In den thailändischen sozialen Netzwerken hagelte es schwere Kritik an einem Vater, der seine 10 Monate alte Tochter auf dem nach Hause Weg in der nordöstlich von Bangkok gelegenen Provinz Nakhon Nayok ans Lenkrad lies und dabei filmte. Nachdem er das Video in den sozialen Netzwerken veröffentlicht hatte, konnte er sich vor der scharfen Kritik der Nutzer kaum noch retten.
Das Video, das mittlerweile in den sozialen Netzwerken seine Runden dreht, zeigt seine 10 Monate alte Tochter namens „Focus“ während der Autofahrt auf dem Schoß ihres Vaters. Dabei umklammern die kleinen Hände das Lenkrad, anstatt das die Kleine in einem Kindersitz angeschnallt auf dem Rücksitz sitzt. Laut den Angaben des Vaters befand er sich gerade zusammen mit seiner kleinen Tochter auf dem nach Hause Weg.
Ihr Vater, der 29 Jahre alte Teerapat Duangdennakthong wurde von den Netzwerk Nutzern als “Moron” und als “Mörder” bezeichnet, nachdem er in seinem Kommentar zu dem Video geschrieben hatte, dass er die Situation für unbedenklich hielt. Er habe während der ganzen Zeit immer eine Hand am Lenkrad gehabt, behauptet er.
„Sie saß während der Fahrt auf meinem Schoß“, versucht er die Situation in seiner Antwort auf die vielen wütenden Kommentare zu erklären. „Sie stand dann plötzlich auf und berührte das Lenkrad“, fügte er hinzu. „Sie haben sie nicht dazu gezwungen“, schreibt er weiter.
„Jetzt beleidigen mich die Leute auf Facebook. Manche Leute nennen mich einen Idioten oder beschimpfen mich sogar als “Moron” und als “Mörder“, sagte er gegenüber Amarin TV.
Allerdings musste Teerapat, der als Automechaniker arbeitet, in seinem Kommentar eingestehen, dass er rücksichtslos gehandelt habe. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass seine kleine Tochter gewöhnlich angeschnallt auf der Rücksitzbank in einem Kindersitz sitzt.
Während der laufenden Videoaufnahme unterhält sich der Vater mit seiner Tochter und fragt sie: „Was machst du da? Was siehst du da“? Die Antworten auf seine Fragen liefert er sich gleich selber. Ich lerne Autofahren. Ich passe auf jeden auf, der meinen Weg kreuzt” fügte er weiter hinzu.
Auf Facebook wird die Geschichte nach wie vor weiter verbreitet und zieht ihre Kreise. Die meisten Benutzer sagen in ihren Kommentaren, dass er sehr leichtsinnig sei und dabei das Leben von unschuldigen Menschen auf der Straße gefährdet haben könnte.
Andere Nutzer haben dagegen auch noch erhebliche Zweifel an der Erziehung seiner kleinen Tochter.
Da stehe ich dazu! 😉
Diesen Beitrag versuche ich seit Std bei Firefox abzusetzen. Geht nicht. Ziehst du nach Nordkorea um!?
Ein Gesetz kann nur durch ein Gesetz aufgehoben werden. Durch dein Geschwurbel sicher nicht. Und schon gar nicht, wenn etwas im Gesetz NICHT drin steht.
So was kindisches muss ich mir nicht geben!
Ich bleibe dabei, der §57 ist weiter gueltig!
Ich werde mich hier an dem Schwachsinn nicht mehr beteiligen!!
emi_rambus(Zitat) (Antwort)
wie oft denn noch?
Es gibt natürlich ein Fahrlehrer-Gesetz/Dekret – sonst könnten Fahrlehrer nicht mit Ausweisen versehen werden und eine Lizenz erhalten.
Guck mal nach in Link 11-13 – dort steht klar und deutlich, das gem. Fahrschulgesetz, dieses und jenes zu beachten ist. Sogar die Räumlichkeiten
sind in einem Gesetz geregelt.
Ich schreibe zwar immer von Gesetz – muss aber fairerweise einräumen, das es auch durchaus eine Anordnung gem. § 44 sein kann, das einem
Gesetz gleichzustellen ist – TH ist ja eine Militärdiktatur und das Wort eines Diktators ist nun mal Gesetz.
Also versteif dich nicht soviel auf die Bezeichnung „Gesetz“ – kann auch ein Dekret, Anordnung, § 44-Gesetz usw. sein.
Ohne etwas, kann kein Fahrlehrer verifiziert werden und keine Fahrschule kann eine Genehmigung vom Bildungsministerium und DLT erhalten.
Müsstest du als Beamter eigentlich wissen.
ja, richtig. TH war bis vor Jahren wohl eines der wenigen Länder, wenn nicht das einzigste – das keine legale Möglichkeiten hatte, fahren
zu lernen. Da hilft auch der § 57 nix, weil der setzt voraus, das ein Fahrzeug zur Verfügung steht und es setzt voraus, das ein Begleiter mit
3-Jahres-FS vorhanden ist.
Was machen aber die Millionen Thais, die das nicht haben? Die hatten in TH noch nie eine Möglichkeit, legal fahren zu lernen.
Als ich 1985 in TH ankam, hatte im Dorf nur der Kamnan eine alte, nicht verkehrstaugliche Schüssel, sprich: Auto. Sonst niemand.
Auch kaum Motorräder. Ich habe der Familie dann das erste Motorrad gekauft, das ich dann auch bei Besuchen verwendete. Niemand hatte
sonst ein Motorrad. Fahrräder waren in.
absolut falsch, bist du wirklich ehem. Beamter – kann ich kaum glauben.
Ein Gesetz wie z.B. das Staatsbürgergesetz wurde von De Maiziere mit Minsterial-Verfügung aufgehoben.
Nun können Thais 2 Staatsbürgerschaften haben – lt. Gesetz, das heute noch im Gesetzbuch steht, gehört Thailand nicht zu den
Staaten, wo eine Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt wäre. Durch Ministerialverfügung wurde das Gesetz ausser Kraft gesetzt.
Mir ist klar, das kann jeder nachfolgende Minister wieder aufheben, hat in TH aber wohl beim § 57 keiner gemacht.
Gilt schon seit 1992 nicht mehr. Auch wenn es dir nicht passt.
wenn es nicht drinsteht, gibt es diese Ausnahme eben nicht. Ausnahmen müssen durch Dekrets, Gesetze genau definiert werden.
Ich kann mich nicht darauf berufen, das – wenn etwas nicht im Gesetz steht, es dann möglich wäre. Nein, ist es nicht.
Lt. Versicherungsgesetz ist fahren ohne FS in TH verboten. Wenn man AUsnahmen haben möchte, müssen die als Ausnahme-Regelung im Gesetz stehen.
Tut es aber nicht…..
das mag vor Gericht sogar auch gültig sein, wenn es keine Dekrets dazu gibt. Dann wirst du wegen Fahren ohne Versicherungsschutz
verurteilt. 🙂
Wie schon erwähnt, bei uns zieht man die aus dem Verkehr, deshalb fährt auch keiner mehr auf der Strasse. Höchstens im
Reisfeld oder Fussballplatz. Jene die den DLT anrufen, bekommen die Auskunft: gehen sie zur Fahrschule.
Auch das Todesstrafe in Hessen ist noch gültig, kann nur wegen dem GG nicht angewandt werden. Würde man
das GG ausser KRaft setzen, wäre das Gesetz sofort wieder gültig. So auch in TH beim § 57.
Kommt aber nie wieder. Man hat klar und deutlich in mehreren Pubklikationen erklärt, das es momentan nur
2 Optionen gibt:
Fahrschule oder DLT – Ausbildung. Andere Optionen gibt es nicht, ausser natürlich am Privatgrundstück zuhause.
Hat unsere Angestellte gemacht. Die konnte danach das Auto starten, aber fahren nicht – nur kurz vorwärts und rückwarts.
Hatte den FS und konnte nicht fahren. Hier kenne ich auch eine Thai, die hat im Urlaub ihren FS gemacht. Kann auch nicht
fahren, sagt sie selbst.
guter Vorsatz.
So, das ist jetzt ein weiteres Mal, wo du dich vor der Anwort drueckst.
Ich habe das Versicherungs gesetz damals uebersetzt, und da stand NICHTS dergleichen !
:Liar:
Hast du das selbst geschrieben!?
55555555
DAS SCHLIESST NICHTS AUS!
Nach deiner Auslegung duerfte es keine Pruefungsfahrt bei den DLTs geben, weil die dann (wenn nicht auch ueber §57) versichert waeren.
Du laberst und du kommst den Aufforderungen nicht nach. Im Versicherungsgesetz wird das nicht ausgeschlossen.
So Lieber Wendehals, hier gibt in den naechsten 300 km keine Fahrschule fuer Zweiraeder, aber Trotzdem nehmen die DLTs weiter MopedFueherscheinpruefungen ab!
Es gibt auch noch kein Fahrschul – und FahrlehrerGesetz.
Und im §57 steht auch nichts von einer Altersbegrenzung.
einfach mal DLT oder Polizei fragen. Fahren ohne FS ist in TH verboten. Es gibt keine Ausnahmen.
Wenn es noch im Gesetz steht, heisst das noch lange nicht – das es kein Dekret dazu gibt, das dieses Gesetz aufhebt.
Macht man in D laufend und auch in TH.
Ich kann ja nix dafür, bei uns im Norden ist es nicht erlaubt – definitiv nicht und die Thais bei uns wissen das auch.
Machen sie es trotzdem, ist es illegal und keine Versicherung in TH zahlt einen Baht.
Bring mir einen einzigen Link, das es anders ist. In deinem Versicherungsgesetz stand ebenfalls nix von einer Ausnahme nach § 57.
Wenn nix drinsteht, gibt es das auch nicht.
nein, ist nun mal so und deckt sich mit den Aussagen der DLT, Polizei und Versicherung. Alles schon gefragt.
Mit den Prüfungsfahrten gab es viele Probleme, weil die auch illegal waren. Meist ohne Nummer, das wird momentan auch gerade
geändert. Ohne Nummer zahlt ebenfalls keine Versicherung was. Wenn etwas bei euch stattfindet, wenn bei euch Thais den 11j Kindern
Motorradfahren auf den öffentlichen Strassen lernen – dann heisst das nicht, das es legal ist. Es ist definitiv illegal. Frag die Polizei.
es wird dadurch ausgeschlossen, weil die Ausnahme nicht drinsteht. Gäbe es eine Ausnahme, müsste diese dort vermerkt sein.
nein, weil das Gesetz schon 44 Jahre alt ist und damals war einiges mehr erlaubt.
Es steht auch nix im Gesetz, wie der Vater oder Kind einen Millionen-Schaden zahlt, wenn das Kind einen Familienvater totfährt o. dgl.
Auch das ist nicht im Gesetz klar und deutlich geregelt. Es steht nur – wie in WIKI auch: der Vater ist verantwortlich, wenn er falsche
Anweisungen gibt. D.h. da in Thailand jeder Vater falsche Anweisungen gibt, weil er den FS gekauft hat, schliesst das eigentlich schon aus,
das man nach diesem Gesetz jemanden das fahren beibringt.
Aber damit wir hier nicht wieder alles aufkochen: mach du das in Ranong einfach mit deinen Kindern. Pack dann auch die Zahbürste gleich ein,
falls was passiert und sie dich verhaften. Weder du, noch deine Kinder sind bei diesen illegalen Aktionen versichert.
Was ein Regenwald aus einem Beamten machen kann – Wahsninn.
Somit war also die Aktion mit dem 10-Monate alten Baby legal. Der Vater hat lediglich dem Baby das Autofahren beigebracht.
Lt. § 57 – weil es gibt ja keine Altersgrenze nach unten.
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:Liar: du hast trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht das zitiert in“Versicherungsgesetz“ wovon du hier fantasierst. In dem von dir Zitierten Versicherungsgesetzt steht NICHTS von diesen Ausschluessen drin.
:Liar: oder direkter :LINK: mit Textzitat (geht auch auf Thai).
STINs Maerchen im Hochformat. Ich dachte das Versicherungsgesetz kam es in den 90ern? 55555
Ausserdem gab es in der DDR keine Reisfelder!! 555555
Es folgen die STINs Maerchen im Querformat! 55555
Hier sitzt die Polizei und die Frau Kamnan auf dem Sozius!! Hoer auf mit diesen Verdrehereien oder bringe endlich nachvollziehbare Links!
Weil er nicht dafuer zustaendig ist! 🙄
Deine unendlichen Gebetsmuehlen langweilen!!
:LINK: oder :Liar:
dazu hab ich die Versicherung in BKK befragt. Die meinen, es gibt keinerlei Ausnahmen. Bei Fahren ohne FS zahlt die Verischerung nicht.
Versicherung ist aber seit 1992 oder so, in TH Pflicht. Wird jemand ohne Versicherung beim fahren erwischt, wird er aus dem Verkehr gezogen.
Ich kann ja auch nix dafür – es gibt diese Ausnahme-Regelung von 1973 nicht mehr, nachdem Fahren ohne FS erlaubt wäre.
Würde ja auch Betrug Tür und Tor öffnen. Landesweit werden alle bestraft, die ohne FS erwischt werden, da kann der Vater als Beifahrer
1000x sagen, er lernt seinen Sohn gerade fahren. Die Polizei würde antworten: geht nur auf der Fahrschule…. – sowie das DLT auch.
Ich habe dazu extra die mehrseitige Dienstanweisung von Frauchen durchchecken lassen. Keine Ausnahme, sie zieht also solche
Kids, die mit dem Vater auf der Strasse fahren üben, aus dem Verkehr und verwarnt sie, schickt sie auf den Fussball-Platz.
Ich kann ja auch nix dafür.
AUsserdem wäre es unverantwortlich, wenn ein Vater riskiert, das sein Kind einen totfährt und dann in den Knast geht, weil er keine
Versicherung hat. Der Vater geht übrigens auch in den Knast, wegen Beihilfe bei fahrlässiger Tötung.
Du hast wieder mal keinerlei Ahnung. Das mit dem § 57 haben schon viele Farangs mit dem DLT geklärt: Nein, ist nicht möglich…. hiess es bei allen
DLTs. Steht auch im WIKI. Es gibt kein begleitendes Fahren in TH.
https://en.wikipedia.org/wiki/Driving_licence_in_Thailand
Du kannst natürlich deinen Sohn einfach knallhart im Strassenverkehr fahren lernen. Wie schon oben genau beschrieben, alles
auf dein Risiko. Fährt er eine Fussgängerin tot, geht ihr beide in den Knast. Versicherung zahlt definitiv keinen Cent.
Wahnsinn, so etwas bei seinen Kindern zu riskieren. Den Eltern sollte man das Sorgerecht entziehen. Hoffentlich ist da deine
Frau schlauer. Sie ging ja auch in die Fahrschule, wird es hoffentlich den Kindern auch vergönnen.
natürlich ist er zuständig. Kenne einen Verkehrsrichter sogar persönlich.
Der §57 gilt uebrigens immer noch!
Siehe Bild oben (ging uebrigens heute sehr einfach: ist was kaputt? 5555)
Hier bringen auch Staatsbedienstete ihren 11-12jaehrigen Kindern schon das Mopedfahren so bei. Die duerfen nicht alleine fahren, lernen aber schon!
Der §57 sieht keine Altersbegrenzung nach unten vor.
nein, aber es steht noch im Gesetz, wie die Todesstrafe in Hessen. Aber wird durch das neuere Versicherungsgesetz blockiert.
Es hilft nix, wenn du dich auf den $ 57 berufst, der Richter dich dann aber aufgrund des Versicherungsgesetzes, das fahren ohne
FS für ALLE verbietet, verurteilt. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer oder der Beifahrer, siehe § 57.
Alleine das, hielt damals viele davon ab, nach § 57 zu lernen. Bei uns haben daher alle auch 1985 immer im Reisfeld oder Fussball-Platz
gelernt, vom besoffenen Vater. Daher auch die vielen Unfälle.
ist illegal. Macht man hier auch, aber wenn man erwischt wird, wird man aus dem Verkehr gezogen. Hab schon gefragt. Sowohl Polizei, als
auch Versicherung. Ist aktuell verboten…..
Aber mach mal mit deinen Kindern und fahr bewusst durch eine Polizei-Kontrolle durch – viel Spass. 🙂
Erklär dann dem Richter alles – der lacht sich tot. DLT erlaubt es auch nicht. Verkehrsministerium ebenfalls nicht und die haben
die Option, ein Gesetz mit Dekret ausser Kraft zu setzen. Dann hilft dir das Gesetz auch nix.
versuchen manche bei uns auch. Lässt Frauchen nicht zu. Steht keine Ausnahme in ihrer Dienstansweisung.
Befolgen die ihre erste Warnung nicht, geht es zur Polizeistation und es kostet Geld. Soviel zu deinem § 57 der schon
längst aufgehoben ist. DLT darf das durch Anordnung und das haben sie wohl, weil es haben schon viele Ausländer angerufen und
nachgefragt, wie man fahren lernen kann: Gehen sie zu einer Fahrschule, hiess es dann landesweit.
Anordnungen/Dekrets/Ministerverfügungen können Gesetze ausser Kraft setzen. Kann natürlich dann von einem folgenden Minister wieder
gecancelt werden, aber wurde wohl nicht. § 57 gilt immer noch nicht. Dazu müsste die Versicherung grünes Licht geben, tun sie aber nicht.
Aber mach mal….:-)
Fuer solche kindischen Verdrehereien habe ich keine Zeit mehr!
Stimmt , die Tochter war erst 10MONATE! Nur bei einem „Selfie“ nimmt man sich SELBST auf, ggfs auch noch andere mit. Nur auf deinem Film ist nur das Kind!??? 5555
Ich lasse mir von google „vorlesen“! DAS WAR KEIN GESETZ!!
das war noch nicht mal eine Ministerialverfuegung.
Das war etwas, wie wenn der Dienststellenleiter von Pattaya was verfuegt und keiner haelt sich ausserhalb daran!
JETZT DREHST DU VOLLKOMMEN AB!!
Der Fahrlehrer hat eine Verantwortung , die NICHT uebertragbar ist!!!!
ich kann auf einem Selfie mich selbst nicht ins Bild setzen. Geht auch.
ach so, von Google – ne, geht nicht – da kommt absoluter Mist dabei raus.
Es ist schon Gesetz – frag deine Frau.
wo wir wieder beim Gesetz wären, an die sich auch keiner hält.
Wäre dann eigentlich egal – Gesetz, Dekret oder Dienstanweisung – wenn sich eh keiner daran hält.
die Fahrschule ist samt Fahrlehrer versichert, nicht der Fahrlehrer personifiziert.
genau so ist es und somit wird versicherungstechnisch der Fahrlehrer als Fahrer angesehen. In Deutschland auch.
Wenn ich Zeit habe, such ich das mal raus und poste den Link – hab es in einem anderen Posting schon erwähnt und vorher
gecheckt.
„Selfie“!? Du meinst, das 10jaehrige Maedchen hat sich selbst aufgenommen?
Sorry, das wird immer wirrer! 55555
:Liar: Du hast kein GESETZT gepostet!
Der Fahrlehrer traegt die Verantwortung! Wie kann DER in einer Fahrzeugversicherung versichert sein!!?? Der Fahrer ist ja der Schueler und der hat aber keinen Fuehrerschein.
DAS war zumindest bisher euere Beweiskette.
nein, weil es kein 10j Mädchen gibt.
Der Vater hat seine 10 Monate alte Tochter selbst fotografiert. Du weisst schon, wie ein Selfie geht, oder?
doch, nur halt in Thai, hat dir deine Frau nicht vorgelesen?
jein, letztendlich trägt immer der Owner die Verantwortung, in DACH der GF.
Der Fahrlehrer ist also innerhalb der Fahrschulversicherung versichert. In D wird der Fahrlehrer als Fahrer betrachtet, nicht der
Fahrschüler.
Wenn der eine Doppelbedienung hat, sollte er ein Fahrlehrer sein. Wenn nicht, lenkt der mit den Oberschenkeln.
Der §57ist ja auch die einzige Grundlage fuer Fahrlehrer!! Und da steht nichts drin, wie alt der Fahrschueler sein muss.
Es steht aber auch ganz klar drin, der „Lehrer“ traegt die verantwortung. Also braucht der Fahrlehrer eine FAHRLEHRER-Versicherung!
nein, der § 57 ist dazu nicht geeignet, es gibt ein Fahrlehrergesetz, das ich schon gepostet hatte.
Das Auto mit dem Kleinkind hat auch keine Doppelbremse, ist nicht mal ein Gerücht, sondern von dir zusammen phantasiert.
Es ist wohl kein weiterer im Wagen, das ist ein Selfie.
ja, die Fahrschulen haben Versicherungen, bei denen der Fahrlehrer mit Fahrschulauto versichert ist.
Dazu gibt es bestimmte Anforderungen, Doppelbremse usw.
Der IST Fahrlehrer! 55555555
nein, der ist kein Fahrlehrer. Frag ihn auf Facebook.
Voll der Fakebericht! Der Vater sitzt hinter dem Kind und hat das Lenkrad mit den Oberschenkeln „im Griff“!!
Ich denke, es filmt ein Beifahrer!
Koennte aber auch ein Fahrlehrer sein, der einen Doppelbedienung im Fuehrerhaus hat. Gibt es auch fuers Lenkrad, hatte ich schonmal gepostet!!
nein, passt schon so – Vater lässt die Kleine ans Lenkrad, egal ob er mit den Beinen steuert. Lernt man das so bei
dem § 57. Was, wenn es zu einer Situation kommt, wo der Vater auf die Bremsen steigen muss – hat das Baby dann Aufprallschutz,
wenn sie mit dem Kopf voraus durch die Scheibe fliegt.
Lernt man auch auf der Fahrschule: Lenkrad mit Händen halten, nicht mit Oberschenkel steuern.
nein, war kein Fahrlehrer dabei. Der Vater sollte nun in die Fahrschule.
die macht vermutlich gerade Fahrausbildung nach § 57. 🙂