Vergewaltiger sollen in Zukunft härter bestraft werden

Das Rights and Freedom Protection Department ( RFPD ) schlägt nicht nur neue sondern auch härtere rechtliche Maßnahmen gegen verurteilte Vergewaltiger vor. Zusätzlich zu den neuen Maßnahmen bietet das RFPD den Opfern einer Vergewaltigung weitere Hilfe und eine Beratung an, berichtete die thailändische Tageszeitung Daily News am Donnerstag.

“Sexualstraftäter die bereits wiederholt aufgefallen sind, stellen eine ernste Gefahr für die Gesellschaft dar“, sagte der Generaldirektor des Rights and Freedom Protection Department ( RFPD ), Herr Pitikarn Sittidej. „Sie werden nun nach ihrer Verurteilung in ein isoliertes Haftzentrum in der Provinz Nakhon Pathom geschickt”, fügte er weiter hinzu.

Als weitere Maßnahme gegen mutmaßliche Sexualstraftäter, soll ihnen in schweren Fällen eine Kaution verweigert werden, betonte Herr Pitikarn weiter.

Außerdem wird jede Provinz in der Zukunft zwei speziell ausgebildete weibliche Polizistinnen haben müssen, um den weiblichen Vergewaltigungsopfern eine Beratung und eine entsprechende Hilfe anzubieten, sagte er weiter.

Herr Pitikarn geht bei dem Thema auch speziell auf Personen ein, die mit Jugendlichen arbeiten oder sie unterrichten sollen. „Wenn der Täter ein Schul- oder ein College-Lehrer ist, wird seine Lizenz widerrufen, sie werden sofort vom Dienst suspendiert und es wird ihnen auf Lebenszeit verboten, noch weiter zu unterrichten“, fügte Generaldirektor Pitikarn weiter hinzu.

 

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Siamfan
Gast
Siamfan
28. Mai 2018 4:14 pm

STIN sagt:

27. Mai 2018 um 10:31 pm

Von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung, darf sich KEINER freikaufen koennen!!!

bei Kindesmissbrauch sollte sich in der Tat keiner freikaufen können, auch nicht über die Eltern.
Bei Erwachsene sieht das schon anders aus, weil ein Erwachsener selbst bestimmen kann, wie das weiter laufen soll.

Bin ich eine 25j Frau und werde vergewaltigt, so entscheide ich alleine, ob ich Anzeige mache, oder nicht.
Ich alleine entscheide, ob ich Entschädigung nehme oder nicht. Da kann das Offizial-Delikt sein, egal.
Ohne meine Aussage vor Gericht, ohne meine Anzeige – gibt es keine Verurteilung und die Staatsanwälte wissen das.

Wenn nun bei Weinstein alle “Vergewaltigten” – die nun vor Gericht geladen werden, auf einmal sagen: es war doch
einvernehmlich – ist die Anklage gegen Weinstein erledigt. So sieht es bei Erwachsenen aus.

Dann geht die Dame in Beugehaft! 

siamfan
Gast
siamfan
27. Mai 2018 8:05 pm

Von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung, darf sich KEINER freikaufen koennen!!!