Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung

(STIN) Nach mehreren Anfragen an STIN, ob eine Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft – bei Antrag auf Einbürgerung in Deutschland – nötig ist, beantworten wir diese Fragen hier wie folgt:

Bis etwa 2010 verlangten die Ausländerbehörden generell die Ausbürgerung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft – meist nach erfolgreicher Einbürgerung.
Diese Einbürgerungspraxis entsprach der damaligen Weisungslage.

Im Verlauf des Vollzugs der Auflagenbescheide kam es jedoch meist zu erheblichen Problemen bei der Ausbürgerung. Entlassungen aus der thailändischen Staatsbürgerschaft
wurden trotz Bemühungen der Eingebürgerten nur sehr selten auch wirklich vollzogen.
Teilweise waren Ausbürgerungsanträge nach 10 Jahren noch nicht abgeschlossen, andere konnten die hohen Kosten nicht aufbringen.

Aufgrund dieser Erfahrungen der Ausländerbehörden, war daher in der Gesamtbetrachtung festzustellen, das die thailändischen Behörden in der Regel eine Ausbürgerung ihrer Landsleute meist verweigerten. Die Begründungen dazu waren unterschiedlich. Aus diesem Grunde wurde auf der Ministerkonferenz im Jahr 2012 beschlossen, diese Praxis dahingehend abzuändern, das bei Thailändern die Mehrstaatlichkeit hingenommen wird, da ansonsten ein Rechtsanspruch von Ausländern auf Einbürgerung blockiert werden und das wiederum viele Klagen nach sich ziehen würde.

Das Innenministerium beschloss daraufhin, in diesem Fall Mehrstaatlichkeit nach § 12 Abs. 1, Abs. 1, Satz 2 StAG auf Dauer hinzunehmen und das Thailänder nach § 12 Abs. 1, Abs. 1, Satz 2 StAG einzubürgern sind. Bereits ausgestellte Bescheide wurden widerrufen und außer Vollzug gesetzt.

Es ist nun also für jeden Thailänder/Thailänderin – die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen – nun möglich, beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.

 

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"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
30. Januar 2021 9:25 pm

Schauen wir mal wenn Corona durch ist!! 

exil
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exil
31. Januar 2021 2:40 pm
Reply to  STIN

Eine Bekannte in Kundl hat als Zeugin bereits bei zwei Thais als Zeugin unterschrieben. Beide als Kinder nach Österreich gekommen, können die Thailändische Sprache weder lesen noch schreiben, selbst sprechen nur eingeschränkt möglich.

Für Thailändische Jugendliche Männer könnte die Thailändische Staatsbürgerschaft eine Verpflichtung zum Militär darstellen und könnte bei der Einreise zur Verhaftung führen.

In Österreich hat man zwei Jahre Zeit nachdem man die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat die Thailändische zurück zu geben. 

Nachdem man die Österreichische Staatsbürgerschaft und den dazugehörigen Reisepass hat, brauchten beide nur die Staatsbürgerschaftsurkunde und den Auszug aus dem Zentralen Melderegister ins Thailändische übersetzen zu lassen. Der Rest sind Thailändische Formulare. Ein Zeuge reicht und dieser braucht auch nicht aus Thailand anreisen, genug wenn er Thai ist.

Hat genau so 2019 funktioniert und auch 2008 bei meiner Frau, die Kinder können sich mit 18 entscheiden doch für Thailand erst mit 20, da muss die Mutter unterschreiben. 

Wichtig ist, dass man vorweisen kann, dass man bereits Österreicher ist, denn dann kann man auch auf die Hilfe von Österreichischen Ministerien pochen. Funktioniert!!!!!

exil
Gast
exil
1. Februar 2021 12:21 am
Reply to  STIN

Wir kennen mittlerweile einige Thais hier in Tirol durch den Kontakt im Tempel Kundl. Ich denke es gibt in Tirol mehr als 300 Thaidamen die hier verheiratet sind und von in etwa 50 wissen wir, das sie keinen Gedanken daran verschwenden wieder nach Thailand zurück zu kehren. Machen Urlaub in Thailand, aber fühlen sich in Tirol sehr wohl und vor allem Sicher und gut behütet. Haben kleine Betriebe eröffnet und was sehr wichtig ist, dass die Menschen hier nicht Ausländerfeindlich sind, sondern offen und freundlich. 

Wir wissen aber auch, dass dies z.B. in Ost Tirol und Kärnten nicht der Fall ist.

Die Kinder aus den Mischehen können zumeist fast kein Thai mehr und fühlen sich als Österreicher, haben Freunde und auch schon Freundinnen. Im Urlaub lieber nach Italien, Spanien oder Portugal, da man als Jugendlicher Urlauber dort in Discos oder ähnliches darf. Thailand bietet für den Großteil der Teenager nicht sehr viel, außer, dass sie gefährdet sind von anderen Thailändischen Jugendlichen angemacht werden ohne diese zu verstehen.

Unsere Kinder müssen auch kein Thai lernen, außer sie möchten dies unbedingt. Bis jetzt hat noch niemand das Verlangen. Sie lernen Englisch, Französisch und Mandarin. Thai ist eine unwichtige Sprache, außer man möchte in Thailand leben, denn die meisten Thais verstehen weder Englisch noch eine andere Fremdsprache. In manchen Gegenden auch nicht einmal Hochthai. 

Sollte man nur einen Thailändischen Reisepass haben so gibt es nur 37 Länder in die man als Thai ohne Visum reisen darf. Mit Reisepapieren aus DACH Ländern zwischen 121 und 127 Länder. Selbst mit meinem Kanadischen kann man in 114 Länder ohne Visum reisen.

Werner Vollhardt
Gast
Werner Vollhardt
24. Dezember 2018 12:36 am

Meine Thailändische Ehefrau hat seit 15 Jahre die Deutsche Staatsangehörigkeit. Seit dieser Zeit versucht meine Frau die thailändische Staatsangehörigkeit ( .3 Anträge) zurück zu geben. Keine Change

 

SF
Gast
SF
25. Dezember 2018 8:35 am
Reply to  STIN

Mit dem deutschen Pass aus D ausreisen (Flug) und mit dem ThaiPass in TH einreisen, sollte nicht moeglich sein!! Da hatten zumindest die USA einen Riegel vorgeschoben.

Das ist bei den Visaruns von den Thaibehoerden bei Auslaendern genau geprueft worden!

Siamfan
Gast
Siamfan
16. Juli 2018 2:56 pm

Auch hier dauert es ewig lang, bis der Beitrag geeöffnet wird! Das hängt mit den unten angefügten "empfohlenen Beiträgen" zusammen,  die zuerst geladen werden und scheinbar ein riesiges ,  verstecktes (?!) Volumen haben. 

Zur Sache selbst,  ich halte diese Rechtsauskunft nicht für richtig,  weil in einrs Rechtsstaat ein Ministerium keine Gesetze aushebeln kann.