Bussgeld-Bescheide bald auch in Englisch

Ab August sollen Bußgeldbescheide nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung neben Thai auch in Englisch ausgefüllt werden.

Das berichtet die „Thairath“. Laut dem Leiter der Verkehrspolizei Ekarak Limsangkart kommen nach dem Start des Gemeinsamen Marktes AEC in Südostasien immer mehr Ausländer aus den Nachbarstaaten mit dem Auto nach Thailand.

Und mit einem Strafmandat auf Thai könnten sie nichts anfangen, sie wüssten nicht, wofür sie Geld bezahlten. Die Bußgeldbescheide würden künftig auf Englisch Vor- und Familiennamen des Verkehrssünders, den Grund für die Geldstrafe und deren Höhe aufweisen.

Sie umfassen sowohl die, die von den Beamten direkt auf der Straße ausgefüllt werden, als auch elektronische Bescheide und größere in A4-Form, die per Post versendet werden. Fraglich ist, wie weit die Beamten bei ihren geringen Englischkenntnissen landesweit in der Lage sind, die neuen standardisierten Formblätter auszufüllen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. April 2016 12:52 am

berndgrimm: Wenn man schon den Westen nachäfft hätte man auch die Rechtsmittel Belehrung
mit reinschreiben müssen.

So ist es!
Auch der Bericht ist wieder voll verwirrend! “Bussgeldbescheid, Strafmandat, Geldstrafe” … was denn jetzt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

Eine foermliche Zustellung ist erforderlich!
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung
und

Durch den Bußgeldbescheid wird in Deutschland das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und gegebenenfalls Nebenfolgen „vorläufig“ abgeschlossen. Ein Bußgeldbescheid verhindert eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung.

Der Bußgeldbescheid enthält
die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
die Beweismittel,
die Geldbuße und die Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbotes.

Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich.

Der Bußgeldbescheid muss Hinweise darauf enthalten, dass
er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird,
bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann,
der Betroffene spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit (§ 18 OWiG) die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen hat oder
im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen der Vollstreckungsbehörde (§ 92 OWiG) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun ist, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, und

Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) angeordnet werden kann, wenn weder gezahlt noch die Zahlungsunfähigkeit dargetan wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldbescheid

Ich weiss nicht , wie das gehaendelt werden soll! Das geht eigentlich nur um die Expats mit eigenem Fahrzeug.
Die ueberwiegende Mehrheit der Auslaender faehrt mit einem Mietwagen oder einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug. Da kann ueberhaupt keine Zustellung erfolgen!
Was einfach Ziel sein muss, der Fahrer muss angehalten werden und seinen Bescheid direkt erhalten. Und es wird direkt kassiert!
Wo ist das Problem? Auf dem Vordruck muessen die 10 meisten Vergehen in 3 Sprachen jeweils zum ANKREUZEN vorgesehen sein! Und ein Feld fuer weiteres einzutragen.
Der jeweilige Betrag steht damit bei den Ankreuzmoeglichkeiten schon fest! Der Polizist muss den Namen vom Fuehrerschein abschreiben , das sollte wohl machbar sein!?
Da taucht aber dann wieder das Problem auf der Polizist muss Bargeld kassieren und koennte dadurch zu Unregelmaessigkeiten verfuehrt werden. Eine Kamera koennte da Abhilfe schaffen.
Eine Zustellung ueber eine Autovermietung wird schwierig, eine Zustellung ins Ausland fast unmoeglich!
Bei der Anfaelligkeit fuer “Verfuehrungen”, plaediere ich immer noch fuer den bargeldlosen Zahlungsverkehr bei Einheimischen. Aber auch hier sollte eine unmittelbarer Uebergabe des Bescheides erfolgen, wodurch eine erforderliche Zustellung entfaellt.
Es sollte auch schwierig sein, im Nachhinein, zu beweisen (ohne Foto!?) wer das Fahrzeug gefahren hat.

Ich kann nur empfehlen fuer das Ganze ein erfahrenes Planungsbuero zu beauftragen!! Die machen Ablaufvorschlaege, erstellen Vordrucke, machen Vorschlaege fuer Hardware, …. . Die erarbeiten auch ein GESAMT-Konzept und keine vielen Inselloesungen, die an den Schnittstellen nicht passen.
Hier muss eigentlich das Rad nicht neuerfunden werden.

  emi_rambus(Quote)  (Reply)

berndgrimm
Gast
berndgrimm
25. April 2016 2:18 pm

Und mit einem Strafmandat auf Thai könnten sie nichts anfangen, sie wüssten nicht, wofür sie Geld bezahlten. Die Bußgeldbescheide würden künftig auf Englisch Vor- und Familiennamen des Verkehrssünders, den Grund für die Geldstrafe und deren Höhe aufweisen.

Da es eh nur ums Geld geht und sonst um garnix ist dies Alles nur Quatsch mit Sosse!
Wenn man schon den Westen nachäfft hätte man auch die Rechtsmittel Belehrung
mit reinschreiben müssen.
Nur sowas gibts hier garnicht!
Dies soll nur suggerieren in Thailand gäbe es sowas wie “Transparenz”!
Die meisten Leute in diesem Lande leben von der Intransparenz!
Was sollen die in einem transparenten Umfeld machen ?