Für Paare, die keine eigenen Kinder bekommen können, kann eine Leihmutter der letzte Ausweg sein. In manchen Staaten Südostasiens werden damit Geschäfte gemacht. In Kambodscha muss eine Vermittlerin jetzt aber ins Gefängnis.
Wegen illegaler Geschäfte mit der Vermittlung von Leihmüttern in Kambodscha ist eine Australierin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 49-Jährige wurde am Mittwoch von einem Gericht in der Hauptstadt Phnom Penh unter anderem für schuldig befunden, gefälschte Papiere besorgt zu haben. Außerdem muss sie umgerechnet 825 Euro Geldstrafe zahlen. Zusammen mit ihr wurden auch zwei Frauen aus Kambodscha zu jeweils 18 Monaten Haft verurteilt.
Das südostasiatische Land gehörte über Jahre hinweg zu einem der wichtigsten Ziele von westlichen Paaren, die keine eigenen Kinder bekommen können. Mit der Vermittlung von Leihmüttern, die gegen Geld eine befruchtete Eizelle austrugen oder über eine Samenspende schwanger wurden, machten verschiedene Organisationen ein Geschäft. Nach der Geburt gaben die Frauen ihr Kind dann zur Adoption frei.
Nach Informationen der Tageszeitung «Phnom Penh Post» wurden Frauen, die sich in dem verhältnismäßig armen Land als Leihmutter zur Verfügung stellten, bis zu 10.000 US-Dollar gezahlt. Den Paaren mit Kinderwunsch wurde von Vermittlern allerdings bis zu 50.000 US-Dollar in Rechnung gestellt. Nach Schätzungen brachten Leihmütter in Kambodscha in den vergangenen Jahren rund 300 Kinder auf die Welt.
Zwischenzeitlich hatte Kambodscha – wie andere südostasiatische Staaten – das kommerzielle Geschäft untersagt. Inzwischen wurde das Verbot aber wieder gelockert. Künftig müssen Männer jedoch mit einem DNA-Test nachweisen, dass sie der leibliche Vater eines Neugeborenen sind. Nur dann sollen ausländische Paare das Land mit dem Adoptivkind verlassen können.
Dann lassen wir es halt!!!!!!
„Nr1“ ist KEIN Fall von Leihmutterschaft. Und es ging darum, WANN ein Kind im Heimatland der Mutter aufwachsen muss. Also in KEINEM Fall!
Auch hier sollte immer eine DNA registriert werden und das sollte immer mit den Daten einer Transplantation abgeglichen werden! Das Gleiche gilt fuer Kinder in Kinderheimen, insbesondere fuer die, die „ausgebuechst“ sind!
Den Rest meines umfangreichen Kommentars, laesst du einfach unter die Tastatur fallen??! 👿
natürlich ist es eine Leihmuttschaft, die Thai trägt das Kind nur für den Farang aus, stellt sich also
als gebärende Mutter zur Verfügung. Ansonsten hätte sie es ev. abgetrieben.
bei einer Leihmuttschaft muss ein Kind nicht im Heimatland der biol. Mutter aufwachsen. Die nehmen das Kind dann in ihr
Heimatland mit.
STIN: Ich dachte in TH waere das verboten!?
nein, ist nicht verboten.
keine Ahnung ob man das macht, eher nicht.
auf Müll antworte ich nicht, spart weiteren Müll.
Sorry dann mach mal zu dieser verdrehten Behauptung eine Skizze wie das moeglich sein sollte!! Das ginge nur bei betrug, wenn die Leihmutter schon schwanger war!
Ich dachte in TH waere das verboten!?
DAS , was ich verlinkt habe, geht um D! Vermittelt ihr Leihmutterschaften in die USA?
Dann „sponsert“ ihr also die Behoerden im Land der leihmutter?
Bitte um Skizze, irgendwie kann ich hier nichts mehr nachvollziehen!!!
Das hat sich so der „Onkel Anwalt“ ausgedacht?
:Amazed:
Man heiratete eine Shan und 3 Jahre spaeter , bekommt man ihr Herz??!
Wenn das die Immi spitz kriegt! 555555
Wieviel von euren Haushaelterinnen haben das schon gemacht?
Ich habe mal 4 Wochen mit einem jungen Mann Urlaub gemacht, der hat mit 17 herausbekommen, er war addoptiert. Das war irgendwie nicht so gut!! !!!
Du solltest mal in den ThaiAufklaerungsunterricht gehen, ist echt nicht schlecht!
DU koenntest was lernen! 😉
DAS brauchst du wirklich nicht zu betonen!!
Kinderhandel! So so!!
Leihmutterschaften gibt es folgende:
1. Thai die schon schwanger von einem Thai ist und das Baby dann einem deutschen Ehepaar abgibt
2. Thai die für ein deutsches Ehepaar ein Kind austragen möchte und extern befruchtet wird
3. siehe Nr. 2 – Befruchtung durch GV
Nr. 1 ist kompliziert – wird dann eine Adoption draus, ausser die Mutter gibt den Deutschen als Vater an und der unterschreibt eine
Vaterschaftsanerkennung bei der deutschen Botschaft.
Betrug kann man nicht sagen, die Thai muss ja nicht wissen, mit wem sie alles gepoppt hat.
nein, ist nicht verboten.
Deine Vergleiche bleiben beschissen!!! Bei einer Leihmutterschaft gaebe es alternativ kein Kind, das in xyz aufwachsen wuerde und ausserdem ist Adoption ganz was anders!
Du scheinst dich schon intensiv damit beschaeftigt zu haben, vermittelt ihr in TH?? Oder nur bei Wanderarbeitern??
Ich habe das unten verlinkt und das widerspricht deinen Darstellungen und du hast wie immer keinen Link dafuer!
Sponsert ihr auch Urkundsbeamten?
NEIN!
Versuch nochmal das zu verstehen, was ich zitiert habe! hast du das ueberhaupt gelesen??
Also dann doch dort Strafbar.
Vermittelt ihr auch Transplantationen??
Und das vermittelt ihr? Koennte man das als Kuppelei bezeichnen?
Wie kann eine FarangFrau mit einem thailaendischenKind ausreisen??
Auch wenn dir das wo vorbeigeht, aber mich machen deine Ausfuehrungen betroffen und traurig!
Wenn ich sehe, was in TH heute abgeht, frage ich mich, ob sie nicht besser doch Kollonie gewesen waeren!!
emi_rambus(Zitat) (Antwort)
kommt darauf an, welcher Art Leihmuttschaft. Gibt verschiedene Arten. Ist kein deutscher Vater vorhanden wird es ähnlich einer
Adoption. Ansonsten wird es leichter.
ja, Adoption bisher einen Fall. Wir nehmen aber Leihmutterschaft auch an. Daher haben wir uns etwas näher damit befasst.
Leider haben sich die Gesetze etwas geändert.
Bei einem neuen Fall würden wir also klären, was der Kunde genau möchte, danach klärt der Lung Anwalt die aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen ab, in BKK bei den zuständigen Stellen.
Ob THai oder Wanderarbeiter wäre egal, Wanderarbeiterin, Shan, Akha usw. erhöht sich aber die Gebühr bei uns beträchtlich.
Hatten einen Akha-Fall – sehr kompliziert, da wenig verwendbare Papiere vorhanden sind. Muss dann intensiv über die
burm. Botschaft nach-beantragt werden. Das dauert meist…..
du hast nix von Thailand verlinkt. Das was du verlinkt hast, ist ganz was anderes. Wenn die Leihmutter das Kind von einem Thai hat.
Dann läuft das ganze ähnlich einer Adoption. Also sehr kompliziert. Wenn der deutsche Vater aber sein Sperma verwendet hat, egal wie –
gibt es absolut keine Probleme. Auch schon mehrere Fälle gehabt. Dann stellen wir Antrag auf die Vaterschaftsanerkennung und danach
geht alles seinen Weg. Siehe Aufzählung.
nein, wir holen die Urkunden so, das die Beamtin die ohne Probleme und ohne illegale Aktivitäten im Rahmen ihres
Ermessenspielraumes ausstellen kann. Hält auch später einmal jeder Überprüfung stand.
ja, ist wie oben schon erklärt, ganz was anderes. Da ist kein Deutscher beim Kind in der DNA.
Wir haben das schon gemacht, keiner Sorge – lief alles wie oben erklärt. Keinerlei Probleme.
dort wo keine Vermittlungsoffices erlaubt sind, ist es strafbar. Wir sind Legal-Service – wir wickeln den Vorgang ab.
D.h. wir haben keine Mütter im Angebot und bieten auch keine an. Das muss der Kunde selbst machen, hat er jemanden – dann kommen wir ins
Spiel. Wenn ich natürlich jemanden kennen würde, dann lass ich die Frau mit dem Kunden das klären. Gebe ihm also natürlich die Adresse oder der
Frau die Tel.Nr. – aber das ist kein Vermittlungsoffice – da wir dazu keine Gebühren verlangen und der Kunde das mit der Thai komplett
selbst regelt. Das sind so die feinen Unterschiede, auf die es ankommt. Macht aber sowieso alles Lung.
Wir haben da nicht viel zu tun, ausser die Rechnung zu schreiben.
ja, wenn es im Rahmen der Gesetze erfolgt. D.h. der Geber muss mit dem Nehmer verheiratet sein, soweit ich weiss, mind. 3 Jahre.
Dann würden wir das alles abwickeln. Anders nicht. Wie schon erwähnt, es muss in TH alles legal sein. Bei komplizierten
Fällen klärt das Anwalt vorher mit der Behörde ab bzw. lasst sich das schriftlich faxen. Haben wir bei der Adoption auch so
gemacht.
nein, vermittelt wir offiziell nicht. ABer wenn wir eine Frau kennen, die ein Kind austragen würde, für andere und gleichzeitig eine
Kundenanfrage vorliegen sollte – dann bringen wir die beiden natürlich zusammen. Die klären dann das selbst und wir wickeln
das mit der Behörde ab – Thai-Behörde
und Deutsche Botschaft.
Wie schon erwähnt, das klärt dann alles unser Lung Thai-Anwalt. Das macht er dann auch offiziell als Anwalt und haftet dann auch dafür.
ganz einfach. Wenn der deutsche Vater, also ihr Ehemann – das alleinige Sorgerecht hat, kann sie natürlich mit seiner Erlaubnis mit dem
Kind ausreisen. Das Kind hat dann i.d.R. auch ihren Nachnamen. Die Bescheinigungen macht das Amphoe, haben wir auch schon gemacht.
nein, mich macht unsere Arbeit dazu richtig fröhlich – wenn wir wieder mal Fotos von dem Kind sehen, wo wir die Adoption abgewickelt haben.
Wie frei, sozial gefestigt – das Kind wohlbehütet aufwächst. Da wird einem warm ums Herz.
Du hättest natürlich das Kind lieber in TH gesehen, als Raser auf dem Motorrad, bei den illegalen Rennen, als Yaba-Händler oder sonst was.
Wir nicht, wir sind da anders.
Kambodscha war Kolonie – heute Kinderhandel-Land. Vietnam auch. Ändert nix. Geht es in TH nicht, geht es woanders.
Der Vergleich ist so beschi*sen, wie Toilettenbrillen in der Bahnhofstoilette!
Der Halbsatz machte mich nachdenklich!
2.000.000TB, da hat das Haus STIN sicher nichts einzuwenden. Die Leihmuetter werden Schlange stehen, und deswegen von den 1,3Mio sicher nochmal was abdruecken muessen!
Sorry, gegen solche Geschaefte habe ich grosse Einwaende!!
Insbesondere gegen die Privatisierung!
Aber ich habe mir echt noch keine abschliessenden Gedanken ueber die Folgen fuer das Kind gemacht!
Upps! Und:
Nochmehr Upps!!
Aber es kommt noch mehr:
Andere Frage, ist das wie bei eiener Transplantotion im Ausland ein Straftatbestand??!
Wenn ich das richtig sehe, braucht das Kind auch eine Privatversicherung!??
eigentlich nicht. Bestes Beispiel, Maddox von Angelina Jolie. Aus Kambodscha geholt, von Brad Bitt und Angelina Jolie adopitiert, mit Hilfe
von sog. Zwischenhändlern, ist seine Zukunft mit Sicherheit eher gesichert – vermutlich als mehrfacher Millionär – als wenn er in
Kambodscha bei seiner armen Mutter geblieben wäre, die kaum das Geld für den nächsten zum Essen hatte.
Nicht alle werden natürlich später Millionäre wie Maddox, aber da solche Adoptionen viel Geld kosten, sind es auf alle Fälle wohlhabende
Eltern, die ein Kind aus einem fernen Land adoptieren. Das Kind hat Glück, die Mutter hat Glück, weil sie Geld hat und die neuen Eltern haben auch Glück,
der Zwischenhändler natürlich auch. Das gleiche gilt für Leihmütterschaften. Gleiches Spiel.
das gilt nur bei Kindern, die keine DNA von zumindest einem deutschen Teil haben.
Wird das Sperma vom deutschen Vater verwendet, weil die deutsche Ehefrau keine Kinder bekommen kann. So ist das Baby juristisch betrachtet,
das Kind der Leihmutter und des deutschen Vaters und somit deutscher Staatsbürger. Das die Befruchtung extern vorgenommen wurde, erfährt die
Botschaft gar nicht, woher denn auch. In der kambodschanischen oder Thai-Geburtsurkunde ist der Vater (deutsch) und die Mutter (Khmer oder Thai)
eingetragen.
Was du meinst, ist was anderes. Da trägt die Mutter mit einem fremden Samen ein Kind aus oder die Mutter ist schwanger z.b. von einem Thai und
das deutsche Paar kauft sozusagen der Mutter das Kind ab. Das ist dann nicht Deutsch – aber auch nur offiziell nicht.
Wenn der Vater hegeht und die Vaterschaft einfach anerkennt, obwohl er weiss – das es nicht sein Kind ist – geht das bei der
Botschaft durch. Noch keinen Fall erlebt, wo die Botschaft einen DNA-Test fordert.
nein, ist weltweit erlaubt, nicht in allen Ländern sind Vermittlungs-Offices erlaubt.
Braucht man auch nicht. Man findet recht leicht eine Khmer oder Thai, die ein Kind austrägt. Wenn der Mann zeugungsfähig ist,
lässt sich die Frau sogar poppen, dann erspart man sich den Arzt für die externe Befruchtung.
Die Botschaft kann also nix machen, nur wenn man angibt, dass das Kind keinen deutschen Elternteil hat, dann geht es nur über Adoption.
Dauert aber recht lange, ist kompliziert. Wir haben dazu in einem Fall mehr als 2 Jahre benötigt, bis das Kind nach DACH ausreisen durfte.
Geht anders schneller.
1. junge Thai finden
2. Ablöse aushandeln (50% bei Schwangerschaft, 50% wenn alle Papiere für die Ausreise fertig sind.
3. poppen oder befruchten 🙂
4. nach Schwangerschaftsende bei der deutschen Botschaft die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben
5. deutschen Pass für das Kind beantragen
6. Sorgerechtsbescheid für den Vater beim Amphoe beantragen
7. damit Thaipass für das Kind beantragen
6. Mutter die restlichen 50% übergeben
7. so schnell wie möglich ausreisen, bevor es sich die Mutter wieder anders überlegt, oder deutsche neue Mutter reist mit Baby aus,
Vater einen Tag später, zahlt dann erst die restlichen 50%. Baby ist dann schon weg. 🙂
mir ist bewusst, dass diese Art von Geschäften eine sehr schiefe Optik ergibt. Aber nicht für das Kind selbst.
die wachsen in einer sicheren Umgebung auf, wohlbehütet – müssen sich dann in Kambodscha oder Thailand nicht mit
Yaba-Verkauf durchs Leben schlagen, können entspannt Fahrschule besuchen und i.d.R. eine sehr gute Schule.
Es gibt wohl keine Eltern, die soviel Bürokratie, Geld usw. ausgeben, wenn sie nicht innigst ein Kind haben möchten.
Da tun mir oft Kinder mit leiblichen Eltern, die misshandelt werden, die nicht erwünscht waren usw. mehr leid.
Mir liegt ein Kindeswohl mehr am Herzen, als der Ruf der Vermittler.
nein, machen wir. Jedoch nur im legalen Rahmen. Adoption haben wir schon hinter uns, also auch schon eigene Erfahrung.
Das macht dann in TH beim Thai-Part der Anwalt, ist sehr kompliziert. Den deutschen Teil dann ich mit Berliner Partner-Anwalt,
weil ich ja i.d.R. nichtvor Ort bin.
das würden wir dann mit der aushandeln. Absichern usw.
ja, das haben viele. Weil es eben eine schiefe Option ergibt und viele denken dabei dann nicht mehr ans Kind selbst.
Die lehnen das einfach ab, egal ob das Kind dann in der feuchten Bambushütte aufwächst. Wir denken da weiter und vor allem ans Kind, nicht
an die schiefe Optik. Die schadet dem Kind nicht.
es ist kein rein privates Geschäft, geht nicht. Das ist halb privat, halb staatlich. Weil Jugendamt, Botschaft usw. immer mit
ihm Boot sitzen.
Die Folgen für das Kind sind folgende:
statt Armut, wohlbehütet aufzuwachsen ist sicher ein Vorteil. Ich sehe keinerlei Nachteile für das Kind.
in Deutschland ticken die Uhren anders.
Es gilt Ortsform, also das Recht des Staates indem das Kind geboren wird.
Mutter kann ruhig die Austragende sein. Wichtig ist, das der Vater das Kind anerkennt, dann ist er juristisch der Vater und die Botschaft kann nix machen.
Meist ist er es sogar auch real, wenn er die junge Thai poppt oder das extern mit seinem Samen befruchten lässt.
nein, das Kind ist dann sofort nach Ankunft in D beim Vater mitversichert. Eine Privatversicherung ist nicht nötig.
ich habe nix gegen diese Art von Geschäften solange das Kindeswohl beachtet wird, d.h. die Eltern vollständig überprüft werden.
Wem wird hier Schaden zugefügt? Niemanden – das Kind lebt mit Sicherheit sehr wohlbehütet auf, weil sich meist nur wohlhabende
Eltern das leisten können, siehe Angelina Jolie.
Die Mutter hat zumindest ein Startkapital und weiss ihr Kind in guten Händen. Besser als arm in Kambodscha aufzuwachsen.