38 Jahre Gefängnis für Polizisten

Bangkok Post –      Der Strafgerichtshof verurteilte am Dienstag einen ehemaligen Polizisten in Verbindung mit einem Panzerfaustangriff, der am 20. März des letzten Jahres auf das Verteidigungsministerium durchgeführt wurde, zu 38 Jahren Haft. Das Gericht befand Pol. Bundit Sithithum in den Anklagepunkten für schuldig, einschließlich der Verletzung des Ausnahmezustands. Bei dem Angriff wurde eine Person verletzt. Ein weiterer Verdächtiger, Supanat Hulavej, welcher aufgrund der gleich Tat festgenommen wurde, wurde freigesprochen.

http://www.bangkokpost.com/breakingnews/270563/ex-cop-gets-38-years-for-rpg-attack

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bukeo
Gast
bukeo
14. Dezember 2011 6:58 am

rrsinn………..
geschrieben von Walter Roth , Dezember 13, 2011

Ich kann mich noch an den Fall erinnern, weiss nun aber nicht mehr ob das Attentat nun einem Roten Polizisten zugeordnet werden muss.

Polizei ist im allgemeinen auf Seite Thaksins – daher ist die Aussage Chalerms, das Saeh Daeng von einem Polizisten erschossen wurde – sehr interessant und zeigt nun deutlich auf einen anderen Auftraggeber – nicht die Armee.

Aber das spielt auch gar keine Rolle.

38 Jahre für einen Anschlag mittels Panzerfaust….!!!

Es ist so, wer mit derartigen Dingen schiesst muss mit erheblichem Schaden, ….auch an Menschen, rechnen, trotzdem sind 38 Jahre ein Irrsinn.

nein, ist eigentlich recht wenig – besser als lebenslänglich. Wenn die Strafe in Jahren angegeben wird, so reduziert sich das Strafmass jährlich um einige Jahre – meist am Geburtstag des Königs. Wenn nun also jährlich 5 Jahre amnestiert wird – so geht der Verurteilte in etwa 7-8 Jahren nachhause. Das entspricht ungefähr dem Strafmass – was er für diese Tat in D erhalten hätte.
Also schon in Ordnung.

Gerade auch wenn man sich ansieht wie andere Straffen für vollendeten Mord ausfielen, beziehungsweise wie gewisse Täter sich oft noch Jahrelang mittels Kaution in Freiheit befanden.
WR

ja, soeben war in den Medien, da wird wohl ein Mörder – der seine Frau bestialisch ermordet hat – im nächsten Jahr freikommen, nachdem er zig Jahre erhalten hat, aber das Strafmass jährlich durch die Amnestie reduziert wurde. Somit bleibt dann auch nur mehr eine Strafe von insgesamt ca 10 Jahren übrig. In D sind es 12 Jahre – danach kann ein Antrag eingereicht werden, die Reststrafe auf Bewährung auszusetzen.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
14. Dezember 2011 1:30 am

Da weiss man auch nicht was wirklich Sache war.
Hat es nur ein Lunchpaket gegeben?
Solche Urteile bekräftigen nur den Verdacht
gegen die hiesige Kassenjustiz.
Mit einen “Justizminister” Pracha (dem Oberfrosch)
wird es auch bestimmt nicht besser werden.