Kambodscha: Australierin wegen Leihmütter-Geschäfte verurteilt

Für Paare, die keine eigenen Kinder bekommen können, kann eine Leihmutter der letzte Ausweg sein. In manchen Staaten Südostasiens werden damit Geschäfte gemacht. In Kambodscha muss eine Vermittlerin jetzt aber ins Gefängnis.

Wegen illegaler Geschäfte mit der Vermittlung von Leihmüttern in Kambodscha ist eine Australierin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 49-Jährige wurde am Mittwoch von einem Gericht in der Hauptstadt Phnom Penh unter anderem für schuldig befunden, gefälschte Papiere besorgt zu haben. Außerdem muss sie umgerechnet 825 Euro Geldstrafe zahlen. Zusammen mit ihr wurden auch zwei Frauen aus Kambodscha zu jeweils 18 Monaten Haft verurteilt.

Das südostasiatische Land gehörte über Jahre hinweg zu einem der wichtigsten Ziele von westlichen Paaren, die keine eigenen Kinder bekommen können. Mit der Vermittlung von Leihmüttern, die gegen Geld eine befruchtete Eizelle austrugen oder über eine Samenspende schwanger wurden, machten verschiedene Organisationen ein Geschäft. Nach der Geburt gaben die Frauen ihr Kind dann zur Adoption frei.

Nach Informationen der Tageszeitung «Phnom Penh Post» wurden Frauen, die sich in dem verhältnismäßig armen Land als Leihmutter zur Verfügung stellten, bis zu 10.000 US-Dollar gezahlt. Den Paaren mit Kinderwunsch wurde von Vermittlern allerdings bis zu 50.000 US-Dollar in Rechnung gestellt. Nach Schätzungen brachten Leihmütter in Kambodscha in den vergangenen Jahren rund 300 Kinder auf die Welt.

Zwischenzeitlich hatte Kambodscha – wie andere südostasiatische Staaten – das kommerzielle Geschäft untersagt. Inzwischen wurde das Verbot aber wieder gelockert. Künftig müssen Männer jedoch mit einem DNA-Test nachweisen, dass sie der leibliche Vater eines Neugeborenen sind. Nur dann sollen ausländische Paare das Land mit dem Adoptivkind verlassen können.

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emi_rambus
Gast
emi_rambus
7. August 2017 1:22 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
:emi_rambus: Den Rest meines umfangreichen Kommentars, laesst du einfach unter die Tastatur fallen??!

Rotkaeppchen: auf Müll antworte ich nicht, spart weiteren Müll.

Dann lassen wir es halt!!!!!!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
6. August 2017 2:36 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Sorry dann mach mal zu dieser verdrehten Behauptung eine
Skizze wie das moeglich sein sollte!! Das ginge nur bei betrug, wenn die Leihmutter schon schwanger war!

Leihmutterschaften gibt es folgende:

1. Thai die schon schwanger von einem Thai ist und das Baby dann einem deutschen Ehepaar abgibt
2. Thai die für ein deutsches Ehepaar ein Kind austragen möchte und extern befruchtet wird
3. siehe Nr. 2 – Befruchtung durch GV

Nr. 1 ist kompliziert – wird dann eine Adoption draus, ausser die Mutter gibt den Deutschen als Vater an und der unterschreibt eine
Vaterschaftsanerkennung bei der deutschen Botschaft.
Betrug kann man nicht sagen, die Thai muss ja nicht wissen, mit wem sie alles gepoppt hat.

“Nr1” ist KEIN Fall von Leihmutterschaft. Und es ging darum, WANN ein Kind im Heimatland der Mutter aufwachsen muss. Also in KEINEM Fall!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Ich dachte in TH waere das verboten!?

nein, ist nicht verboten.

Auch hier sollte immer eine DNA registriert werden und das sollte immer mit den Daten einer Transplantation abgeglichen werden! Das Gleiche gilt fuer Kinder in Kinderheimen, insbesondere fuer die, die “ausgebuechst” sind!

Den Rest meines umfangreichen Kommentars, laesst du einfach unter die Tastatur fallen??! 👿

emi_rambus
Gast
emi_rambus
5. August 2017 10:54 am

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Deine Vergleiche bleiben beschissen!!! Bei einer Leihmutterschaft gaebe es alternativ
kein Kind, das in xyz aufwachsen wuerde und ausserdem ist Adoption ganz was anders!

Rotkaeppchen: kommt darauf an, welcher Art Leihmuttschaft. Gibt verschiedene Arten. Ist kein deutscher Vater vorhanden wird es ähnlich einer
Adoption. Ansonsten wird es leichter.

Sorry dann mach mal zu dieser verdrehten Behauptung eine Skizze wie das moeglich sein sollte!! Das ginge nur bei betrug, wenn die Leihmutter schon schwanger war!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Du scheinst dich schon intensiv damit beschaeftigt zu haben, vermittelt ihr in TH?? Oder nur bei Wanderarbeitern??

Rotkaeppchen: ja, Adoption bisher einen Fall. Wir nehmen aber Leihmutterschaft auch an. Daher haben wir uns etwas näher damit befasst.
Leider haben sich die Gesetze etwas geändert.
Bei einem neuen Fall würden wir also klären, was der Kunde genau möchte, danach klärt der Lung Anwalt die aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen ab, in BKK bei den zuständigen Stellen.
Ob THai oder Wanderarbeiter wäre egal, Wanderarbeiterin, Shan, Akha usw. erhöht sich aber die Gebühr bei uns beträchtlich.
Hatten einen Akha-Fall – sehr kompliziert, da wenig verwendbare Papiere vorhanden sind. Muss dann intensiv über die
burm. Botschaft nach-beantragt werden. Das dauert meist…..

Ich dachte in TH waere das verboten!?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Ich habe das unten verlinkt und das widerspricht deinen Darstellungen und du hast wie immer keinen Link dafuer!

Rotkaeppchen: du hast nix von Thailand verlinkt.

DAS , was ich verlinkt habe, geht um D! Vermittelt ihr Leihmutterschaften in die USA?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_rambus: Sponsert ihr auch Urkundsbeamten?

Rotkaeppchen: nein, wir holen die Urkunden so, das die Beamtin die ohne Probleme und ohne illegale Aktivitäten im Rahmen ihres
Ermessenspielraumes ausstellen kann. Hält auch später einmal jeder Überprüfung stand.

Dann “sponsert” ihr also die Behoerden im Land der leihmutter?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
emi_raumbus: NEIN!
Versuch nochmal das zu verstehen, was ich zitiert habe! hast du das ueberhaupt gelesen??

Rotkaeppchen: ja, ist wie oben schon erklärt, ganz was anderes. Da ist kein Deutscher beim Kind in der DNA.
Wir haben das schon gemacht, keiner Sorge – lief alles wie oben erklärt. Keinerlei Probleme.

Bitte um Skizze, irgendwie kann ich hier nichts mehr nachvollziehen!!!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: STIN:
emi_rambus: Andere Frage, ist das wie bei eiener Transplantotion im Ausland ein Straftatbestand??!

Rotkaeppchen: nein, ist weltweit erlaubt, nicht in allen Ländern sind Vermittlungs-Offices erlaubt.

emi_rambus: Also dann doch dort Strafbar.

Rotkaeppchen: dort wo keine Vermittlungsoffices erlaubt sind, ist es strafbar. Wir sind Legal-Service – wir wickeln den Vorgang ab.
D.h. wir haben keine Mütter im Angebot und bieten auch keine an. Das muss der Kunde selbst machen, hat er jemanden – dann kommen wir ins
Spiel. Wenn ich natürlich jemanden kennen würde, dann lass ich die Frau mit dem Kunden das klären. Gebe ihm also natürlich die Adresse oder der
Frau die Tel.Nr. – aber das ist kein Vermittlungsoffice – da wir dazu keine Gebühren verlangen und der Kunde das mit der Thai komplett
selbst regelt. Das sind so die feinen Unterschiede, auf die es ankommt. Macht aber sowieso alles Lung.
Wir haben da nicht viel zu tun, ausser die Rechnung zu schreiben.

Das hat sich so der “Onkel Anwalt” ausgedacht?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Vermittelt ihr auch Transplantationen??

ja, wenn es im Rahmen der Gesetze erfolgt. D.h. der Geber muss mit dem Nehmer verheiratet sein, soweit ich weiss, mind. 3 Jahre.
Dann würden wir das alles abwickeln. Anders nicht.

:Amazed:
Man heiratete eine Shan und 3 Jahre spaeter , bekommt man ihr Herz??!
Wenn das die Immi spitz kriegt! 555555

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: STIN: Braucht man auch nicht. Man findet recht leicht eine Khmer oder Thai, die ein Kind austrägt. Wenn der Mann zeugungsfähig ist,
lässt sich die Frau sogar poppen, dann erspart man sich den Arzt für die externe Befruchtung.

emi_rambus: Und das vermittelt ihr? Koennte man das als Kuppelei bezeichnen?

Rotkaeppchen: nein, vermittelt wir offiziell nicht. ABer wenn wir eine Frau kennen, die ein Kind austragen würde, für andere und gleichzeitig eine
Kundenanfrage vorliegen sollte – dann bringen wir die beiden natürlich zusammen. Die klären dann das selbst und wir wickeln
das mit der Behörde ab – Thai-Behörde
und Deutsche Botschaft.

Wieviel von euren Haushaelterinnen haben das schon gemacht?

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Auch wenn dir das wo vorbeigeht, aber mich machen deine Ausfuehrungen betroffen und traurig!

nein, mich macht unsere Arbeit dazu richtig fröhlich – wenn wir wieder mal Fotos von dem Kind sehen, wo wir die Adoption abgewickelt haben.
Wie frei, sozial gefestigt – das Kind wohlbehütet aufwächst. Da wird einem warm ums Herz.

Ich habe mal 4 Wochen mit einem jungen Mann Urlaub gemacht, der hat mit 17 herausbekommen, er war addoptiert. Das war irgendwie nicht so gut!! !!!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Rotkaeppchen: Du hättest natürlich das Kind lieber in TH gesehen, als Raser auf dem Motorrad, bei den illegalen Rennen, als Yaba-Händler oder sonst was.

Du solltest mal in den ThaiAufklaerungsunterricht gehen, ist echt nicht schlecht!
DU koenntest was lernen! 😉

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>:
Rotkaeppchen: Wir nicht, wir sind da anders.

DAS brauchst du wirklich nicht zu betonen!!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Wenn ich sehe, was in TH heute abgeht, frage ich mich, ob sie nicht besser doch Kollonie gewesen waeren!!

Rotkaeppchen: Kambodscha war Kolonie – heute Kinderhandel-Land. Vietnam auch. Ändert nix. Geht es in TH nicht, geht es woanders.

Kinderhandel! So so!!

emi_rambus
Gast
emi_rambus
4. August 2017 2:48 pm

STIN: STIN: Besser als arm in Kambodscha aufzuwachsen.

Der Vergleich ist so beschi*sen, wie Toilettenbrillen in der Bahnhofstoilette!

eigentlich nicht. Bestes Beispiel, Maddox von Angelina Jolie. Aus Kambodscha geholt, von Brad Bitt und Angelina Jolie adopitiert, mit Hilfe
von sog. Zwischenhändlern, ist seine Zukunft mit Sicherheit eher gesichert – vermutlich als mehrfacher Millionär – als wenn er in
Kambodscha bei seiner armen Mutter geblieben wäre, die kaum das Geld für den nächsten zum Essen hatte.

Deine Vergleiche bleiben beschissen!!! Bei einer Leihmutterschaft gaebe es alternativ kein Kind, das in xyz aufwachsen wuerde und ausserdem ist Adoption ganz was anders!

STIN: Da die ausländische Leihmutter und ihr Ehemann nach deutschem Recht die Eltern des Wunschbabys sind, hat das Kind auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

das gilt nur bei Kindern, die keine DNA von zumindest einem deutschen Teil haben.
Wird das Sperma vom deutschen Vater verwendet, weil die deutsche Ehefrau keine Kinder bekommen kann. So ist das Baby juristisch betrachtet,
das Kind der Leihmutter und des deutschen Vaters und somit deutscher Staatsbürger. Das die Befruchtung extern vorgenommen wurde, erfährt die
Botschaft gar nicht, woher denn auch. In der kambodschanischen oder Thai-Geburtsurkunde ist der Vater (deutsch) und die Mutter (Khmer oder Thai)
eingetragen.

Du scheinst dich schon intensiv damit beschaeftigt zu haben, vermittelt ihr in TH?? Oder nur bei Wanderarbeitern??
Ich habe das unten verlinkt und das widerspricht deinen Darstellungen und du hast wie immer keinen Link dafuer!
Sponsert ihr auch Urkundsbeamten?

STIN: Was du meinst, ist was anderes. Da trägt die Mutter mit einem fremden Samen ein Kind aus oder die Mutter ist schwanger z.b. von einem Thai und
das deutsche Paar kauft sozusagen der Mutter das Kind ab.

NEIN!
Versuch nochmal das zu verstehen, was ich zitiert habe! hast du das ueberhaupt gelesen??

STIN: Andere Frage, ist das wie bei eiener Transplantotion im Ausland ein Straftatbestand??!

nein, ist weltweit erlaubt, nicht in allen Ländern sind Vermittlungs-Offices erlaubt.

Also dann doch dort Strafbar.

Vermittelt ihr auch Transplantationen??

STIN: Braucht man auch nicht. Man findet recht leicht eine Khmer oder Thai, die ein Kind austrägt. Wenn der Mann zeugungsfähig ist,
lässt sich die Frau sogar poppen, dann erspart man sich den Arzt für die externe Befruchtung.

Und das vermittelt ihr? Koennte man das als Kuppelei bezeichnen?

STIN: 1. junge Thai finden
2. Ablöse aushandeln (50% bei Schwangerschaft, 50% wenn alle Papiere für die Ausreise fertig sind.
3. poppen oder befruchten 🙂
4. nach Schwangerschaftsende bei der deutschen Botschaft die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben
5. deutschen Pass für das Kind beantragen
6. Sorgerechtsbescheid für den Vater beim Amphoe beantragen
7. damit Thaipass für das Kind beantragen
6. Mutter die restlichen 50% übergeben
7. so schnell wie möglich ausreisen, bevor es sich die Mutter wieder anders überlegt, oder deutsche neue Mutter reist mit Baby aus,
Vater einen Tag später, zahlt dann erst die restlichen 50%. Baby ist dann schon weg. 🙂

Wie kann eine FarangFrau mit einem thailaendischenKind ausreisen??

Auch wenn dir das wo vorbeigeht, aber mich machen deine Ausfuehrungen betroffen und traurig!
Wenn ich sehe, was in TH heute abgeht, frage ich mich, ob sie nicht besser doch Kollonie gewesen waeren!!

  emi_rambus(Zitat)  (Antwort)

emi_rambus
Gast
emi_rambus
4. August 2017 12:07 pm

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: Besser als arm in Kambodscha aufzuwachsen.

Der Vergleich ist so beschi*sen, wie Toilettenbrillen in der Bahnhofstoilette!

<a href="http://www.schoenes-thailand.at">STIN</a>: ich habe nix gegen diese Art von Geschäften

Der Halbsatz machte mich nachdenklich!

In den USA verlangen die Vermittlungsagenturen für ihre Dienste bis zu 60.000 US-Dollar, dazu kommen zwischen 20.000 und 40.000 US-Dollar für die Leihmutter, Notar- , Anwalts- und Flugkosten. Wird zusätzlich noch eine Eizellen- oder Samenspende benötigt, sind nochmal bis zu 20.000 Dollar fällig.
http://www.familie.de/kinderwunsch/leihmutterschaft-546797.html

2.000.000TB, da hat das Haus STIN sicher nichts einzuwenden. Die Leihmuetter werden Schlange stehen, und deswegen von den 1,3Mio sicher nochmal was abdruecken muessen!
Sorry, gegen solche Geschaefte habe ich grosse Einwaende!!
Insbesondere gegen die Privatisierung!
Aber ich habe mir echt noch keine abschliessenden Gedanken ueber die Folgen fuer das Kind gemacht!

In Deutschland gilt nach § 1591 BGB: Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Also ist hierzulande nach dem Gesetz die Leihmutter die leibliche Mutter, und nicht die genetische Mutter beziehungsweise die sogenannte „Sorgemutter“, die das Austragen des Babys in Auftrag gegeben hat und es großzieht. Diese rechtliche Lage kann weder angefochten werden, noch durch Verträge wirksam geändert werden. Sogar wenn die „Sorgemutter“ in einer ausländischen Geburtsurkunde als leibliche Mutter angegeben ist, ist ihre Mutterschaft nach deutschem Recht nicht begründet.
http://www.familie.de/kinderwunsch/wunschbaby-leihmutter-probleme-546832.html

Upps! Und:

Die „Sorgemutter“ ist daher rein rechtlich nicht mit ihrem Kind verwandt. Gleiches gilt auch für den „Sorgevater“. Dieser kann jedoch rechtlich die Abstammung des Kindes von sich herstellen, indem er, mit Zustimmung der Leihmutter, formwirksam nach § 1594 BGB die Vaterschaft anerkennt. Das funktioniert natürlich nur, wenn eine tatsächliche genetische Verwandtschaft zwischen Vater und Kind gegeben ist, und vor allem, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (§1594 Abs.2 BGB). Denn ist die Leihmutter verheiratet, ist nach §1592 Abs.1 BGB ihr Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.
http://www.familie.de/kinderwunsch/wunschbaby-leihmutter-probleme-546832.html

Nochmehr Upps!!
Aber es kommt noch mehr:

Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeit des Wunschbabys

Da die ausländische Leihmutter und ihr Ehemann nach deutschem Recht die Eltern des Wunschbabys sind, hat das Kind auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Einreise des Kindes nach Deutschland ist ohne gültige Passpapiere aber nicht möglich. Die Adoption eines Wunschkindes ist wiederum kompliziert. Bei einer Leihmutterschaft in den USA werden die zukünftigen Eltern als leibliche Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen. Auch dann erhält das Kind nicht sofort die deutsche Staatsangehörigkeit, da es in den USA geboren wurde. Doch bei der Einbürgerung des Kindes in sein zukünftiges Heimatland helfen in den USA die Leihmutter-Vermittlungsagenturen weiter.
http://www.familie.de/kinderwunsch/wunschbaby-leihmutter-probleme-546832.html

Andere Frage, ist das wie bei eiener Transplantotion im Ausland ein Straftatbestand??!
Wenn ich das richtig sehe, braucht das Kind auch eine Privatversicherung!??