Bangkok: Neues Verkehrsgesetz ab 1.3. in Kraft

Die neue Verordnung, die verlangt, dass der Führerscheinbewerber ein ärztliches Attest vorweisen müssen, ist am 1. März in Kraft getreten.

Nach Aussage des Direktors des Landverkehrsministeriums, Herrn Sanith Phromwong, müssen Führerscheinbewerber ab dem 1. März zusammen mit ihren Anträgen ein ärztliches Attest vorlegen.

Er sagte, dies solle sicherstellen, dass die Bewerber körperlich und geistig fit für den Umgang mit Kraftfahrzeugen seien, ohne andere Autofahrer zu gefährden.

Das ärztliche Attest muss den im Jahr 2008 für alle Ärzte des Landes festgelegten Standards des Medical Council of Thailand entsprechen und muss innerhalb eines Monats vor der Einreichung des Antrages für die Fahrerlaubnis ausgestellt werden.

Das Zertifikat besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist für die Bewerber, um ihre Gesundheitsangaben mit Details, persönlichen medizinischen Fällen und Unfallaufzeichnungen zusammen mit Aufzeichnungen von medizinischen Operationen, falls vorhanden, anzugeben.

Der zweite Teil des Zertifikats gilt für die Ärzte, die bescheinigen müssen, dass der Antragsteller medizinisch gesund und körperlich fit für den Umgang mit motorisierten Fahrzeugen ist, keine psychischen Störungen hat und weder Drügensüchtig noch Alkoholiker ist.

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12 Comments
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Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
8. März 2018 10:16 pm

STIN:   … deswegen wird Prayuth das neue Verkehrsgesetz auch nicht wieder zurück ändern.Es ist in Kraft und fertig.

Das ist wohl wahr. 

EMI
Gast
EMI
8. März 2018 5:42 pm

Ich kann nur sagen, deine russischer Blog, passt voll zu dir!!Danke 
Das war nicht als Lob gedacht!! 
Ausserdem bleibe ich beim Rest  meiner Sach-Aussagen! 

EMI
Gast
EMI
8. März 2018 10:05 pm
Reply to  STIN

Weil ihr und eure nützlichen Idioten alles zugemüllt habt,  müßt ihr auch verantworten was rausgekommen ist! 

Emi
Gast
Emi
8. März 2018 7:02 am

Du brauchst tote Thais für den chaotischen Ladenhüter aus dem letzten Jahrtausend! !ja, natürlich. Wäre sehr schön, wenn es keine VT geben würden – dann würde man in der Tat keine Fahrschule benötigen, wenn alle Thais geboren werden und gleich fahren könnten. Können sie aber nicht. Wenn man was nicht kann, muss man es lernen. Wenn Thais auch bei 4 Stunden Theorie nix kapieren und den Inhalt der 4 Stunden in 10 Minuten wieder vergessen haben, dann muss man es in learning by doing zeigen und die Prüfung umfangreicher machen. So wie es nun läuft geht es nicht mehr weiter.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.  :Liar:
Die 4 Stunden Ausbildung waren echt fuer die Hose!! Der neue Film ist besser, aber lange nicht das Beste.
Ein Bekannter macht gerade die Pruefung. Am 3. Tag hat er die Theorie fuer dem ZweiradFS bestanden. Pkw geht heute weiter. Mit jedem Fragebogen hat er 50 Fragen gelernt. Jetzt ist er wohl bei 500Fragen. Wuerde man die >1.000Fragen ins Internet stellen, koennten alle sich vorbereiten. Aber damit nimmt man dem Ladenhueter ja die Lebensberechtigung! Die Thais sind HEUTE, nach mindestens 9 Jahren Pflichtschule, alle fuer Theorie aufnahmefaehig. Um eine gute Stunde Theorie Aiusbildung aufzuwiegen, braucht es 5-20 Std “learning by doing”. Nach 18 Std “Learning” bei doing” ist meine Frau in der Theorie durchgefallen und waere es wohl auch bei bei der Praxis, wenn ich sie nicht in einem nachgebauten Parkour haette ueben lassen. Die PraxisFahrlehrerin hat wohl, glaubt man den Geruechten, immer bei der TheoriePruefung das Haendchen gehalten. Da es entgegen den STIN :Liar: im Internet keine aktuelle, vollstaendige Lernmoeglichkeit gab, das unten abgebildete, fast vollstaendige, Lehrbuch gekauft (heute wohl ueberholt!?). Sie hat aber nach eigenen Worten, am meisten durch die durchgefallenen Pruefungen gelernt. Nichts anderes passiert ja in der Fahrschule, wo die Fragenzusammenstellungen (Frueher Frageboegen) geuebt werden. Und das bieten die DLTs auch an. Aber scheinbar ist in ChiangMai, glaubt man STINs Worten, der Kauf der Pruefung immer noch moeglich.

Ich kann nur sagen, deine russischer Blog, passt voll zu dir!!

EMI
Gast
EMI
7. März 2018 9:23 pm

ne, steht alles so drin. Passt schon so….WO DRINN,  habe ich gefragt!!!! 
Wenn nicht, bitte Quelle!du eingebildeter Rotzlöffel,  du übergehst diesen Teil zum wiederholten Mal. 
Du brauchst tote Thais für den chaotischen Ladenhüter aus dem letzten Jahrtausend! !
👿
  

EMI
Gast
EMI
7. März 2018 4:00 pm

WO hast du das nachgesehen?  In deinem Artikel ?
Da steht es anders drin? 
Warum belästigst du uns damit?? 

Was ist mit dem Blaulicht Einsatz?! 
Ist dsjetzt genau geregelt WANN der Fahrer es einschalten darf. 
In zB D gibt das die Einsatzzentrale frei. 
Und nur dann darf es benutzt werden. 

Die Regel für Gasse bilden,  steht die jetzt auch drin? 
Benennen kannst du sie immer noch nicht. 

Einfädeln in den laufenden Verkehr ist auch noch nicht geregelt. 

In den Ländern mit wenig VTs hatte es sehr viel gebracht,  dß zwar weiterhin der Nachfolgende Rücksicht auf den Einfädler nehmen  muss, aber der EF muß dessen  Vorfahrt beachten. 
Dazu gehört auch,  jeder hat durch entsprechende Spiegel,  die Übersicht nach hinten. 
Auch den Vorrang an FussgängerÜberwegen gibt es in TH noch nicht. 
Das hat zur Abschaffung vieler einfacher Zebrastreifen geführt,  die durch Fussgängerampeln ersetzt wurden. 
DAS  hat zu erheblichen  Senkungen der Unfälle/ vts geführt. Ihr gebt das nicht weiter,  weil ihr die Toten für euren Chaos Ladenhüter  aus dem Letzen Jahrtausend  braucht. 
Warum das aber die Fachleute von WHO, roadsafty , … tun,  verstehe ich nicht.  Gibt es da einen Interessenskonflikt?! 
👿
Dann bleibt immer noch die vielen Verkehrstoten an den legalen,  aber unsicheren U-turns. 
Auch das gebt ihr nicht weiter. 
So ein Verhalten werde ich niemals verstehen!! !

EMI
Gast
EMI
4. März 2018 11:06 pm

Fake Überschrift steht im Widerspruch zum Text!!