Verfassung: König wünscht Änderungen

(STIN) Nachdem der König Änderungen an der ihm vorgelegten Verfassung wünsche, erklärte Premierminister General Prayuth Chan-ocha vor Medien, er werde den Vorschlag des Königs aufnehmen und einige Punkte des Verfassungsentwurfs ändern, der im August letzten Jahres durch ein Referendum von der Mehrheit der Wähler angenommen wurde.
Prayuth meinte dazu, das der König etwa 3 Änderungen, die den Status des Throns betreffen, geändert haben möchte.

Die Änderung der Übergangsverfassung ist nötig, weil diese nicht erlaubt, dass der durch das Referendum angenommene Verfassungsentwurf noch einmal geändert wird.

Erst wenn die Übergangsverfassung dahingehend abgeändert ist, kann die Verfassung
nach den Wünschen des Königs geändert werden.

Der Entwurf wurde dem König am 9. November zur Bestätigung vorgelegt, wofür ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen ist. Da dieser Zeitrahmen nun nicht mehr eingehalten werden kann, geht es bei der Verfassungsänderung offensichtlich unter anderem auch um diesen Punkt.

Kronprinz Vajiralongkorn hatte den thailändischen Thron Anfang Dezember bestiegen. Sein Vater, der langjährige König Bhumibol, war im Oktober im Alter von 88 Jahren gestorben. Der Tod des Monarchen hatte in Thailand tiefe Trauer ausgelöst.

Bisher haben sich schon mehr als 10 Millionen Thais und Ausländer in die Kondolenzbücher eingetragen. Die Regierung hat eine Staatstrauer von einem Jahr
angeordnet. Während dieser Zeit ist der verstorbene König in der Thronhalle in Bangkok
aufgebahrt und kann täglich besucht werden.

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
11. Januar 2017 11:05 am

Zu diesem Thema kann ich wegen LM leider garnix schreiben!
So gerne ich es tun wuerde!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
11. Januar 2017 7:59 am

Grundsaetzlich begruesse ich das Recht des Koenigs, auch bei normalen Gesetzen.

Die Änderung der Übergangsverfassung ist nötig, weil diese nicht erlaubt, dass der durch das Referendum angenommene Verfassungsentwurf noch einmal geändert wird.

Erst wenn die Übergangsverfassung dahingehend abgeändert ist, kann die Verfassung
nach den Wünschen des Königs geändert werden.

Soweit ich es verstanden habe, wurde die durch Referendum angenommene Verfassung (ich denke Verfassungsentwurf ist nicht die richtige Beszeichnung), schon mehrmals geaendert. Schon das widersprach meinem Rechtsempfinden.