Deutschland: Auswärtiges Amt gibt neue Sicherheitshinweise für Thailand aus

Das Auswärtige Amt hat am Mittwoch den 20. Juni 2018 seine Reise und Sicherheitshinweise für Thailand überarbeitet und auf seiner Webseite veröffentlicht. Die letzten Änderungen betreffen laut den Angaben des Auswärtigen Amt die allgemeinen Reiseinformationen in Bezug auf Geld und Kreditkarten sowie besondere strafrechtliche Vorschriften.

Auszug aus den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amt für Thailand:


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grundsätzlich hat sich die Sicherheitslage in Thailand nach dem Militärputsch im Mai 2014 stabilisiert. Das öffentliche Leben verläuft weitgehend normal. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind allerdings weiterhin erheblich eingeschränkt. Reisende sollten sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein. Es wird generell empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht auszuschließen sind.


Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.

Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys” (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen.

Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen. Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.

Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende mit Pauschalangeboten erhalten Informationen auch zur Sicherheit normalerweise über die Reiseveranstalter.

Besondere Verhaltenshinweise

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden.

Führerscheine

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich. Es empfiehlt sich dennoch neben Kreditkarten die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar.

Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen:
  • Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind seit Ende 2016 auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Wichtige Hinweise

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z. B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Besondere Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000,- US-Dollar übersteigen, deklarieren.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000,- bzw. THB 500.000,- (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren.


Souvenirs

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.


Zigaretten

Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.

Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die im Juni 2018 nach 9 Jahren Aussetzung erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.


Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.


Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren bestraft werden.


Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff “Öffentlichkeit” wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.


Kleidungsvorschriften

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.


Fotografierverbot

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografier-Verbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt. Zu beachten ist in Verbindung damit jedoch, dass intime Aufnahmen von Opfern von Gewaltverbrechen oftmals in der thailändischen Presse publiziert werden.


Strafverfahren

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.


Rauchverbot/E-Zigaretten

Ab dem 1. November 2017 wird an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla Rauchverbot gelten. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu THB 100.000,-.

Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.


Drohnen

Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu THB 100.000,-.

 

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.

 

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
24. Juni 2018 11:00 am

Der dümmliche thailandferne Goebbels Imitator und AfD Propagandist

dessen Psychogramm von seiner Klapsmühle so richtig dargestellt wurde

vermengt wieder AfD Demagogie mit populistischen Allgemeinplätzen.

Natürlich fährt kein halbwegs vernünftiger Tourist ohne Krankenversicherung

nach Thailand.

Allerdings ist es so dass durch ähnlich gelagerte Vollpfosten wie den Goebbels

Imitator in vielen Foren damit geprahlt wird dass man hier für Lau in den

staatlichen Krankenhäusern behandelt wird.

Und man darf nicht vergessen dass es in Thailand viele Parasiten wie den

Goebbels Imitator gibt, die hier wie viele Thai auf Kosten Anderer leben,

oder dies wenigstens versuchen!

Und damit meine ich ausdrücklich nicht die Hartz 4 Empfänger

oder Kleinrentner die auf dem Lande im Issan für eine landwirtschaftliche

und gesellschaftliche Entwicklung sorgen obwohl sie in Thailand

extra dafür bezahlen müssen dass sie Arm sind und die Mindesteinkommen

fürs Visum nicht erreichen.

Und nun zu den Versicherungen.

Versicherungen sind überall nur ein Geschäft für die Versicherungsgesellschaften

und für Versicherungsbetrüger, von denen es deshalb erstaunlich viele gibt.

Trotzdem braucht man bestimmte Versicherungen, bzw ist verpflichtet sich

zu versichern.

In Thailand gibt es besonders viele unseriöse Versicherungen und praktisch

überhaupt keinen rechtlichen Kundenschutz.

Ich habe einen Vertrag mit einer internationalen Versicherung aus Europa.

Ob es sich lohnt wird man sehen.

Meine Frau die für sich und unsere Ziehkinder seit langem eine PKV

bei einer anderen internationalen Versicherungsgesellschaft hat,

die mich aufgrund des hohen Eintrittsalters nur bis 74 Jahre versichern wollte

hatte für mich auch noch eine Alternative die sie sehr erfolgreich bei ihrer Mutter

angewendet hat. Ihre Mutter hatte nur die Lehrerversicherung und meine Frau

hat eben direkt an die Ärzte bezahlt damit diese ihrer Mutter die unheilbar

erkrankt  war einen einigermassen schmerzfreien menschenwürdigen Tod verschafften.

Das Geschäft mit dem Leid und der Not der Leute gehört auch zur Thainess.

Ich bin jetzt seit 4 Jahren hier versichert und habe 2 Klauseln im Vertrag

die es sonst nicht gibt.

1. Ich bin bis zu meinem Tode krankenversichert,egal wie alt ich werde,

was es sonst bei PKVs nicht gibt.

2. Ich bekomme jedes Jahr in dem ich die PKV nicht beanspruche 5% Rabatt.

Deshalb zahle ich jetzt mit 70 15% weniger als mit 66 als ich eintrat.

Ich hatte auch angboten mich ärztlich untersuchen zu lassen.

Wollte man aber nicht.

Meine Frau und ich bereuen es deshalb nicht diese Versicherung abgeschlossen

zu haben weil sie bisher eine Garantie für meine Gesundheit war!

Dass ich, der ich 43 Jahre lang in die staatlichen Krankenkassen

zweier Länder einbezahlt habe nicht glücklich darüber bin

am Ende meines Lebens nochmal abgezockt zu werden  versteht wohl jeder.

Natürlich nicht der Goebbels Imitator und AfD Propagandist der selber

noch nie in seinem Leben mittels Arbeitsleistung seinen Lebensunterhalt

verdienen musste und auch nie seine Krankenversicherung selbst bezahlen musste.

 

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
23. Juni 2018 1:12 pm

Wichtig für Touristen wie “Expats”
(wenn auch nicht neu, sondern schon seit langer Zeit gültig):

AA:    Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Wer weiß, wie lange Sie noch liquide sind, um Tickets für Linienflüge zu bezahlen.

AA:    Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B.Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Insbesondere wichtig für Menschen in “höherem” Alter, die es verabsäumt haben, sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Es ist eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar, daß es immer noch sog. Langzeit-“Expats” gibt, die so dumm waren, sich in den vergangenen Jahren nicht darum zu kümmern. Auch Weihnachten, Songkran, Loy Kratong und andere Feiertage kommen doch nicht “völlig überraschend”.

Es wird der allgemeinen Bildungsferne und grundsätzlichen Unfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen geschuldet sein. Solchen selbsternannten “Experten” darf man niemals Glauben schenken – die wollen nur ihr eigenes grandioses Scheitern mit dem Leid anderer überdecken.

Alos Obacht.

Raoul Duartes Klapsmühle
Gast
Raoul Duartes Klapsmühle
23. Juni 2018 10:05 am

Warnung!

Seit einem Jahr ist unser Namensgeber aus unserer Anstalt
 ausgebrochen und treibt sich in den "Sozialen Medien" und auch
in diesem Blog herum.

Es handelt sich um einen hochgradig manipulativen Narzissten,
Soziopathen und Psychopathen der mit allen bekannten
Ablenkungsmechanismen arbeitet um seine Entlarvung zu verhindern.

Er zeichnet sich durch pathologisches Lügen,
Abgebrühtheit und Mangel an Empathie,
totalen Realitätsverlust, grandiose Selbstwertüberschätzung
 und Verachtung seiner Opfer und seiner Umwelt aus.

Er ist Hinterlistig,Verstohlen,Skrupellos,Unverantwortlich,Unehrlich
 und vielseitig Parasitär.

Gewalttätig ist er derzeit noch nicht weil er viel zu feige ist
 um aus seiner Deckung herauszukommen!

Sollte er in irgendeine Machtposition kommen ist er
 eine akute Gefahr für seine Umwelt!

Hinweise die zu seiner Ergreifung führen könnten
 bitte an

 Raoul Duartes Klapsmühle

Alle Hinweise werden öffentlich behandelt

 

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
23. Juni 2018 9:50 am

Nur für's Protokoll:

Wer sich auf die "Geschichten" unseres kleinkriminellen notorischen Lügners berndgrimm (aka Emi 2.0) ein – oder gar verläßt, ist natürlich aufgeschmissen.

Es gelten die veröffentlichten Vorschriften – Einzelfälle, in denen es (angeblich oder tatsächlich) anders gewesen ist, bieten im Fall des Falles natürlich nicht den Anflug einer Garantie.

Es ist möglicherweise für Emi 2.0 so etwas wie ein (in seiner fiesen Sprache) "innerer Reichsparteitag", wenn andere Menschen in Schwierigkeiten kommen, weil sie glaubten, ihm "vertrauen" zu können.

Bloß nicht!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
23. Juni 2018 8:13 am

Hier wieder zur Abwechslung mal eine praktische Erfahrung.

Ich habe gestern Abend mit einem Nachbarn der ein Reisebüro

für reiche Südamerikaner und spanische Katalogtouris betreibt

über das Thema Thai Führerschein gesprochen.

Der sagte mir seine Tochter wäre letzte Woche Nachts in eine Polizeikontrolle

(auch wegen Alkohol) gekommen und hätte ihren spanischen Führerschein

vorgelegt, garkein Problem.

Er sagte mir auch dass es wahrscheinlich dann ein Problem wird wenn man

in einen Unfall verwickelt wird an dem hier Ausländer (besonders Farang)

immer Schuld sind. Dann würde dies noch strafverschärfend dazukommen.

Er hat über 100 Thai Angestellte und über 30 Minibusse die täglich mit

Gruppen im ganzen Land unterwegs sind.

Er bestätigte mir dass die Korruptionszahlungen an die Polizei in den

letzten 2 Jahren erheblich teurer wurden.

Die neuen Gesetze und Verordnungen würden ausschliesslich zum Geldmachen

von der Polizei genutzt.

 

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
22. Juni 2018 1:03 pm

Siamfan:    Wie auch hier im Blog von mehreren Kommentatoren festgestellt wurde,  war er längere Zeit orientierungslos,  viele haben ihm sogar unterstellt, er hätte Drogen genommen. 

Yup. Oder zumindest zuviel Alkohol getrunken.

Aber Sie sollten richtig lesen: Damit war die gesamte Zeit VOR der späteren Konfrontation gemeint, die im vollständigen Film sehr ausführlich gezeigt wurde.

Mehrmals kann der recht unkontrolliert wirkende Deutsche das gemietete Fahrzeug nicht halten, weil ihm die "Hose" vom Hintern rutscht. Mehrmals fällt die "Maschine" um – und der Typ hat griße Mühe, sie ohne fremde Hilfe wieder aufzu richten.

Die Leute, die ihm netterweise helfen wollen, versucht er mehrmals zu schlagen; er schreit sie an und verhält sich auch sonst nicht so, als hätte er noch all seine Sinne zusammen.

Sie haben diesen langen Teil anscheinend immer noch nicht angesehen, sondern schwurbeln sich alle mögliche zusammen, wofür es keinerlei Nachweise gibt.

Aber das sollten Sie im entsprechenden Thread "diskutieren" – dort ist ja schon alles dazu gesagt und auch belegt worden. Allerdings nur von anderen – nicht von Ihnen. Also sehen Sie sich den ganzen Film an.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
22. Juni 2018 12:43 pm

Siamfan:    Fakt ist,  der junge Mann hatte keinen Internationalen und keinen Thai-FS! Das soll aber gemäß Reisehinweis zum Mieten “Ausreichen”.

Das haben Sie falsch verstanden. Daher noch einmal:

AA-Hinweise:     Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.

Das ist doch eigentlich eindeutig. Dann geht es weiter:

AA-Hinweise:     Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.

So weit sollte also alles klar sein. Ihr Mißverständnis besteht nun darin, daß Sie den folgenden Satz (bewußt) nicht wörtlich verstehen (wollen);

AA-Hinweise:     In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Das heißt:

Selbst renommierte “Rent a car”-Stationen haben bisher auch dann ihre Fahrzeuge herausgegeben, wenn nur ein deutscher Führerschein vorgelegt wurde. Das bedeutet demnach:

Sie konnten bisher zwar einen Wagen ausleihen, aber das bedeutet nicht automatisch in jedem Fall, daß der deutsche Führerschein auch offiziell (also etwa bei Überprüfungen durch die Polizei) anerkannt würde.

Sie haben die Regelung ja richtig benannt:

Siamfan:    … soll aber gemäß Reisehinweis zum Mieten “Ausreichen”.

Zum Mieten ja; aber im Zweifelsfall nicht zum Fahren. Das wird wohl tatsächlich zu Ihrem Mißverständnis beigetragen haben. In den meisten Fällen akzeptieren die Polizisten ja auch den in Deutschland ausgestellten Internationalen Führerschein – sie müssen es aber nicht.

Sie können das Auswärtige Amt ja gern darauf hinweisen. Wir sind gespannt, was man Ihnen sagen wird.

Viel Spaß dabei.

 

berndgrimm
Gast
berndgrimm
22. Juni 2018 11:45 am

Siamfan sagt:

22. Juni 2018 um 11:18 am

Fakt ist,  der junge Mann hatte keinen Internationalen und keinen Thai-FS! 

Das soll aber gemäß Reisehinweis zum Mieten "Ausreichen".

Tat es aber nicht aber nicht,  das Moped wurde beschlagnahmt und mit einer Wegfahrsperre versehen. 

Und jetzt,  man hält sich an den Reisehinweis und bekommt Probleme!!!

Als der Deutsche versuchte,  das Moped zurückzubringen,  die seinen Pass hatte oder zumindest eine Kopie,  wurde er zusammengetreten.  Hätte er das Moped nicht zurück gebracht, hätte man ihn sicher bei der Ausreise verhaftet. 

Es sah in dem Film auf jeden Fall nicht so aus,  als wäre einer der freundlichen Polizisten (!) in der Lage gewesen,  ihm zu sagen,  "Dieses Moped muß der Verleiher gehen Zahlung einer Strafe selbst hier abholen. Lassen Sie also den Helm hier,  alles andere ist für Sie erledigt"!

Touristenpolizei,  die das vielleicht hätte sagen können war auch nicht anwesend.  Und das,  obwohl die Verkehrspolizei,  mit dieser Aktion,  ausschließlich gegen Touristen vorgehen wollte. 

Die sehr schwere Körperverletzung durch den Moped-Taxi-Fahrer ist durch nichts zu entschuldigen. 

Der ausgeführte Tritt und der Faustschlag jeweils gegen die Halsschlagader,  hätte jeder für sich alleine,  tödlich verlaufen können.  Wie auch hier im Blog von mehreren Kommentatoren festgestellt wurde,  war er längere Zeit orientierungslos,  viele haben ihm sogar unterstellt, er hätte Drogen genommen. 

 

Jetzt bleibt immer noch die Frage was macht der Urlauber? 

Na mit dem TukTuk fahren wie alle Touris dies ja angeblich so gerne tun!5555!

Zunächst mal ist dies ein typischer Thai Polizei Schwindel.

Und die "Touristen Polizei" die eigentlich garnicht zur "Polzei" gehört

sondern der TAT untersteht ist ausschliesslich dazu da die betrogenen

Touris zu besänftigen und zahlungswillig zu machen,

ist natürlich auch daran beteiligt.

Willkommen im Realen Thailand!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
22. Juni 2018 9:23 am

Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

Auch ein Foto im Handy ist ausreichend, vorausgesetzt es kann bis zur Lesbarkeit

vergrössert werden!

Neben der Hauptseite auch immer Seite des gültigen Visas und letzte 90 Tage Meldung

sowie Departure Card fotografieren.

 

Es ist ja sehr erfreulich dass die Reisewarnungen langsam etwas realistischer werden.

Allerdings fehlt mir der Hinweis darauf dass in Thailand nicht nur Privatpersonen

und Firmen betrügen sondern eben auch viele Staatsbeamte oder eben Schein Beamte

und dass man keine Rechte hat, keine durchsetzen kann und auch die

Botschaft nicht hilft.

Was den Führerschein angeht so habe ich mich entschlossen mit meiner Frau

zur Unterhaltung mal unser örtliches DLT aufzusuchen um zu  sehen welchen

Rat die denn so geben und welches Geschäftsmodell die fahren.

Ich fahre, wie mehrmals geschrieben seit 32 Jahren hier mit meinenD/LUX

Führerscheinen, bin niemals bei Polizeikontrollen nach dem FS gefragt worden

und konnte ohne Schwierigkeiten bei den Leihwagenfirmen (internationale)

damit Autos mieten.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
22. Juni 2018 7:36 am

STIN:    alles Lügen….. du steigerst dich.

siamfan:    SIE bezeichnen mich als Luegner?

So hatte ich das verstanden, ja.

Und nur so nebenbei: Ich halte diese Einordnung ebenfalls für richtig. 

Aber nun sollten wir mal wieder zum Thema diskutieren.

siamfan
Gast
siamfan
22. Juni 2018 7:19 am

STIN sagt:

21. Juni 2018 um 11:45 pm

Und wenn man sich daran hält, wird man aus dem Verkehr gezogen und von Mopedtaxifahrern lebensgefährlich zusammengetreten.

alles Lügen….. du steigerst dich.

SIE bezeichnen mich als Luegner?

55555555555555555555555555

Hiermal ein Beispiel, von dem ich TAUSENDE einstellen koennte:

Von “usw” steht nichts in Ihrem Link! Haben Sie wieder nur die Ueberschrift gelesen!! Die Drogen waren Gras? Das wird gerade straffrei gestellt! Und die Waffe war ein Gewehr mit Fahradluftpumpe zum aufpumpen???

nein, war kein Gras und es war auch kein Luftgewehr.
Steht auch nix im Bericht. Warum lügst du so unverschämt? Wahnsinn…..

 

Ich stelle, wie man sieht, FRAGEN! Und Sie bezeichnen mich als Luegner!

70% im Knast, sitzen wegen Gras! Und grossen Luftgewehre, die mit 9mm Stahl-Rundkugeln geladen werden, sind weitverbreitet in TH. Die haben eine Luftpumpe unterdem Lauf. Auch hier denke ich, das machen bis zu 70% der privaten Schusswaffen aus.

Also sind doch solche Fragen berechtigt?!

Aber Sie stempeln mich als Luegner ab!

Hoeren Sie endlich auf mich zu duzen! Das loest einen heftigen Brechreiz bei mir aus!

Sie verbreiten darueber hinaus, wider besseres Wissen auch noch Luegengeschichten ueber mich.

Das Meiste davon loeschen Sie wieder , wenn es gelesen wurde!

Sie sammeln aber selbst, Reaktionen darauf , um fuer Beleidigungsklagen geruestet zu sein.

Sie sind krank-boesartig!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
21. Juni 2018 5:28 pm

Siamfan:     Und wenn man sich daran hält, wird man aus dem Verkehr gezogen und von Mopedtaxifahrern lebensgefährlich zusammengetreten.

Was schwurbeln Sie sich denn nun schon wieder zusammen? Schlecht geschlafen? Immer noch geschockt, daß man Ihre Verschwörungs-Theorien auch an anderer Stelle nicht goutiert? Keine Tabletten mehr zur Hand? Sind die Tomaten schlecht geworden?

Siamfan
Gast
Siamfan
21. Juni 2018 5:23 pm

Führerscheine

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Und wenn man sich daran hält,  wird man aus dem Verkehr gezogen und von Mopedtaxifahrern lebensgefährlich zusammengetreten. Aber keine Sorge , wer genug Geld hat wird vom Legalervice gerettet! 

Siamfan
Gast
Siamfan
22. Juni 2018 11:18 am
Reply to  STIN

Fakt ist,  der junge Mann hatte keinen Internationalen und keinen Thai-FS! 

Das soll aber gemäß Reisehinweis zum Mieten "Ausreichen".

Tat es aber nicht aber nicht,  das Moped wurde beschlagnahmt und mit einer Wegfahrsperre versehen. 

Und jetzt,  man hält sich an den Reisehinweis und bekommt Probleme!!!

Als der Deutsche versuchte,  das Moped zurückzubringen,  die seinen Pass hatte oder zumindest eine Kopie,  wurde er zusammengetreten.  Hätte er das Moped nicht zurück gebracht, hätte man ihn sicher bei der Ausreise verhaftet. 

Es sah in dem Film auf jeden Fall nicht so aus,  als wäre einer der freundlichen Polizisten (!) in der Lage gewesen,  ihm zu sagen,  "Dieses Moped muß der Verleiher gehen Zahlung einer Strafe selbst hier abholen. Lassen Sie also den Helm hier,  alles andere ist für Sie erledigt"!

Touristenpolizei,  die das vielleicht hätte sagen können war auch nicht anwesend.  Und das,  obwohl die Verkehrspolizei,  mit dieser Aktion,  ausschließlich gegen Touristen vorgehen wollte. 

Die sehr schwere Körperverletzung durch den Moped-Taxi-Fahrer ist durch nichts zu entschuldigen. 

Der ausgeführte Tritt und der Faustschlag jeweils gegen die Halsschlagader,  hätte jeder für sich alleine,  tödlich verlaufen können.  Wie auch hier im Blog von mehreren Kommentatoren festgestellt wurde,  war er längere Zeit orientierungslos,  viele haben ihm sogar unterstellt, er hätte Drogen genommen. 

 

Jetzt bleibt immer noch die Frage was macht der Urlauber? 

Einen internationalen FS den die Polizei in dem Fall haben wollte,  GIBT ES NICHT! 

Siehe Bericht oben. 

Das wurde von STIN&Consorten geleugnet und es wurden sogar Kommentatoren wie üblich beleidigt,  verleumdet,  ….