Vater lässt 10 Monate altes Mädchen ans Lenkrad

In den thailändischen sozialen Netzwerken hagelte es schwere Kritik an einem Vater, der seine 10 Monate alte Tochter auf dem nach Hause Weg in der nordöstlich von Bangkok gelegenen Provinz Nakhon Nayok ans Lenkrad lies und dabei filmte. Nachdem er das Video in den sozialen Netzwerken veröffentlicht hatte, konnte er sich vor der scharfen Kritik der Nutzer kaum noch retten.

Das Video, das mittlerweile in den sozialen Netzwerken seine Runden dreht, zeigt seine 10 Monate alte Tochter namens „Focus“ während der Autofahrt auf dem Schoß ihres Vaters. Dabei umklammern die kleinen Hände das Lenkrad, anstatt das die Kleine in einem Kindersitz angeschnallt auf dem Rücksitz sitzt. Laut den Angaben des Vaters befand er sich gerade zusammen mit seiner kleinen Tochter auf dem nach Hause Weg.

Ihr Vater, der 29 Jahre alte Teerapat Duangdennakthong wurde von den Netzwerk Nutzern als “Moron” und als “Mörder” bezeichnet, nachdem er in seinem Kommentar zu dem Video geschrieben hatte, dass er die Situation für unbedenklich hielt. Er habe während der ganzen Zeit immer eine Hand am Lenkrad gehabt, behauptet er.

„Sie saß während der Fahrt auf meinem Schoß“, versucht er die Situation in seiner Antwort auf die vielen wütenden Kommentare zu erklären. „Sie stand dann plötzlich auf und berührte das Lenkrad“, fügte er hinzu. „Sie haben sie nicht dazu gezwungen“, schreibt er weiter.

„Jetzt beleidigen mich die Leute auf Facebook. Manche Leute nennen mich einen Idioten oder beschimpfen mich sogar als “Moron” und als “Mörder“, sagte er gegenüber Amarin TV.

Allerdings musste Teerapat, der als Automechaniker arbeitet, in seinem Kommentar eingestehen, dass er rücksichtslos gehandelt habe. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass seine kleine Tochter gewöhnlich angeschnallt auf der Rücksitzbank in einem Kindersitz sitzt.

Während der laufenden Videoaufnahme unterhält sich der Vater mit seiner Tochter und fragt sie: „Was machst du da? Was siehst du da“? Die Antworten auf seine Fragen liefert er sich gleich selber. Ich lerne Autofahren. Ich passe auf jeden auf, der meinen Weg kreuzt” fügte er weiter hinzu.

Auf Facebook wird die Geschichte nach wie vor weiter verbreitet und zieht ihre Kreise. Die meisten Benutzer sagen in ihren Kommentaren, dass er sehr leichtsinnig sei und dabei das Leben von unschuldigen Menschen auf der Straße gefährdet haben könnte.

Andere Nutzer haben dagegen auch noch erhebliche Zweifel an der Erziehung seiner kleinen Tochter.

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
28. August 2017 11:06 am

emi_rambus: Ich werde mich hier an dem Schwachsinn nicht mehr beteiligen!!

Da stehe ich dazu! 😉
Diesen Beitrag versuche ich seit Std bei Firefox abzusetzen. Geht nicht. Ziehst du nach Nordkorea um!?

emi_rambus
Gast
emi_rambus
27. August 2017 11:31 am

STIN:

emi_rambus:
emi_rambus: So Lieber Wendehals, hier gibt in den naechsten 300 km keine Fahrschule fuer Zweiraeder, aber Trotzdem nehmen die DLTs weiter MopedFueherscheinpruefungen ab!
Es gibt auch noch kein Fahrschul – und FahrlehrerGesetz.

DAS uebergehst du einfach!!!!
Der §57 soll angeblich seit JAHRZEHNTEN nicht mehr gueltig sein und es gab in ganz TH bis vor wenigen Monaten KEINE MopedFahrschule. Trotzdem nehmen die DLTs jedes Jahr etwa 750.000 Mopedfuehrerscheine ab. Das waeren also >15 Mio Fuehrerscheine, die nach STINs Behauptungen unrechtmaessig waeren.
🙄 emi_rambus: Du laberst und du kommst den Aufforderungen nicht nach. Im Versicherungsgesetz wird das nicht ausgeschlossen.
ROTHkaeppchen: es wird dadurch ausgeschlossen, weil die Ausnahme nicht drinsteht. Gäbe es eine Ausnahme, müsste diese dort vermerkt sein.

Ein Gesetz kann nur durch ein Gesetz aufgehoben werden. Durch dein Geschwurbel sicher nicht. Und schon gar nicht, wenn etwas im Gesetz NICHT drin steht.
So was kindisches muss ich mir nicht geben!
Ich bleibe dabei, der §57 ist weiter gueltig!
Ich werde mich hier an dem Schwachsinn nicht mehr beteiligen!!

  emi_rambus(Zitat)  (Antwort)

emi_rambus
Gast
emi_rambus
27. August 2017 8:52 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: du hast trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht das zitiert in”Versicherungsgesetz” wovon du hier fantasierst.

dazu hab ich die Versicherung in BKK befragt.

So, das ist jetzt ein weiteres Mal, wo du dich vor der Anwort drueckst.
Ich habe das Versicherungs gesetz damals uebersetzt, und da stand NICHTS dergleichen !
:Liar:

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Unlike most countries, there is no provisional or learner’s licence in Thailand.
Drivers who wish to obtain a driver’s licence have to either learn through driving
school or at their own risk for not having a driving licence.

https://en.wikipedia.org/wiki/Driving_licence_in_Thailand

Hast du das selbst geschrieben!?
55555555
DAS SCHLIESST NICHTS AUS!
Nach deiner Auslegung duerfte es keine Pruefungsfahrt bei den DLTs geben, weil die dann (wenn nicht auch ueber §57) versichert waeren.

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Du kannst natürlich deinen Sohn einfach knallhart im Strassenverkehr fahren lernen. Wie schon oben genau beschrieben, alles
auf dein Risiko. Fährt er eine Fussgängerin tot, geht ihr beide in den Knast. Versicherung zahlt definitiv keinen Cent.
Wahnsinn, so etwas bei seinen Kindern zu riskieren. Den Eltern sollte man das Sorgerecht entziehen. Hoffentlich ist da deine
Frau schlauer. Sie ging ja auch in die Fahrschule, wird es hoffentlich den Kindern auch vergönnen.

Du laberst und du kommst den Aufforderungen nicht nach. Im Versicherungsgesetz wird das nicht ausgeschlossen.
So Lieber Wendehals, hier gibt in den naechsten 300 km keine Fahrschule fuer Zweiraeder, aber Trotzdem nehmen die DLTs weiter MopedFueherscheinpruefungen ab!
Es gibt auch noch kein Fahrschul – und FahrlehrerGesetz.
Und im §57 steht auch nichts von einer Altersbegrenzung.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. August 2017 3:43 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Anhang Fuehrersch-PraktFahren-060712A-1.jpg

Der §57 gilt uebrigens immer noch!
Siehe Bild oben (ging uebrigens heute sehr einfach: ist was kaputt? 5555)

nein, aber es steht noch im Gesetz, wie die Todesstrafe in Hessen. Aber wird durch das neuere Versicherungsgesetz blockiert.

:Liar: du hast trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht das zitiert in”Versicherungsgesetz” wovon du hier fantasierst. In dem von dir Zitierten Versicherungsgesetzt steht NICHTS von diesen Ausschluessen drin.
:Liar: oder direkter :LINK: mit Textzitat (geht auch auf Thai).

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Alleine das, hielt damals viele davon ab, nach § 57 zu lernen. Bei uns haben daher alle auch 1985 immer im Reisfeld oder Fussball-Platz
gelernt, vom besoffenen Vater. Daher auch die vielen Unfälle.

STINs Maerchen im Hochformat. Ich dachte das Versicherungsgesetz kam es in den 90ern? 55555
Ausserdem gab es in der DDR keine Reisfelder!! 555555

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Hier bringen auch Staatsbedienstete ihren 11-12jaehrigen Kindern schon das Mopedfahren so bei. Die duerfen nicht alleine fahren, lernen aber schon!

Der §57 sieht keine Altersbegrenzung nach unten vor.

ist illegal. Macht man hier auch, aber wenn man erwischt wird, wird man aus dem Verkehr gezogen. Hab schon gefragt. Sowohl Polizei, als
auch Versicherung. Ist aktuell verboten…..
Aber mach mal mit deinen Kindern und fahr bewusst durch eine Polizei-Kontrolle durch – viel Spass. 🙂 Erklär dann dem Richter alles – der lacht sich tot. DLT erlaubt es auch nicht. Verkehrsministerium ebenfalls nicht und die haben
die Option, ein Gesetz mit Dekret ausser Kraft zu setzen. Dann hilft dir das Gesetz auch nix.

Es folgen die STINs Maerchen im Querformat! 55555
Hier sitzt die Polizei und die Frau Kamnan auf dem Sozius!! Hoer auf mit diesen Verdrehereien oder bringe endlich nachvollziehbare Links!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Erklär dann dem Richter alles – der lacht sich tot.

Weil er nicht dafuer zustaendig ist! 🙄
Deine unendlichen Gebetsmuehlen langweilen!!
:LINK: oder :Liar:

emi_rambus
Gast
emi_rambus
26. August 2017 2:01 am

Der §57 gilt uebrigens immer noch!
Siehe Bild oben (ging uebrigens heute sehr einfach: ist was kaputt? 5555)

Hier bringen auch Staatsbedienstete ihren 11-12jaehrigen Kindern schon das Mopedfahren so bei. Die duerfen nicht alleine fahren, lernen aber schon!

Der §57 sieht keine Altersbegrenzung nach unten vor.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
8. August 2017 5:05 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Stimmt , die Tochter war erst 10MONATE! Nur bei einem “Selfie” nimmt man sich
SELBST auf, ggfs auch noch andere mit. Nur auf deinem Film ist nur das Kind!??? 5555

Rotkaeppchen: ich kann auf einem Selfie mich selbst nicht ins Bild setzen. Geht auch.

STIN:
emi_rambus: Du hast kein GESETZT gepostet!

Rotkaeppchen: doch, nur halt in Thai, hat dir deine Frau nicht vorgelesen?

emi_rambus: Ich lasse mir von google “vorlesen”! DAS WAR KEIN GESETZ!!

Rotkaeppchen: ach so, von Google – ne, geht nicht – da kommt absoluter Mist dabei raus.
Es ist schon Gesetz – frag deine Frau.

emi_rambus: Das war etwas, wie wenn der Dienststellenleiter von
Pattaya was verfuegt und keiner haelt sich ausserhalb daran!

Rotkaeppchen: wo wir wieder beim Gesetz wären, an die sich auch keiner hält.
Wäre dann eigentlich egal – Gesetz, Dekret oder Dienstanweisung – wenn sich eh keiner daran hält.

emi_rambus: JETZT DREHST DU VOLLKOMMEN AB!!
Der Fahrlehrer hat eine Verantwortung , die NICHT uebertragbar ist!!!!

Rotkaeppchen: die Fahrschule ist samt Fahrlehrer versichert, nicht der Fahrlehrer personifiziert.

emi_rambus: Wie kann DER in einer Fahrzeugversicherung versichert sein!!?? Der Fahrer ist ja der Schueler und der hat aber keinen Fuehrerschein.
DAS war zumindest bisher euere Beweiskette.

Rotkaeppchen: genau so ist es und somit wird versicherungstechnisch der Fahrlehrer als Fahrer angesehen. In Deutschland auch.
Wenn ich Zeit habe, such ich das mal raus und poste den Link – hab es in einem anderen Posting schon erwähnt und vorher
gecheckt.

Fuer solche kindischen Verdrehereien habe ich keine Zeit mehr!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
7. August 2017 2:16 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Rotkaeppchen: Es ist wohl kein weiterer im Wagen, das ist ein Selfie.

emi_rambus: “Selfie”!? Du meinst, das 10jaehrige Maedchen hat sich selbst aufgenommen?
Sorry, das wird immer wirrer! 55555

Rotkaeppchen: nein, weil es kein 10j Mädchen gibt.

Der Vater hat seine 10 Monate alte Tochter selbst fotografiert. Du weisst schon, wie ein Selfie geht, oder?

Stimmt , die Tochter war erst 10MONATE! Nur bei einem “Selfie” nimmt man sich SELBST auf, ggfs auch noch andere mit. Nur auf deinem Film ist nur das Kind!??? 5555

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Du hast kein GESETZT gepostet!

Rotkaeppchen: doch, nur halt in Thai, hat dir deine Frau nicht vorgelesen?

Ich lasse mir von google “vorlesen”! DAS WAR KEIN GESETZ!!
das war noch nicht mal eine Ministerialverfuegung.
Das war etwas, wie wenn der Dienststellenleiter von Pattaya was verfuegt und keiner haelt sich ausserhalb daran!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Der Fahrlehrer traegt die Verantwortung! Wie kann DER in einer Fahrzeugversicherung versichert sein!!??

Rotkaeppchen: jein, letztendlich trägt immer der Owner die Verantwortung,

JETZT DREHST DU VOLLKOMMEN AB!!
Der Fahrlehrer hat eine Verantwortung , die NICHT uebertragbar ist!!!!

emi_rambus: Wie kann DER in einer Fahrzeugversicherung versichert sein!!?? Der Fahrer ist ja der Schueler und der hat aber keinen Fuehrerschein.
DAS war zumindest bisher euere Beweiskette.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. August 2017 10:56 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Rotkaeppchen: Es ist wohl kein weiterer im Wagen, das ist ein Selfie.

“Selfie”!? Du meinst, das 10jaehrige Maedchen hat sich selbst aufgenommen?
Sorry, das wird immer wirrer! 55555

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Rotkaeppchen: nein, der § 57 ist dazu nicht geeignet, es gibt ein Fahrlehrergesetz, das ich schon gepostet hatte.

:Liar: Du hast kein GESETZT gepostet!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Es steht aber auch ganz klar drin, der “Lehrer” traegt die verantwortung.
Also braucht der Fahrlehrer eine FAHRLEHRER-Versicherung!

ja, die Fahrschulen haben Versicherungen, bei denen der Fahrlehrer mit Fahrschulauto versichert ist.
Dazu gibt es bestimmte Anforderungen, Doppelbremse usw.

Der Fahrlehrer traegt die Verantwortung! Wie kann DER in einer Fahrzeugversicherung versichert sein!!?? Der Fahrer ist ja der Schueler und der hat aber keinen Fuehrerschein.
DAS war zumindest bisher euere Beweiskette.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. August 2017 7:22 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Der IST Fahrlehrer! 55555555

Rotkaeppchen: nein, der ist kein Fahrlehrer. Frag ihn auf Facebook.

Wenn der eine Doppelbedienung hat, sollte er ein Fahrlehrer sein. Wenn nicht, lenkt der mit den Oberschenkeln.
Der §57ist ja auch die einzige Grundlage fuer Fahrlehrer!! Und da steht nichts drin, wie alt der Fahrschueler sein muss.
Es steht aber auch ganz klar drin, der “Lehrer” traegt die verantwortung. Also braucht der Fahrlehrer eine FAHRLEHRER-Versicherung!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. August 2017 4:13 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Koennte aber auch ein Fahrlehrer sein, der einen Doppelbedienung im Fuehrerhaus hat. Gibt es auch fuers
Lenkrad, hatte ich schonmal gepostet!!

Rotkaeppchen: nein, war kein Fahrlehrer dabei. Der Vater sollte nun in die Fahrschule.

Der IST Fahrlehrer! 55555555

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. August 2017 11:35 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Rotkaeppchen: die macht vermutlich gerade Fahrausbildung nach § 57. 🙂

Voll der Fakebericht! Der Vater sitzt hinter dem Kind und hat das Lenkrad mit den Oberschenkeln “im Griff”!!
Ich denke, es filmt ein Beifahrer!
Koennte aber auch ein Fahrlehrer sein, der einen Doppelbedienung im Fuehrerhaus hat. Gibt es auch fuers Lenkrad, hatte ich schonmal gepostet!!

STIN
Gast
STIN
30. Juli 2017 10:58 am

die macht vermutlich gerade Fahrausbildung nach § 57. 🙂