Die Polizei der Provinz Chachoengsao bzw. des Distrikts Ban Pho verhaftete den 31-jährigen Supornchai Nunoi, der ein erst 15 Jahre altes Mädchen vergewaltigte und ermordete. Die Polizei begab sich zudem zum Haus des Verbrechers und entnahm dort DNA-Spuren, die bei der Ermittlung in weiteren Vergewaltigungs- und Mordfällen weiterhelfen sollen.
Der Mann beging bereits in der Vergangenheit mehrere Verbrechen wie Körperverletzung. Nun werden ihm weitere Vergewaltigungen zur Last gelegt, die in den Provinzen Khon Kaen und Chonburi begangen wurden.
Er soll ebenfalls der Mann sein, der vor ca. drei bis vier Jahren in den Provinzen Ratchaburi, Nakorn Pathom und Samut Sakorn mehrere Seniorinnen vergewaltigt haben soll. Die laufenden Ermittlungen sollen mehr Licht in die Angelegenheit bringen.
Am 20. Juli 2017 versammelte sich die Verwandtschaft des 15-jährigen Mordopfers vor der Polizeistation, wo der Mann in Untersuchungshaft sitzt. Neben den Familienangehörigen versammelten sich mehr als 100 Personen und forderten, dass der Straftäter zur Leiche in den Tempel gebracht wird, wo er sich vor der Leiche „entschuldigen“ sollte.
Bei diesem Brauch geht es darum, dass das Opfer dem Täter bei einem Geständnis vergibt. Die Polizei nahm die Wünsche der Verwandtschaft während einer längeren Besprechung entgegen. Ob darauf eingegangen wird, war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt.
<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>,
Schwaetzer hast du mal den Mob erlebt??
Auf der falschen Seite?!?
Du meinst, die oeffentliche Meinung, die UN, …. stehen hinter dieser Foltér und dem erpressten „Gestaendnis“?!
Fuer die Polizei natuerlich eine tolle Sache!ne Flasche LaoKhao und schon wird die Einhaltung des Brauches verlangt.
Ohne Gerichtsbeschluss geht da gar nichts. Das sind elementare Vorraussetzungen fuer einen Rechtsstaat! Ueberhaupt nur daran zu denken, ist der Hammer. Wenn er angeklagt IST (Staatsanwalt bei Gericht) und er will das selbst aus freien Stuecken, bitteschoen. Aber ganz sicher nicht im laufenden Ermittungsverfahren!
DAS mag ja sein, es bleibt aber trotzdem ein verstoss gegen die Menschenrechte!!
Auch das ist „relativ“!!! 👿 Es handeln sich durch diese FOLTERfast genausoviele eine lebenslaengliche Strafe ein, fuer eine Tat , die sie nicht begangen haben!
Das ‚Tatverdaechtige‘, die in der Regel bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestanden haben.
Unter dem Eindruck, den der rasende MOB hinterlaesst, wuerde fast jeder alles gestehen!! Wenn man noch vorher Alkohol an den MOB ausgibt , sowieso!!
Dies ist wohl ein weiterer Fall, wo die UN mit Blind-/Taubheit geschlagen ist.
Ich glaube, bei der Schaira gibt es waehrend Steinigungen auch die Moeglichkeit zur Vergebung!? Dabei ist sogar immer noch ein Richter anwesend!!
In dem Fall hier, nur die Exekutive, die dann nur noch wenig Arbeit hat!! 👿
ja, vll mit deiner persönlichen Meinung über Menschenrechte. Aber ich definiere Menschenrechte nach
der europ. Menschenrechts-Konvention und UN-Menschenrechts-Konvention.
Da ist es nicht verboten.
man kann ja immer widerrufen. Das Recht gibt es auch in TH.
Auch das ist ein Verstoss gegen Menschenrechte!
nein, in Asien, arabischen Ländern, Afrika und Südamerika durchaus üblich.
Das kann in vielen Ländern vor der Todesstrafe retten.
UN hat da nix dagegen. Also intern. betrachtet kein Verstoss gegen intern. Menschenrechte.