Auswärtige Amt aktualisierte Reisehinweise für Thailand

Das Auswärtige Amt hat gestern ( 19.1.2018 ) auf seiner Webseite seine Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand aktualisiert. Die letzten Änderungen betreffen allgemeine Reiseinformationen, besondere Zollvorschriften, besondere strafrechtliche Vorschriften (Redaktionelle Änderungen), und Landesspezifische Sicherheitshinweise.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grundsätzlich hat sich die Sicherheitslage in Thailand nach dem Militärputsch im Mai 2014 stabilisiert. Das öffentliche Leben verläuft weitgehend normal. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind allerdings weiterhin erheblich eingeschränkt. Reisende sollten sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein. Es wird generell empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht auszuschließen sind.

 

Terrorismus

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.

Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge.

Im August 2016 kam es in Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani sowie weiteren Orten und Provinzen im Süden Thailands zu Bomben- und Brandanschlägen. Dabei gab es Tote und Verletzte. Im Mai 2017 gab es einen Bombenanschlag in einem Militärkrankenhaus in Bangkok. Weitere Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird weiterhin empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten.

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele.

Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich.

Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich weiterhin militärisches Sperrgebiet ist. Zur Situation auf kambodschanischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.

 

Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.

Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys” (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen.

Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.

Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

 

Naturkatastrophen

Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen. Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.

Reisenden wird empfohlen, sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien (z.B. Bangkok Post, Nationmultimedia) und staatliche Wetterwarnungen (Flood Monitoring) über die aktuelle Lage zu informieren und ggfs. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende mit Pauschalangeboten erhalten Informationen auch zur Sicherheit normalerweise über die Reiseveranstalter.

Allgemeine Reiseinformationen

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten.

Wohneigentum

Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.

 

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden.

 

Führerscheine

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

 

Versorgung im Notfall

Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

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10 Comments
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Siamfan
Gast
Siamfan
10. Juli 2018 3:39 pm

STIN sagt:

21. Januar 2018 um 4:50 pm

Emi: Das mit dem Hochwasser ist auch neu! 5555554

Sorry, jetzt hatte ich mich verlacht!
Das Hochwasser ist so neu, wie die Hollaender.

richtig, beides gibt es schon ewig – Dutchs water experts um die 1000 Jahre. Da bekommt man schon was mit.

https://www.edf.org/blog/2015/08/19/what-we-can-learn-1000-years-dutch-flood-management

Alles beim Schimmelreiter geklaut und der hatte keine Ahnung von den Tropen und Suptropen. 

Reorganisiert wurde damals nur die Verwaltung! 

Wie auch in DACH +E vor zig Jahren, haben Fussgaenger an Ueberwegen keinen Vorrang und es erwartet ihn auch keiner!!!

auch wieder eine Lüge. Hast du wirklich einen deutschen Führerschein, kaum zu glauben.
Fussgänger haben beim Zebrastreifen absoluten Vorrang, das wohl weltweit.

Ich habe das schon mehrfach zitiert! 

Nur weil Sie jetzt neu sind und sich nicht einlesen werde ich es nicht nochmal machen!!!

Das war irgendwann um 1970. Daraufhin verschwanden etwa 60%, weil sonst der Verkehrsfluß nicht aufrecht gehalten werden konnte. Die restlichen wurde überwiegend mit Fußgängerampeln ausgestattet.

Können Sie nicht richig zitieren?  Der folgende Text ist nicht von mir,  das stimmt eben nicht für TH,  da muß man nur die Geschwindigkeit reduzieren. 

Wichtig: „An Fußgängerüberwegen, die mit den breiten weißen Linien auf der Fahrbahn und dem blauen, quadratischen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang“, sagt Hans-Ulrich Sander des TÜV Rheinland.

Sogar wenn er erst auf den Zebrastreifen zugeht, muss der Autofahrer stehen bleiben. Gilt nur für Fussgänger, nicht für Fahrradfahrer,
siehe Bericht. Lüg nicht wieder so unverschämt.

Das gilt so in D. 

Wie oft denn noch. 

Kein Fußgänger in TH rechnet damit. 

Der Hintermann fährt auf,  wenn einer anhält. 

Hält man bei Kindern an,  rennen die drüber und werden vom Gegenverkehr überfahren!

Wie oft haben Sie das schon gemacht?? 

Was fuer mich dringend reingehoert, ist der Hinweis auf die Zebrstreifen ohne Fussgaengerampeln!

ja, man kann die Tafeln davor aufstellen – siehe Bild. Nur hilft das in TH nix, weil der Fahrer damit nix anfangen kann.
Der kennt ja kein Vorrang-Zeichen – woher auch? Gibt es in Reisfeldern nicht.

Gibt es das Schild in TH und WAS GENAU VEDEUTET ES?!!!

Gibt es eine Uebersicht, wieviel Urlauber da jedes Jahr verungluecken???

minimal – kann man vernachlässigen. Wichtig ist, das in den Fahrschulen das dann auch
hervorgehoben wird, das bei Zebrastreifen – egal ob mit Vorrang-Schild davor, die Fussgänger absoluten
Vorrang haben, auch wenn sie den Zebrastreifen noch nicht betreten haben. Stehen die da und warten, muss
der Autofahrer langsamer werden und ggf stehen bleiben. So etwas lernt man nur in learning by doing.
Haben bei unserer Familie auch alle in der Fahrschule gelernt. Vll deine Frau auch. Mal fragen, notfalls
aufzeichnen….

Dummquatscher! 

Bis aller 30mio Fürerscheinbesitzer und 67,5mio Verkehrsteilnehmer  das intus haben (durch Fahrschulen)  vergehen 100Jahre.

Da es keine gesetzliche Regelung gibt,  erzählt dann jede Fahrschule was anderes. 

 

Thais wissen was an Überwegen abgeht und warten bis frei ist. 

ABER Farangs "Verlangen" ihr Recht und zwingen die Autos zum Bremsen. 

Das klappt aber in TH nicht! 

Deswegen gibt es soviele tote Ausländer an Fußgängerüberwegen.

Sie wissen es doch! 

Warum verschweigen Sie die Zahl? !

 

Jetzt bin ich doch zufällig noch drüber gestolpert "

In die westdeutsche Straßenverkehrsordnung wurde der Fußgängerüberweg zum 24. August 1953 aufgenommen. Der Vorrang für Fußgänger auf Zebrastreifen wurde erst zum 1. Juni 1964 eingeführt. Danach wurden allerdings viele Fußgängerüberwege beseitigt, um den Verkehrsfluß aufrechtzuerhalten, wie es in einem Fachartikel von 1967 hieß.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fußgängerübergang

Warum hassen Sie die Farangs und deren Kinder so???!!!!!!!!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
21. Januar 2018 1:59 pm

gg1655: E-Zigaretten in Thailand verboten

Das ist ein guter Hinweis – auch wenn ich diese Dinger nicht mag.

Emi
Gast
Emi
21. Januar 2018 12:42 pm

Emi: Das mit dem Hochwasser ist auch neu! 5555554

Sorry, jetzt hatte ich mich verlacht!
Das Hochwasser ist so neu, wie die Hollaender.
Was fuer mich dringend reingehoert, ist der Hinweis auf die Zebrstreifen ohne Fussgaengerampeln!
Wie auch in DACH +E vor zig Jahren, haben Fussgaenger an Ueberwegen keinen Vorrang und es erwartet ihn auch keiner!!! Kein Fussgaenger und auch kein nachfolgender Verkehr.
Gibt es eine Uebersicht, wieviel Urlauber da jedes Jahr verungluecken???

berndgrimm
Gast
berndgrimm
21. Januar 2018 12:28 pm

Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

Dies ist eine masslose Untertreibung.
Es werden auf See noch viel mehr als auf den Strassen jegliche nautischen Regeln
gebrochen und die zuständige Marine Polizei ist mehr als inaktiv!

Wir lesen hier ja nur davon wenn ein Ausländer einen Jetski zerlegt.
Oder ein Thai Käptn sein Ausflugsboot inklusive Inhalt versenkt.
Tatsache ist jeder Thai Nautiker ist potentiell gemeingefährlich.
Am meisten natürlich die Cracks am Steuer der Powerboote!
Dass hier trotzdem so wenig passiert liegt ausschliesslich daran
dass die See riesig ist und die Thai Käptn so schlecht treffen.
Was ich hier in 6 Jahren Segelei hinter Jomtien erlebt habe kann
man in keinem anderen Segelrevier erleben!
Aber man lernt zu überleben hier!
Dafür ist das Segelwetter meist langweilig.

gg1655
Gast
gg1655
20. Januar 2018 9:02 pm

Was fehlt ist der Hinweis darauf das E-Zigaretten in Thailand verboten sind und es bei Zuwiderhandlung empfindliche Geldstrafen oder sogar Gefängnis geben kann. Damit rechnet kaum jemand der als Tourist nach Thailand kommt. Man sollte die Menschen darüber aufklären.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
20. Januar 2018 8:31 pm

Emi: Das mit dem Hochwasser ist auch neu

Kein einziges Mal steht in den Reisehinweisen (nicht etwa “Reisewarnungen”) das Wort “Hochwasser”. Zu Überschwemmungen und Erdrutschen, Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen gab es schon immer Hinweise. Nichts “Neues” also.

Emi
Gast
Emi
20. Januar 2018 8:12 pm

Das mit dem Hochwasser ist auch neu! 5555554