt habe ich schon oft genug rein gestellt , also einfach mal googlen und lesen. Kannst aber gerne nochmal fragen!!
Das bleibt ein Iteressenskonflikt! Wie oft denn noch?
„Verteidigt“ deine Mutter/Frau sonst die Angeklagten (die sie nicht festgenommen hat) selbst?
emi_rambus(Quote) (Reply)
nichts, hab es getestet, keine Probleme mit Firefox usw. – irgendwas stimmt mit deiner IP nicht. Keine Ahnung was…
hab dir das ja gerade bestätigt. 🙂
meine Mutter weniger – wäre mit 84 und aus EU auch etwas schwierig. Meine Frau verteidigt nicht vor Gericht, die holt höchstens einen
Angeklagten aus dem Knast, Kaution usw. – vor Gericht macht es dann ihr Anwalt-Partner. Aber halt nicht bei selbst festgenommmen.
Meine Frau übersetzt dann vor Gericht und der Anwalt verteidigt.
Es bleibt Interessenskonflikt!
richtig, daher wird der Farang oder Festegenommene einen anderen neutralen Anwalt einschalten müssen. Das wird hier auch so gehandhabt.
Andernfalls würde das Gericht die Verteidigung ablehnen. Auch wenn nicht meine Frau dort erscheint, sondern ihr Anwalt-Partner. Auch das
geht nicht.
Da muesste jetzt schon zwei Beitraege zum selben Kommentar „Haengen“!
Aus dem Gedaechtnis (unvollstaendig, aber mit Ergaenzungen):
Bei diesen Assistenten besteht auf jeden Fall ein Interessenskoflikt!!
Die verhaften Menschen und dann, „Kollege kommt gleich!“, holen sie die Leute mit der staatlichen Kaution wieder raus! Da zahlen sicher nicht nur Farangs dafuer!
Und die Farang-Tourist-Police vermittelt und uebersetzt. Voll durchorganisiert!
Richter koennen nur das entscheiden, was in der ‚Royal Thai Goverment Gazette‘ veroeffentlicht und vorher vom Koenig unterzeichnet wurde!
Fuer „suchen“ sind die Anwaelte zustaendig! Wenn der Staatsanwalt bzw Anwalt des Klaegers keine Gesetzesgrundlage vorlegen kann, lautet der Antrag,“Klage abweisen wegen mangelnder gesetzlicher Grundlage“. … und dem wird dann ziemlich sicher so stattgegeben.
Richter sind keine „Suchmaschine“ fuer Polizei und Staatsanwaelte , die nichts finden! 😆
Deswegen (wegen fehlender klarer Aussage= Schwurbelantwort) sollten die AAs ReiseWARNUNGEN herausgeben! Das weiss ja keiner und in Spanien und Tuerkei ist das nicht verboten. Nachher kommt es noch zu Massen Abschiebungen von Kindern.
Magiere kommen ja schon gar nicht mehr nach TH!
Nur noch Vertreter der ‚Schwarzen Magie‘ (aus Burma?!). Glaubt man der hollaendischen Presse hat Prayut deswegen Hals und Nackenschmerzen! Habe ich auch, das zieht bis in den linken Oberarm. „Kalk-Arm“, das kann man auch auf kurze Entfernungen mit den Injektions-Pistolen der STASI , ganz ohne Magie uebertragen. Schwarz sowieso nicht, wenn dann ROT! So was geben auch „Teilzeit-Presse-Strategie-Berater“ weiter! Auch schon in der zweiten und dritten Generation!
emi_rambus(Quote) (Reply)
das ist richtig. Nur wenn man z.B. hier bei uns bei einer Kontrolle Yaba findet, dann wird eben festgenommen. Danach verdienen sicher Rechtsanwälte
usw. – wir schreiten dann als Firma nicht ein, das geht nicht. Meine Frau kann nicht festnehmen und ihn dann mit Rechnung wieder rausholen.
Da holt er sich dann halt einen anderen Anwalt.
Je mehr ich darueber nachdenke, geht es da eher um Kruemelsucherei, um jemand Unbequehmes abschieben zu koennen. Ich warte noch auf eine Rueckmeldung, aber bei mir sind die scheinbar auch dran.
Wuerde mich nur interessieren, wer sich da als „Teilzeit-Pressestrategie-
VerraeterBerater“ ein Zubrot verdient!Was denn jetzt? Polizeigesetz oder Anordnung von Prayut?
Dann sollten sich vielleicht alle mal den Artikel 9 des UN-Zivilpaktes ansehen!
Es gibt halt Menschenrechte die waren und sind in der Verfassung garantiert und wenn dann in aelteren Gesetzen etwas anderes drinsteht, sind die automatisch nicht mehr gueltig!
Ich habe das heute schonmal geschrieben, dir gehen die Menschenrechte anderer vorbei, aber ich glaube nicht, alle denken so in TH!
Das bezog sich darauf, es waeren 72 Spiele beschlagnahmt worden, das stimmt aber jetzt scheinbar gar nicht mehr, denn heisst es nur noch, es waren mehr als 120 Spielkarten und das waere strafbar!
Und wieviel Wuerfel duerfen die Kinder jetzt im KniffelSpiel haben, ohne abgeschoben zu werden?
Polizeigesetz – meine Frau konnte schon vor 8 Jahren verhaften. Also nicht von Prayuth.
UN ist nicht der Vater von Thailand – meinte Thaksin und Prayuth geht die UN auch am Ar..h vorbei.
ja, sollten garantiert werden. Wurden sie aber nie und jetzt noch weniger, weil durch § 44 alles was in der Übergangsverfassung steht,
aufgehoben werden kann.
nein, ich mag die auch, nur wenn sie nicht da sind, dann sollte man dementsprechend aufpassen.
das ist richtig, es scheint wohl so, das nun der Fall schon bei Gericht ist – die kennen sich mit dem Gesetz sicher besser aus, als die Polizei,
die vorher ermittelt hat. Also wird man nun erst jetzt erfahren, wie das Gesetz lautet und was erlaubt war und was nicht.
ich weiss nicht, wieviele Sätze Würfel erlaubt sind. Ich weiss nur, das Würfelspiele gleich behandelt werden wie Kartenspiele, wenn es
um Geld geht. Man wird halt annehmen, das man gewerblich würfelt, wenn einer mit 10 Sätzen Würfelspiele im Rucksack ertappt wird.
Man muss halt acht geben, Glücksspiel ist verboten und da fällt dann alles darunter.
Schon wieder was neues?Meine zwei letzten Beitraege hier , erscheinen nicht „Oben“sondern irgendwo in der Versenkung! Hast du was an der Funktion „Antworten “ geschraubt?
emi_rambus(Quote) (Reply)
vielleicht weil ich deine Kopie immer lösche und das Original dann freischalte. Ich werde mal das Original löschen und die Kopie stehen lassen.
Das wird ja staendig nachgebessert! Bisher waren es nur ZWEIunversteuerte Spiele! Wenn man welche im DutyFree (weltweit) kauft und das unter der Freigrenze ist, sollte das kein Problem sein!
Jetzt sind es auch schon nur noch 120 Karten zusammen! Was fuer ein Quatsch! Bridge spielt man mit 52 Karten! Mit 4 Personen pro Tisch ! Wie sollen denn da 120 Karten fuer 32 Spieler ausreichen! Das ist alles an den Haaren herbei gezogen!
Bisher haben sie 120 Karten pro Person kontrolliert, jetzt, wo sie keine 73 Kartenspiele vorzeigen koennen , wird das speziell fuer Farangs, „gebeugt“!
Nochmal, wo ist die Kaution? Wo ist das Gesetz, dass die Polizei ermaechtigt (gemaess STIN) Kaution zu erheben und und das Geld zu „Lagern“? Wo ist der Eintrag ins „Kassenbuch“!
Es darf nicht sein, dass ohne richterliche Anordung (Menschenrechte!!) etwas ueber die vorlaeufige Festnahme hinaus passiert. Dazu gehoert auch die Kaution. Die MUSS also dort treuhaenderisch verwaltet werden! Nicht bei der Polizei!
Also, wenn die dort im Club (geschlossene Gesellschaft) Alk.Getraenke „verteilt“ werden, und das zu Einkaufspreisen notiert, aufgeschrieben und abgerechnet wird, kann das kein Verstoss gegen das AusschankGesetz sein!
Wenn doch, dann muessen sofort die Kautionsbetraege der Spieler zurueckgezahlt werden und die, die Alk getrunken haben muessen bestraft werden! Der „Wirt“ dann auch, aber nur so wie thailaendische Wirte auch. Also vielleicht 600TB beim ersten Mal!?
Aber vorsicht, von wegen Praezedenzfall(!!), DANN muss die gleiche Regel natuerlich auch fuer thailaendische Bridgeclubs gelten und nicht nur das, auch fuer alle Unteroffiziers- /Offiziers-Casinos bei Militaer, Polizei, Grenzschutz, NP-Behoerde, Immi, …… UND nicht zu vergessen, bei so Einrichtungen wie GOLF-CLUBS und natuerlich auch auf Flughaefen! Nicht zu vergessen auch Hausmeister-„Raeume“ in Schulen, und der ganze Tourismus-Bereich (Gaststaetten, Hotels, ….), Zuege, Bahnhoefe, Flugzeuge, …. illegale Casinos, …. Es gibt viel zu tun, packen wir es an!
Dieses Alk-Ausschank-Gesetz zum Schutz der Kinder ist ….. „weltfremd“ , weil bisher konnte man schon offiziell in der Zeit Alk in grossen Mengen kaufen! Es gibt effizientere Moeglichkeiten, die Kinder zu schuetzen, dann muessten aber die „Schuetzer“ in die Senkrechte kommen und das 24 Std am Tag (Schichtbetrieb)! Das gilt natuerlich auch fuer Bereiche wie Gluecksspiel, Prostitution, ….!!
Na, jetzt bin ich aber mal auf die vielen
AusredenSchwurbeleien gespannt! 😆Ich bleibe dabei, hier geht es nur um FTF!
Die AAs sollten Reisewarnungen herausgeben, weil sonst werden demnaechst Praezedenzfaelle exerziert fuer Kinder, die zu viel Wuerfel im Kniffel-Spiel hatten und Zauberer werden auf der Buehne beim 3.-5. Trick vorlaeufig festgenommen! 😆
Gibt es eigentlich fuer den Einzelhandel Sondergenehmigungen? Da haben viele mehr als 120 Karte und xy Wuerfel. 🙄
vermutlich bekam nun die Presse die Anklageschrift zu Gesicht und da stehen dann natürlich genau die Dinge drin, für die eben die Farangs
gerade stehen müssen.
die werden die wohl von zuhause mitgebracht haben.
es geht nicht um Bridge, das in TH nicht gespielt wird – es geht um ein Gesetz aus dem Jahr 1935 und ev. hat man damals im Päckchen 60 Karten.
Also dann 2 Päckchen wären dann erlaubt, pro Haus, Club oder eben Condo.
weil es vermutlich verboten ist, das sich 32 Spieler zusammen finden und Karten spielen, denk daran – 1935.
gebeugt kann da eigentlich nichts werden. Das Gesetz wird man übersetzen und den Spielern vorlegen, zumindest werden Dolmetscher bei
der Verhandlung den Farangs das Gesetz erläutern. Werden sie verurteilt, wird sich der Richter auf dieses Gesetz berufen.
Dann können Anwälte das schon feststellen, ob es das Gesetz so gibt oder nicht. Polizei kann viel beugen, vor Gericht aber nicht mehr.
bei der Polizei – Safe oder Bank. Da die diese ja wieder auszahlen müssen, wenn es zu keiner Anklage kommt. Verfällt eine Kaution,
geht das in die Staatskasse.
im Polizeigesetz.
So ist es in TH erlaubt, das Polizei eben verhaftet, auch Volonteure, Hilfspolizisten dürfen in TH verhaften.
Haftbefehle werden eben nur ausgestellt, wenn der Beschuldigte nicht zur Vorladung erscheint – hatte ich schon mal geschrieben. Also Flüchtige.
Versuch nun das ganze dir Stück für Stück näher zu bringen.
Wenn jemand festgenommen wird, darf die Polizei ihn im Polizeiarrest festhalten, bis zur Verhandlung. Hatte ich auch schon geschrieben.
es können also sowohl Polizei, als auch Ankläger und Richter Kaution bewilligen. Bei den Kartenspielern hat das die Polizei festgesetzt.
Also es läuft schon nach Thai-Gesetzen alles korrekt. Wie schon erwähnt, die Polizei in TH hat viel Macht.
http://www.pattayapeople.com/archives/LGM-2013Sep-issue413-week4/LGM-413-week4-Sep-2013.pdf
es wird ein Kautionsbuch geben, wo alle Polizei-Kautionen vermerkt sind.
doch, das geht in Thailand – bis zu 84 Tage kann dich die Polizei festsetzen, wenn du die Kaution nicht bezahlst. So wie es aussieht, benötigen die
dazu nicht mal einen richterlichen Beschluss.
wie schon erwähnt, kann die Polizei von sich aus, Kaution einkassieren. Das muss sie dann auch bei sich verwalten, aufzeichnen, kommentieren und
später ev. wieder zurückzahlen. DAs gleiche muss wohl Ankläger und Richter, wenn die Kaution verlangen.
nein, die haben gar keine Alkohollizenz, dürfen also im Prinzip gar nichts ausschenken, schon gar nicht – wenn abkassiert wird. Dazu benötigt man eine
Schanklizenz. Ob sie dann auch noch steuerlich belangt werden bzw. wegen fehlender Buchführung, weiss ich nicht. Aber wenn man die Farangs
ficken will, wird man es können.
ich gehe eigentlich nicht davon aus, das sie bestraft werden. Welcher Richter möchte den auf einen Schlag weltberühmt werden, negativ natürlich.
Aber er könnte es, wenn die Angaben im Bericht stimmen. Dann setzt er eine Strafe fest, entweder Geldstrafe oder Bewährungsstrafe, wenn es mehr
Delikte sind. Da sie ja öfters gespielt haben, könnte er sie noch als Wiederholungstäter anklagen, da es viele Farangs waren – als kriminelle
Vereinigung (!Ironie!)
wenn er sie „absolut“ freispricht, dann kann er das auf Bridge einschränken. Dann ist Bridge-Spielen ohne Geld in TH erlaubt. Auch beim Bridge-Club in
Chiang Mai. Nicht für Poker usw. Er kann auch urteilen, das Kartenspielen ohne Geld prinzipiell erlaubt ist – auch das wäre möglich.
Oder er spricht sie nicht absolut frei – also nur deshalb, weil sie das Gesetz nciht kannten, dann ist Bridge in TH tabu.
Ein Richter hat viele Möglichkeiten, vor allem der letzte im Glied, der Richter vom Supreme Court. Ich gehe aber davon aus, das niemand wegen
5000 Baht, jahrelang in TH bleibt bzw. Anwälte einschaltet usw. Gibt es eine Geldstrafe, werden die 27 Farangs wohl nicht wieder nach TH
kommen oder zumindest Bridge spielen.
nein, es gibt keine SOndergenehmigungen für den Einzelhandel – finden die dort mehr als 120 unversteuerte Karten, z.B. unter dem Ladentisch,
sind die auch dran.
In Zivil , so wie von dir beschrieben vorsaetzlich unbewacht Autos abstellen und dann sich „kontrollieren“ lassen!
Wer Jaaba und blutige Messer unterschiebt, macht das auch mit Bridge-Karten!
blutige Messer – das war eine Story. Wer soll den die Bridge Karten untergeschoben haben, Militär, Polizei, HiPos, Farang-Volonteure.
Nicht soviel Action-Filme gucken 🙂
Wie gewohnt haengt der Beitrag im Mod-Filter!
Wieso erscheint dieser Beitrag so weit unten!? Aeltere Beitraege, auch von mir, decken den Beitrag ab! Liest dann natuerlich keiner mehr! :moho:
Das ist nicht das erstemal!
emi_rambus(Quote) (Reply)
nein, kein Missbrauch – die Polizei darf das lt. Gesetz – momentan 7 (x 12) Tage laut Anordnung von Prayuth. Vorher 48 Stunden.
das ist schon möglich – da der Nai Amphoe auch keinen Plan hat, kann ich dies nur auch so weitergeben, immer wieder mit Ergänzungen und Korrekturen.
doch, gibt es schon. Nur bringt das bei uns der Staatsanwalt zum Richter, nicht die Polizei. In D benutzt man auch die Option, ein hohes Gericht
anzurufen, um einen Fall beurteilen zu lassen. Ist nicht ganz das gleiche – aber ähnlich, das macht aber meist der Richter bevor er ein Urteil
spricht. Meist wird das dann dem VerfGH oder dem EuGH vorgelegt, die geben eine Empfehlung ab und nach der urteilt dann der Richter.
Hier macht das halt der Nai Amphoe mit der Polizei zusammen. Das geht in TH.
naja, die sind halt unsicher beim Bridge. Beim Rummy, Poker wäre alles klar, aber nicht beim Bridge. Spielt ja auch fast kein Thai.
Sind also extreme Ausnahmefälle.
tja, ist es aber. Die hören nicht auf Farangs.
ne, eigentlich landesweit gleich. Jede Polizeistation kann dich einsperren, erstmal 7 Tage festhalten, danach verlängern.
Du kannst nichts dagegen tun, ausser einen Anwalt holen, der dich aufklärt, welche Möglichkeiten du hast. Hol dir dann Mike Slanina, guter
Mann – spricht auch Deutsch, ist Schweizer.
schwierig.
Und was hat die Dame vom Thai-Bridge-Verband, es gaebe ein neueres Gesetz (??196X) , welches das BridgeSpiel ausdruecklich erlaubt und TH schickt sogar Spieler zu den ASEAN-Spielen! 🙄 Und jetzt will man einen Richter pruefen lassen, welches Gesetz gueltig ist?! ?!
Wenn man nach einem neueren Gesetz Bridge spielen darf, braucht man dafuer mit 4 Spielern 52 Karten . Folglich koennen 34 Spieler nur spielen wenn 8-9 mal 52 Karten da sind! Also 468 Karten. Wie soll das denn mit 120 Karten gehen!
Was machen die Kinder, die im Pausenhof an die 200 Spielkarten haben. Die gibt es in fast jedem Tante-Emma-Laden fuer 5TB etwa 12 Karten und da sind auf einer Pappe 12 Paeckchen drauf. Das waeren 144 Karten, da hat der aber 2-3 Pappen voll. Beim Chinesen bekommt man die 12 Paeckchen fuer 50 TB, aber der hat dann auch zwischen 50-100 Dutzend da rum haengen!
ich sehe das so, das es nun wohl mehr um die Lizenzen geht. Benötigt der Club eine Lizenz, der Golfclub benötigt eine.
Benötigt man für Alk-Ausschank eine Lizenz – ich denke ja, usw.
Das wird nun alles geprüft und dann mit einem Urteil versehen, falls man es nicht vorher einstellt.
wenn die Steuerzeichen drauf sind, dürfte es kein Problem sein. Die Kinder werden sicher keine unversteuerten Karten erwerben können.
Genau darum geht es und unser „guter“ Militärdiktator macht mit, denn
es geht darum dass auch seine Leute die dieses Sch….spiel mitgemacht haben
nicht ihr Gesicht verlieren!
Aber um ein Gesicht zu verlieren muss man erstmal eins haben!
Thailands grosse Lächerlichkeit geht in die nächste Runde.
Nun hat man nur 5000THB pro Nase erbeutet und soll die
eventuell sogar noch zurückgeben?
Keinesfalls ! Da kämpfen die Unterbelichteten feige weiter!
berndgrimm(Quote) (Reply)
Jedes Urteil kann angefochten werden! Jetzt bin ich ja gespannt, wo die 72,x Kartenspiele vorgezeigt werden!
Das mit dem Alk ist jetzt neu!? Clubraeume sind doch wie geschlossene Gesellschaft!? 🙄
FTF: F.ck The Farang!
Was ist denn der Khun Chakom? Banglamungs Distriktchef!? Also gewaehlter Beamter der Lokalverwaltung? Oder ist das der Gouverneur. Der kann ja Klage einreichen, aber entscheiden muss der Staatsanwalt. Da es ein Landesgesetz ist, kann da ein Distriktchef eigentlich nichts „bewegen“!?
Warum sollten denn die Farangs nicht zur Verhandlung kommen? Die wollen doch ihre Kaution zurueck! Und keinen Präzedenzfall!
Wo ist die eigentlich? Gab es einen Haftbefehl? Ohne Haftbefehl keine Festnahme und keine Kaution!?
War es dann vielleicht nur eine …. „Polizei-Kaution“? WO ist die dann?
emi_rambus(Quote) (Reply)
nicht alle – einige Militärgerichtssachen können nicht beeinsprucht werden.
die werden sicher vorgezeigt, real oder mit Foto. Da gibt es aber auch keine Dementis von den Farangs, wird also wohl stimmen.
das wird man wohl auch klären, ob es ein geschlossener Club war, oder ein offener.
nein, eher Nai Amphoe.
richtig, der hat den schwarzen Peter nun einfach dem Gericht übergeben. Somit ist er raus aus dem Spiel. 🙂
Auch nicht schlecht.
sowie es aussieht, will der eigentlich nichts bewegen. Er ist sich vermutlich beim Gesetz nicht sicher und lässt das durch das Gericht nun
prüfen. Kluge Entscheidung – damit hat er dann in Zukunft Sicherheit und kann die Polizei dementsprechend anweisen. Die kennt sich selbst
nicht so genau aus.
doch, die werden kommen müssen. Kann ja auch eine Strafe geben.
was die wollen, ist irrelevant. Wenn der Richter der Meinung ist, Kartenspielen ist erlaubt, trinken nicht: 5000 Baht Strafe für jeden – dann ist
die Kaution weg.
hab schon einigemale erklärt, in TH benötigt man keinen Haftbefehl, es reicht die Festnahme durch die Polizei. Nur bei Flucht wird dann
ein Haftbefehl ausgestellt. Ermordest du heute einen Thai, gehst zur Polizei, wirst du festgenommen und eingebuchtet, ohne Haftbefehl.
Ich weiss aber nicht, ob die dann was anderes ausstellen, einen Festnahmebefehl oder so was. HB eben nur bei Flucht.
in TH ist es eigentlich in solchen Fällen meist immer eine Polizei-Kaution, die haben hier mehr Macht als in D.
Die wird in der Polizeikasse sein, wo die Strafgelder lagern. Oder die zahlen das auf das Polizeikonto bei einer Bank ein.
Wieso ist meine Antwort jetzt unter deinem Beitrag?!
Welche denn? Ausserdem ist das hier keine Militaergerichtsbarkeit!
Dann, lieber STIN erklaere mal, was die Polizei alle 12 Tage beim Richter macht? Aber bitte nicht wieder einfach vergessen!
Weltweit gibt es eine vorlaeufige Festnahme (ohne Haftbefehl).
Ich weiss , Grundrechte anderer interessieren dich …. nicht solange du „dein“ Recht auf Pressefrieheit hast!
Was ist denn das fuer eine „Beschaeftigungsmassnahme“?
Warum wendet er sich nicht an die zustaendige Rechtsabteilung! Die Gerichte sind zu bis obenhin und nur, weil sich einer mit seinen Gesetzen nicht auskennt, reicht man eine Klage ein? Vorher laesst man aber noch Leute festnehmen, konfisziert die Paesse und kassiert eine Kaution.
Das habe ich ja noch nie gehoehrt! Das ist bestimmt auch ein Missbrauch! Warum fragt er denn nicht die Polizei? Die war sich zunaechst ja sicher.
Mein Gott, was fuer ein Land! Die Verwaltung macht selbst Gesetze und wenn sie sich nicht mehr sicher ist wird jemand mal so eben angeklagt, um es vom Richter „klaeren“ zu lassen .
Und was ist mit den Menschenrechten, die in der Verfassung ganz oben garantiert sind!?
Warum fragt der eigentlich nicht den Staatsanwalt? Der Richter prueft nur ab, was der Staatsanwalt und Rechtsanwalt vortraegt? Oder weiss der das auch nicht?
Was der Richter „meint“ ist irrelevant, denn insbesondere er muss sich auch an Recht und Gesetz halten! Und seine Entscheidungen sind ueberpruefbar!
Er ist lediglich nicht weisungsgebunden!
Du meinst also, die Polizei weiss welche Macht sie hat, da kann man mal sehen, andere sagen , die macht was sie will!
ICH kann mich hier ohne Kommentare (die es in TH wahrscheinlich gar nicht gibt) und eine verstaendliche Uebersetzung nicht festlegen, aber du STIN hast ueberhaupt keinen Plan und sorgst staendig nur fuer Verwirrung!
Natuerlich hatten wir die fuer unseren Bereich erforderlichen KOMMENTARE (aktuallisiert) auf dem Tisch stehen und haben nur in Notfaellen das Rechtsamt eingeschaltet.
Aber es waere nie einer auf die Idee gekommen, einen Rechtsstreit zum Richter zu bringen, „um das zu klaeren“.
Man muss ja daraus schliessen, die haben all die Jahre ihren job nicht richtig gemacht, weil sie das Gesetz nicht kannten?!
Wir haben auch Rechtsstreit(e) gefuehrt oder wurden verklagt, das war schon sehr selten, aber verlieren war noch seltener!
Auch das darf meiner Ansicht nach in TH nicht so sein!
Aber wahrscheinlich ist es von Polizeistation zu Polizeibehoerde , …. unterschiedlich! 😥
Im Netz geht gerade rund, im „ungefaehrlichen ChiangMai“, wuerde man Fahrzeugen an Tankstellen Drogen unterschieben und dann wuerden die Fahrzeuge kontrolliert und duerften fuer 10-30.000TB weiterfahren.
Kann das Militaer dem nicht ein Ende setzen?!
emi_rambus(Quote) (Reply)
die verlängern die Haft, per Anordnung vom Richter, wenn die überhaupt immer nötig ist. Bin da gar nicht so sicher. Aber auf jeden Fall kein
Haftbefehl, wie wir in kennen. Weil man las schon öfters, das Angeklagte nicht vor Gericht erschienen, die auf Kaution frei waren und das Gericht
dann drohte, einen haftbefehl auszustellen. Das heisst also, die hatten noch nie einen ausgestellt, auch nicht bei der ersten Festnahme.
vermutlich gibt es hier nicht nur eine vorläufige Festnahme. Sondern man nimmt Personen mit auf die Polizeistation, dort wird mit oder ohne
Staatsanwalt/Gericht die Kaution ausgehandelt und danach geht man wieder. Zahlt man keine Kaution, bleibt man in Haft bis zum Gerichtsurteil.
Alles ohne Haftbefehl.
doch, schon – nur wenn es die in TH nicht so gibt, wie in D, muss man das halt akzeptieren oder man verlässt das Land.
Ja, so ist Thailand. Die Polizei hat die Macht, zusammen mit den zuständigen Zivilbehörden, eine Anklage einzuleiten, oder fallen zu lassen. Das geht in
D nicht, kann nur der StA. Da sich Polizei und Nai Amphoe nicht sicher sind, ob in TH Karten gespielt werden darf, schieben die halt die Prüfung
zum Gericht. Ähnlich wie in D, wenn sich Gerichte nicht sicher sind, schieben sie das an den EU-GH oder BGH/VerfG zur Prüfung.
Die Gerichte entscheiden dann bindend.
es gibt momentan keine Garantie für Menschenrechte, weil egal was in der Verfassung darüber steht, alles mit § 44 aufgehoben werden kann.
Nai Amphoe und Polizei wollen eine Grundsatzentscheidung vom Gericht, keine Erklärung vom StA die nicht bindend ist.
kommt darauf an, wie der das auslegt. Waren 121 Karten vorhanden, kann er – muss aber nicht, eine Strafe verhängen. Ist das Trinken in
geschlossen Clubs erlaubt, in offenen aber nicht – kann er das betrachten wie er will. War die Tür versperrt, war sie offen, gingen Leute ein und aus usw.
Der Richter ist in seiner Entscheidung normalerweise nicht weisungsgebunden – er urteilt im Rahmen der Gesetze und die sind in TH meist sehr
schwammig.
richtig, werden die Farangs verurteilt, können sie die nächste Instanz, das Berufungsgericht anrufen. Bestätigen die das Urteil, dann noch
den Supreme Court, dann ist aber Schluss und die 5000 für immer weg, wenn die das Ersturteil auch bestätigen.
das gibt es schon lange. Wenn ich Mae Sai fahre, bleibt meine Frau meist in der Nähe des Autos. Alles versperrt natürlich, aber auch im Blickfeld und
so parken, das viele Leute dort sind. Also niemals irgendwo einsam. Sonst wird man ev. ohne es zu wissen, zum Drogenkurier.
Was soll das Militär da machen?
nun kommt etwas mehr Licht in den Fall. 120 ausl. Karten durften die Spieler zusammen haben. Es waren aber mehr, alle unversteuert.
Das ist das Delikt. Dann ging es nicht um den Alkohol selbst, es wurde dort wohl Alkohol auf Bestellung, wie in einer Bar serviert.
Dazu hatte der Club keine Ausschank-Lizenz. Naja – also mal sehen, wie das der Richter sieht. Wenn das nun stimmt, kann er aufgrund
seines Amtes freisprechen oder auch verurteilen, wenn er pingelig ist.
Jetzt ist ein Beitrag weg, obwohl er schon sichtbar war! Ach so, die verschwinden jetzt auch in der Versenkung. Wie soll denn sich hier noch einer zurecht finden?
Das ist ein neuer Beitrag!
Wenn der Golf-Club eine Ausschanklizenz hat, darf ertrotzdem nicht zwischen 14-17 Uhr ausschenken, obwohl meine Kinder erst um 17 Uhr aus der Schule kommen?! Der Richter kann in TH nur aufgrund des Gesetzes richten, er kasnn kein neues Gesetz machen!
emi_rambus(Quote) (Reply)
ich kenne das Gesetz nicht, das man zwischen 14-17 Uhr nichts ausschenken darf. Ich weiss nur, das man in dieser Zeit keinen Alkohol kaufen
darf. Aber im Restaurant hatte ich bisher keine Probleme. Ich gehe heute auch nach CM jemanden abholen, da werde ich sicher auch ein Beer Lao
in dieser Zeit trinken. Da hat die Polizei irgendwas in den falschen Hals bekommen. Oder die sieht das so, das der Club Alkohol verkauft hat,
als Laden und nicht als Gaststätte – so in der Art. Mal sehen, wie das der Richter sieht. Ohne Lizenz ist es natürlich verboten, wenn dann auch
noch ein Gewinn dazu gerechnet wird, für die Clubkasse.
hat dann natürlich den Vorteil, das die Sache so oder so geklärt wird. Werden die Farangs verurteilt, sind die Bridge-Clubs wohl Geschichte – ansonsten können die natürlich problemlos weiterspielen – man kann dann immer auf das Urteil verweisen.